Bekommt man durchs zerstören des RFID Chips im Personalausweis Probleme?
Wenn ich den RFID Chip im Personalausweis kaputt mache, könnte das irgendwelche negative Folgen mit sich bringen? Ich möchte jetzt nich umbedingt darüber diskutieren, warum man das überhaupt machen sollte, sondern möchte nur Wissen, zu welchen Komplikationen das führen könnte.
5 Antworten
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn dein Chip funktionsunfähig ist, wirst du höchstens Probleme bei einer Kontrolle Bekommen (ein-ausreise z.B.), dann wirst du wahrscheinlich "näher" untersucht. Ob es sich für dich dann 'rentiert' denn Chip zu bearbeiten?
Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht die Gültigkeit des
Personalausweises.
Habe ich auch nicht behauptet, es könnte aber sein, das die kontrollierten Beamten eben solche Daten wissen möchten, was im Chip normalerweise steht, und deshalb diese Person "Händisch" nachfragen, das heißt, die Daten vom Zuständigen Passamt oder sonst wo, angefordert werden, und das kann ja mal länger dauern.
Der Personalausweis ist nicht dein Eigentum. Eigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland.§ 4 Absatz 2 Personausweisgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__4.html
Die Zerstörung des Chips stellt aber m.E. keine Ordnungswidrigkeit dar.
Der letzte Satz ist insoweit richtig, dass es tatsächlich keine Ordnungswidrigkeit ist. Was du vergessen hast zu erwähnen ist aber, dass es eine STRAFTAT ist.
Theoretisch könnte es höchstens Sachbeschädigung sein. Sachbeschädigung setzt aber Vorsatz voraus, 'fahrlässige' Sachbeschädigung gibt es nicht, also wird i.d.R. nichts passieren.
Der Personalausweis ist Eigentum des Bundes, und daher bist du verantwortlich wenn du das Teil mutwillig zerstörst.
Wenn das bei den Behörden auffällt, bekommst Du eine Aufforderung einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.
Kommst Du der Aufforderung nicht nach, wird Dir ein Bußgeld auferlegt.
Soweit ich Weiß ist es Verboten am Perso etwas zu Verändern ,..sprich du würdest eine Straftat begehen
tipp versuchs mit der Mikrowelle ;)
§ 28 Absatz 3 Personalausweisgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__28.html