Probezeit Rückzahlungspflicht für Seminare?

4 Antworten

Das Gehalt hast du erarbeitet, da musst du gar nichts zurückzahlen. Und bei Kosten für Schulungen, Seminare, Weiterbildungen und ähnliches muss vertraglich vereinbart sein, unter welchen Umständen eine Rückzahlung der dafür entstandenen Kosten stattzufinden hat.

Übrigens ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht "eigenverschuldet". "Schuld" hat der Arbeitnehmer nur, wenn es zu einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber kommt.

Dein vereinbartes Gehalt musst du nicht zurückzahlen. Manchmal wird vertraglich vereinbart, das eine Weiterbildung, falls man kündigt, zurückgezahlt werden muss.

Was für Seminare meinst du genau? Welch3n Beruf lernst du?

Nein, der Lohn steht dir zu.