Probezeit Ende - keine Entscheidung - stillschweigender Arbeitsvertrag?

7 Antworten

Ich versteh Dein Problem nicht.Welche 14 Tage fehlen Dir?Wenn die Probezeit vorbei ist, dann arbeitest Du weiter, unterliegst aber anderen Kündigungsfristen. Ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist, entscheidet sich nicht in der letzten Stunde der Probezeit, sondern steht in dem Arbeitsvertrag, den Du VOR dem Antritt der Stelle unterschrieben hast.

"Derzeit ist mein Vertrag UNBEFRISTET - man soll wohl mir einen befristeten andrehen wollen.." 

Dann wird eine schriftliche Vertragsänderung vorgenommen werden müssen. 

Dann wird eine schriftliche Vertragsänderung vorgenommen werden müssen.

Das ist nicht möglich!

Warum bittest Du nicht einfach Deinen Arbeitgeber um ein Gespräch, aufgrund der erfogreichen Probezeit. Wenn du eine Null wärst, hätte er vermutlich schon längst die Kündigung ausgesprochen.

Wenn das Ende der Probezeit naht ist es völlig legitim nach einem Personalgespräch zu fragen um die weitere Arbeit zu planen und ein Feedback beiderseits auszusprechen.

Die Probezeit (max. 6 Monate) hat mit einer Kündigungsmöglichkeit überhaupt nichts zu tun - sie ermöglicht lediglich mit einer kürzeren als der üblichen gesetzlichen/tariflichen/vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen.

In den ersten 6 Monaten eines Beschäftsigungsverhältnisses, unterliegt man generell nicht dem Kündigungsschutzgesetz (völlig egal ob man das Probezeit nennt oder nicht).

In Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeiter) greift das Kündigungsschutzgesetz auch nach den 6 Monaten nicht - man hat lediglich eine Art Mindestkündigungsschutz (z. B. Schutz gegen Willkür, Verstoß gegen Treu und Glauben, Diskriminierung).

Dein Arbeitsvertrag läuft vom ersten Tag an; wenn er von vorneherein unbefristet ist (d. h. nicht explizit eine Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart wurde), kann er nicht in ein befristetes Arbeitsverhältnis umdeklariert werden.


Probezeit Ende - keine Entscheidung - stillschweigender Arbeitsvertrag?

Nein.... nicht stillschweigend in dem Sinne..... Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben und erfüllst diesen Vertrag bereits fortlaufend, genauso wie Dein Arbeitgeber ihn bereits fortlaufend erfüllt..... das ist doch nicht stillschweigen. Dieser Arbeitsvertrag enthält eine Klausel über die Probezeit von 6 Monaten... Dann kann die Kündigung während der 6 Monate... also auch noch mit Datum des letzten Tages mit Ablauf der Probezeit, ohne Angaben von Gründen ausgesprochen werden.



Also es ist so das du innerhalb der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden kannst. Das bedeutet jedoch nicht das dein Arbeitsverhältnis auch genau mit dem Ende der Probezeit beendet werden muss. Man kann dich also auch am letzten Tag der Probezeit noch mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Du kannst natürlich auch nach der Probezeit noch gekündigt werden, nur dann eben nicht mehr ohne Angabe von Gründen und nur mit einer längeren Frist.