Probezeit nicht bestanden, anrecht auf arbeitslosengeld?

Fidreliasis  03.11.2021, 10:24

Hast du denn in den letzten 30 Monaten für mindestens 12 Monate gearbeitet?

Ahmad218 
Fragesteller
 03.11.2021, 10:28

Ja. Wie rechnet sich das arbeitslosengeld? Und muss ich dass jetzt schon melden?

3 Antworten

Soweit Du die Anwartschaftszeiten erfüllt hast - sprich 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten in den 30 zurückliegenden Monaten.

Nicht bestandene Probezeit führt nicht zu einer ALG Sperre.

Kannst du noch mit deinem Arbeitgeber reden? Vielleicht lässt sich noch etwas machen. Notfalls sagst du es ist bald Weihnachten und da kann man ja menschlicher sein und Menschen eine Freude machen. ;)

Ansonsten haben die anderen denke ich die richtige Antwort geschrieben. Ich kann das nicht beurteilen, da ich Österreicher bin. Wenn du trotzdem noch unsicher bist, frage einen Anwalt deines Vertrauens oder notfalls im Discord von Herrn Solmecke. Dort beraten dich Juristen aus den DACH-Staaten kostenlos.

Du solltest auf jeden Fall jetzt nicht bis zum 31.12. hingehen und normal arbeiten, wenn du schon nicht angenommen wirst. Entweder meldest du dich krank oder du machst einfach Mist auf der Arbeit, damit sich dein Arbeitgeber schön ärgert und du dich darüber freust. Passieren kann dir ja sowieso nichts mehr und du hättest deine Genugtuung. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Fidreliasis  03.11.2021, 11:13
  1. was hat Weihnachten damit zu tun ob sie für die Firma geeignet ist oder nicht
  2. wie kommt man darauf das es eine gute Idee sein könnte dein AG noch zu ärgern oder gar absichtlich Mist zu bauen? Bei sowas kann der AG ganz schnell mal mit Schadensersatzansprüchen um die Ecke kommen.
AngiedieSchlaue  03.11.2021, 13:02

Entweder meldest du dich krank oder du machst einfach Mist auf der Arbeit, damit sich dein Arbeitgeber schön ärgert und du dich darüber freust. Passieren kann dir ja sowieso nichts mehr und du hättest deine Genugtuung. ;)

Sowas ist ein ganz schlechter Abgang und ziemlich niveaulos. Ist wohl im Ösiland gang und gäbe?

So ein beschissenes Verhalten könnte sehr negative Auswirkungen auf das Zeugnis des FS haben.

Familiengerd  03.11.2021, 13:05
du machst einfach Mist auf der Arbeit, damit sich dein Arbeitgeber schön ärgert

"Super" Ratschlag.😠 Und wenn es ganz blöd läuft, ist die Folge eine nachgeschobene fristlose Kündigung mit der Konsequenz einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Für Arbeitslosengeld 1 muss man 12 Monate gearbeitet haben.

Also nein.

Kakarot93  03.11.2021, 10:25

Man muss in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate (insgesamt, nicht am Stück) versicherungspflichtig angestellt gewesen sein.

Unaufhaltbar07  03.11.2021, 10:27
@Kakarot93

Kann sein, bin da kein Experte :)

Familiengerd  03.11.2021, 13:01
@Kakarot93
versicherungspflichtig angestellt gewesen sein

Nicht zwingend "angestellt". Es muss Versicherungspflicht bestanden haben; die ist auch gegeben, wenn man z.B. nach einer Kündigung krank geworden ist und nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld bezieht.

Kakarot93  03.11.2021, 10:27

Also wie Unaufhaltbar07 schon sagt : Nein vermutlich nicht, wenn du nicht vorher auch gearbeitet hast.

Ahmad218 
Fragesteller
 03.11.2021, 10:29

Ich hab davor aber schon gearbeitet 12 Monate gearbeitet

Hatte jz nur meinen Arbeitgeber gewechselt