Probefahrt bei abgemeldetem Roller

7 Antworten

??? Bist Du sicher? Dann nimm die eVBN von deiner Versicherung, Damit sind alle Fahrten zur "Zulassungstelle" innerhalb des Bezirkes und aus den Nachbarkreisen schon versichert und gut ist.

Nur, was soll er mit einem zulassungsfreien Kleinkraftrad, welches nur ein Versicherungskennzeichen benötigt, bei der Zulassungsstelle??

Und bei denen ne eVB? Die bekommen bei Abschluss der Versicherung das Kennzeichen. Ohne das darf gar nicht gefahren werden.

@Eichbaum1963

????? Bist du in der falschen Frage? Es gibt einen Roller und der ist abgemeldet. Hat also das große Kennzeichen (ein kleines wird nicht abgemeldet!) und gut ist, oder?

@schleudermaxe

Nein bin ich nicht, aber du scheinbar im falschen Film. ;)

Klar wird ein "kleiner Roller" weder an- noch abgemeldet, er wird nur versichert - da hat sich der Fragsteller halt nur falsch ausgedrückt.

Und seit wann hat ein 50 ccm Roller(Kleinkrafrad) ein großes Kennzeichen?? Glaube nämlich kaum, dass er damit noch ein Kleinkraftrad von vor1980 meint. :D

Evtl. solltest du auch mal die anderen Antworten lesen, denn die haben es fast alle kapiert.

Und im Übrigen: Satzzeichen sind keine Rudeltiere!^^

@schleudermaxe

Hallo schleudermaxe,

lies Dir nochmal die Frage des Fragestellers durch.

Bei dem Roller geht es um einen 50´er Roller, sprich also um ein Mofa oder Moped. Diese sind wie Eichbaum schon ganz richtig geschrieben hat, Anmelde.- und Zulassungsfrei und haben eben kein großes Nummernschild, sondern benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen, welches sie nicht von der Zulassungsstelle, sondern von ihrer Versicherung ausgegeben wird.

Dein Denkfehler beruht auf den Text, den der Fragesteller geschrieben hat. Er hat zwar den Begriff "ABGEMELDET" verwendet, meint aber nur, dass der Roller nicht versichert ist.

Für die meisten rechtlichen Leien, bedeutet keine Versicherungskennzeichen das gleiche wie ein abgemeldetes Fahrzeug, was von der Sache her auch stimmt, denn in beiden Fällen:

  • hat der Roller kein gültiges Kennzeichen am Fahrzeug
  • ist der Roller nicht versichert
  • darf der Roller im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden

Nur rechtlich betrachtet, wird ein 50´er Roller eben nicht angemeldet, sondern nur versichert und bekommt auch kein amtlichen Kennzeichen, sondern nur ein Versicherungskennzeichen.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo tetra13,

solange der Roller nicht versichert ist (Zugelassen werden 50´er Roller nicht) und nicht mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist darfst Du damit nur auf privaten Grundstücken fahren.

Nimmst Du mit einem unversicherten Roller am Straßenverkehr teil, kann auf Dich ein Strafverfahren zukommen. Gesetzlich ist das wie folgt geregelt:


§ 1 Pflichtversicherungsgesetz

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.


§ 6 Pflichtversicherungsgesetz

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Ich weiß nicht ob Dir die strafrechtlichen Folgen bewusst sind / waren, aber hier kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bzw. bei Jugendlichen gem. § 5 Jugendgerichtsgesetz eine erzieherische Maßnahme erfolgen.

Das Du im übrigen bei Unfällen die Schäden selbst bezahlen musst, wenn Du nicht versichert bist, dürfte sich wohl von selbst verstehen.

Die Sache mit den Transport ist einfacher. Such Dir Jemanden mit einer Anhängerkupplung und einen passenden Anhänger oder miete Dir für paar Stunden einen Kleintransporter.

Bei uns bietet der Toom-Baumarkt und bot Max Bahr und Praktiker für 7,99 Euro die Stunde so einen kleinen Transporter an. Denke bei Dir wird es ähnliche Angebote geben.

Mit Anhänger oder Kleintransporter bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und die Angelegenheit kostet nicht viel.

Schönen Gruß
TheGrow

Hallo tetar13, wenn du den Roller Kaufen willst, und Ihn wieso im Öffentlichen Straßenverkehr führen willst. Dann würde ich der vorschlagen du gehst zu einer X beliebigen Versicherung in deine Stadt und besorgst die ein Moped Versicherung - Kennzeichen ungefähr 80,00€ glaube ich . Und mach die Probefahrt legal und im Anschluss die Überführungsfahrt und Gut. Dann sparst du dir schon mal die Transportkosten mit den Anhänger etc. Viele Grüße

das funktioniert leider nicht mit der Probefahrt! Überführen kannst du den mit einem Autoanhänger, das dein Vater für dich macht!

Ein Paar meter auf der Straße fahren ist zwar verboten ,aber wegen 10 meter beschwert sich keiner ..transportieren musst du ihn aber mit dem Hänger