Fsj mit 16 unterhalt anrechnen?

1 Antwort

Ich gehe mal davon aus das du noch bei einem Elternteil wohnst !

Dann kannst du in der Regel von deinen 365 € Taschengeld eine Pauschale von 90 € abziehen,es sei denn du kannst einen notwendigen und höheren Aufwand wegen deines FSJ - nachweisen.

Die verbleibenden angenommenen 275 € teilen sich zu je 50 % in Naturalunterhalt ( Elternteil bei dem du wohnst ) und Barunterhalt ( Elternteil das nicht mehr bei euch wohnt ) auf,es entfallen dann also 137,50 € auf den Barunterhalt,es wären dann noch um die 252,50 € zu zahlen.