Wird Taschebgeld vom FÖJ auf den Freibetrag von 450€ gerechnet?

1 Antwort

Erst einmal,es gibt für den Bezug von Kindergeld keine Einkommensgrenzen mehr,es spielt also keine Rolle,wie viel du Verdienst !!! Du musst dich nur in Ausbildung befinden oder wie du,ein FÖJ oder FSJ - Jahr machen.Eine Ausnahme für den Bezug ist,wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat und macht eine zweite,darf man in einem Nebenjob nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden die Woche arbeiten,das ist sonst Kindergeld schädlich und man bekämme keins mehr.Zu deiner Hauptfrage : Ich kann es dir zwar nicht genau sagen,aber selbst bei ALG - 2 Bezug,wird alles was über 175 € Taschengeld liegt,als Einkommen angerechnet.Warum sollte es also nicht auf einen 450 € Job angerechnet werden,du verdienst ja etwas.Am besten du rufst mal in der Minijobzentrale an,da weist du es ganz genau !