Wird Taschebgeld vom FÖJ auf den Freibetrag von 450€ gerechnet?
Hallo, Im kommenden Monat trete ich vorerst ein FÖJ an, möchte aber weiterhin als Aushilfe tätig bleiben. Nun weiß ich aber nicht, ob der Verdienst vom FÖJ genauso angesehen wird wie von anderen Jobs. Leider habe ich dazu nur dies, auf der offiziellen Seite gefunden: " finanzielle Vergütung der FÖJ-ler ist an sich ein Taschengeld. Die Höhe der Vergütung differiert von Bundesland zu Bundesland. Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen eine Unterkunft und werden verpflegt. Ist das nicht der Fall, so wird beides geldlich abgegolten. gestellt. Die Höhe des Taschengeld beläuft sich auf maximal 330 Euro. In der Regel werden 150 Euro gezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld wird nicht berührt, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werdne. Auch Wohngeld und - in Ausnahmefällen - Hartz IV kann bezogen werden." - beantwortet meine Frage aber nicht. Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir helfen könntet.
Liebe Grüße
1 Antwort
Erst einmal,es gibt für den Bezug von Kindergeld keine Einkommensgrenzen mehr,es spielt also keine Rolle,wie viel du Verdienst !!! Du musst dich nur in Ausbildung befinden oder wie du,ein FÖJ oder FSJ - Jahr machen.Eine Ausnahme für den Bezug ist,wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat und macht eine zweite,darf man in einem Nebenjob nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden die Woche arbeiten,das ist sonst Kindergeld schädlich und man bekämme keins mehr.Zu deiner Hauptfrage : Ich kann es dir zwar nicht genau sagen,aber selbst bei ALG - 2 Bezug,wird alles was über 175 € Taschengeld liegt,als Einkommen angerechnet.Warum sollte es also nicht auf einen 450 € Job angerechnet werden,du verdienst ja etwas.Am besten du rufst mal in der Minijobzentrale an,da weist du es ganz genau !