Privatweg mit "Bodenwelle" entschärfen?

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Das wäre mit Vorsicht zu genießen. Auch wenn es Euer Weg ist, so könnt Ihr dort nicht einfach bauliche Veränderungen vornehmen. Eine Nachfrage bei der Gemeinde halte ich für unerlässlich

Ja, da fragen wir auf jeden Fall nach. Danke!

Wenn es Dein Weg, dann kannst Du Ihn auch gestallten, wie Du willst. Das heißt, der andere muss sein Grundstück normal erreichen können. Das reicht von aufgeklebten Hütchen bis zur Bodenwelle. Dies würde ich von einem proffesionellen Straßenbauunternehmen errichten lassen. Die kennen die aktuellen Spielregeln auf den öffentlichen Straßen und die solltest du auch einhalten, falls es danach Ärger gibt.

Sie können geeignete Bodenwellen z.B. im Abstand von ca. 50 bis 70 cm mit einer Höhe von gut 10 cm auf Ihrem Grundstück aufpflastern. Das macht aber Geräusche beim darüberfahren. Man kann sich auch eine gewundene Wegführung zur Geschwindigkeitsdrosselung vorstellen. Die Möglichkeit einer Schranke, die bei jeder Durchfahrt zu öffnen und zu schließen wäre hilft evtl. auch! Was steht denn über das Nutzungrecht im Grundbuch bzw. in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung, die diesem Geh- Fahrrecht zugrunde liegt? Vielleicht erlischt das Recht, wenn es mißbräuchlich genutzt wird. Einfach mal lesen, was die Nachbarn da so miteinander vereinbart haben.

Gewundene Wegführung ist leider auf keinen Fall möglich, da der Weg links ca. 1m neben unserem Haus vorbeiführt und rechts, ca. 1/2 m eine Mauer ist ... es ist also ein sehr schmaler weg und es müssen da ja auch wirklich nur unser Nachbar, sein Sohn und dieser Mieter (der so schnell fährt) durch.

Das Fahrrecht erlischt sicher nicht, da es keine andere Möglichkeit gibt, auf das hintere Grundstück zu gelangen, der Nachbar muss hier auf jeden Fall durch! Aber danke! :-)

@andrea2405

Dann bauen Sie halt die Aufpflasterungen und benutzen bis zur Fertigstellung die Hütchen

Habt ihr mal versucht, mit ihm darüber zu reden? Ansonsten frag mal einfach bei der örtlichen Polizei nach, die werdens wohl wissen.

Prvatrgrundstücke entziehen sich der Zuständigkeit der Polizeibehörden - Gott sei Dank!

@schelm1

Na, da sei dir mal nicht zu sicher. Tankstellen, Parkplätze von Kaufhäusern usw. sind auch "Privatgrundstücke". Und wer schreitet dort ein im Fall eines Falles: Polizeibeamte - Gott sei Dank!

@schelm1

Ich meine, dass die Beamten ja wohl wissen werden, wie da die Gesetzeslage ist -.-

Ich wäre vorsichtig und würde mich da bei der Stadt erkundigen. Privates Wegerecht ist in der Praxis nämlich gar nicht so eindeutig. Grundsätzlich ist der Besitzer des Privatweges für den Unterhalt des Weges etc. alleine verantwortlich. Aber - er unterliegt auch der sog, "Wegesicherungspflicht". Du kannst also keine baulichen Veränderungen unternehmen, wie du willst, weil nun einmal Dritte, die sich auf dem Weg befinden bzw. unter Umständen befinden dürfen, geschädigt werden können.

Ja, ich werde mich da erkundigen müssen ... mir ist schon klar, dass wir für den Privatweg zuständig sind und auch dafür, dass der Nachbar ohne Schaden durchfahren/-gehen kann ... wir müssen zB im Winter immer den Weg von Schnee und Eis freihalten, aber ich denke so eine Bodenwelle oder ähnliches hindert ja nicht daran da durchzufahren, sondern man muss eben langsamer fahren, aber die Bodenwelle muss wahrscheinlich angekündigt werden, nicht dass zB ein Mopedfahrer da drüberfährt und sich verletzt.

Darüber gibt der Inhalt der Wegerechtsvereinbarung Aufschluß! Die sollte sich der Fragesteller erst mal durchlesen.

@schelm1

Gut, werde ich machen.