Wie kann man eine MPU umgehen?

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Wenn Sie dich im Abstand von 2 Wochen 2x "erwischt" haben, beides Mal auch gleich Blut abgenommen wurde und selbst wenn auch nur passive Werte festgestellt wurden (das erfährst Du recht bald) dann wird fürchte ich gleich eine MPU angeordnet. Weil dann ist es nicht nur 1 maliger Probierkonsum (wo man noch mit FÄG davonkommt). Und eine Trennung zum Straßenverkehr besteht ja wohl offensichtlich auch nicht wirklich.

Das Pech für Dich ist dass es die Füherscheinstelle nicht die Bohne interessiert wo Du wohnst, ob es öffentliche Verkehrsmittel gibt, wann und wie lange Du arbeiten musst etc.

Die MPU umgehen kann man nicht. Fahren mit Auslandsführerschein ist, solange in D eine MPU-Anordnung gegen Dich besteht, illegal und Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat!)

Dir bleibt also nur entweder 6 oder 12 Monate Abstinenz nachzuweisen, am besten einen Vorbereitungskurs (oder Einzelgespräche mit einem Verkehrspsychologen) zu machen und danach die MPU anzugehen. Mit Hilfe klappt das auch (hab das selbst schon durch wegen THC auch). Ist halt leider ein teuerer "Spaß", so 1500 bis 2500.- EUR kannst Du locker einplanen.

Alles was Dir in der Zwischenzeit bleibt ist die Möglichkeit Dir ein Mofa (25 km/h) zu kaufen und eine Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV zu machen. Deine Fahrschule musst Du dafür auch ein Paar Stunden aufsuchen, die melden dich dann auch beim TÜV zur Prüfung an. Diese Prüfbescheinigung ist nämlich kein Führerschein im rechtlichen Sinn. Dann kannst Du die Zeit zuwenigst mit 25 km/h durch die Gegend tuckern. Besser als Radfahren ist das. Ich hab es damals auch so gemacht. Beim Mofafahren in die Arbeit (ca. 10km = ca. 20 Min Fahrzeit) hatte ich dann reichlich Gelegenheit über die Themen "Gras" und "Teilnahme am Straßenverkehr" nachzudenken.

Aber auch ich hab die MPU dann beim ersten Mal geschafft (auf beschriebene Weise).


Viel Glück

wenn sie angeordnet wird, gar nicht.

und zwar nicht nur in bezug auf den führerschein.

wenn sie allerdings wegen einem vergehen im strassenverkehr voraussetzung zur wiedererlangung der fahrerlaubnis notwendig ist, musst du sie selber zahlen - und die vorherigen sitzungen beim psychologen ebenfalls.

Hallo Nebolus,

wenn du die MPU umgehen willst, dann frag doch einfach mal bei einem
Anbieter an und lass dich beraten. Aber wenn, dann nimm lieber einen
deutschen Anbieter. Die haben ihre Fahrschulen zwar auch im EU Ausland,
spielen aber nach deutschen Regeln. Einfach mal nach mpu-umgehen
schauen. Einfach mal nachfragen, informieren und selbst ein Bild machen.

Also einfach nachfragen!

Lg

Nur dadurch das die Tilgungsfrist der Eintragung die zur MPU führt abgewartet wird.

Servus,

die MPU umgehen mit einem EU Führerschein ist ja ein Thema an dem sich die Geister scheiden.
Ich hab mich informiert und die Gesetze selbst durchgesucht, um
einen Überblick zu gewinnen. Dabei hab ich Folgendes
gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit 7 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des
Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Damit haben sie Artikel 11 ja sozusagen ausgehebelt und den Führerschein trotzdem anerkannt.

Das hört sich ja schonmal gut an oder? Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Adieu