Privatverkauf - Garantie?

4 Antworten

Eigentlich ist das von den Leuten auch nicht richtig beschrieben.

Z.B.: Keine Rücknahme (bei Nichtgefallen) erklärt sich von selbst. Wenn allerdings die Beschreibung zum Artikel, vom tatsächlichen Zustand des Artikels abweicht, dann nützt der Hinweis auch nichts. Der Artikel muß zurückgenommen werden.

Bei gebrauchten Sachen gibst du als gewerblicher Händler eine gesetzlich festgesetzte Gewährleistung, für die du als Privatmensch natürlich nicht haften mußt.  Allerdings auch hier: Wenn der Artikel bei Auslieferung fehlerhaft ist und von der Beschreibung in der Funktion eingeschränkt ist, dann muß auch dieser Artikel zurückgenommen werden.

Garantie gibt es nur bei neuen Artikeln. Und hier sollte man darauf achten. Wenn ein privater Händler haufenweise neue Artikel verkauft und diese Garantie ständig ausschließt, dann solltest du dort erst gar nichts kaufen, weil da was oberfaul ist.

Das ist sehr komplex und entgegen dem Glauben vieler von ebay nicht so einfach, Rücknahme z.B. kann nicht ganz ausgeschlossen werden, wenn z.B. das Produkt versteckte Mängel hat oder Mängel hat auf die nicht hinge-wiesen wurde, hier kann der Verkäufer schreiben was er will. Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich auch, also nicht so einfach kommt auf die Auslegung drauf an und einen guten Anwalt im Schadensfall.

Texaner71  22.01.2017, 20:38

Wenn der private Verkäufer reinschreibt, daß er das Gerät quasi verkauft wie gesehen abgibt und es dann 2 Tage funktioniert, dann ist er raus. Wenn das Gerät aber von Anfang an nicht funktioniert, dann muss er natürlich rückabwickeln

Wenn man diese Klausel nicht einträgt, wird man wie ein gewerblicher Händler eingestuft. Und der MUSS Garantie und Rücknahme anbieten. Da muss es auch nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Ebay will einfach keine Gewähr übernehmen, wenn du von einem anderen privaten verarscht wird, da es eine Plattform ist, wo tausende Leute handeln und es so arm werden würde. :)