Wie kann ich eine bestehende Garantie bei Verkauf weitergeben?

4 Antworten

reneb93 schreibt "Einfach Kassenbeleg (und falls vorhanden auch Garantieurkunde) dem Artikel beilegen." ....... Das geht aber nur wenn auf dem Kassenbeleg/Rechnung keine Angaben/Anschrift des Käufers steht. Ohne Angaben kann jeder behaupten den Artikel selbst gekauft zu haben.(was auch nicht ganz legal ist) Steht der Name und die Anschrift des Erstkäufers auf dem Beleg und in der AGB wird ein Gewährleistungsausschluß und oder Garantieweitergabe verneint, haftet der Erstkäufer beim Weiterverkauf. Beides geht in diesem Fall nicht an einen Drittkäufer über. Wird die Weitergabe in der AGB nicht untersagt kann der Zweitkäufer diese an einen Drittkäufer abtreten - vergisst er dies bei einem Veiterverkauf - haftet er (Erstkäufer) selbst.

Erst einmal musst du in den Garantiebedingungen nachsehen, ob Garantieansprueche ueberhaupt abgetreten werden koennen. Manchmal gibt's naemlich nur fuer den Erstkaeufer Garantie.

Dann musst du nachsehen, welche Unterlagen fuer die Geltendmachung von Garantieanspruechen gefordert werden. Die musst du dann beilegen.

Bei der Gewaehrleistung ist das anders aber nach der hattest du ja nicht gefragt und die ist nach Ablauf der ersten 6 Monate ab Kaufdatum (Tag, an dem du das Ding erhalten hast) fuer den Folgekaeufer sowieso kaum noch was wert.

du legst den Kassenzettel mit rein. Da steht Alles drauf und das reicht!

Ich habe noch nie im Leben einen Kassenzettel gesehen, auf dem die Garantiebedingungen abgedruckt waren. Geht ja auch gar nicht, weil die bei jedem Garantiegeber (meist Hersteller) wieder anders aussehen und in aller Regel auch noch so umfangreich sind, dass sie nie im Leben auf so nen Kassenzettel draufpassen.

Einfach Kassenbeleg (und falls vorhanden auch Garantieurkunde) dem Artikel beilegen.