Wird das Lehrlingsgeld mit angerechnet

4 Antworten

Wenn überhaupt hat dein Sohn für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen und nicht für deinen aufzukommen,solange du gesund bist und nicht Pflegebedürftig wirst !

Außerdem stünde ihm dann erst einmal sein Selbstbehalt zu,bevor er zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden könnte und der liegt bei min.1600 € Netto im Monat. Das er darüber liegt.als Azubi,kann ich mir nicht vorstellen.

Er bekommt nur 650,00 Lehrlingsgeld und nicht 1600

@elnore59

Das meine ich doch,er liegt unter seinem Selbstbehalt,mit was sollte er dir denn deinen Unterhalt zahlen !

Selbst wenn ihr ALG - 2 Aufstockung beziehen würdet,müsste er nur seinen eigenen Bedarf mit seinem Einkommen abdecken und müsste dir mit seinem Einkommen keinen Unterhalt leisten.

Da gäbe es nur eine einzige Ausnahme und das ist das Kindergeld,welches ein Azubi zu seiner eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde,das könnte und würde auf deinen Bedarf bzw. Unterhalt angerechnet.

Wenn er schon 18 ist,würde ihm ein Regelsatz von 306 € zustehen + die hälftigen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die sind hier bei dir auf jeden Fall mit ca.890 € nicht angemessen.

Würden wir aber mal von 500 € warm Miete ausgehen,stünden ihm 250 € zu seinen 306 € Regelsatz zu,gesamter Bedarf also 556 €. Er dürfte dann bei 650 € Netto,in etwa 800 € Brutto verdienen und auf dieses Brutto könnte er 240 € an Freibeträgen geltend machen.

Diese würden dann von seinen 650 € Netto abgezogen,blieben noch 410 € + 184 € Kindergeld = 594 € anrechenbares Einkommen. Da sein Bedarf aber bei 556 € liegen würde,dürften die 38 € aus seinem anrechenbarem Einkommen,was er zu seiner Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt,von seinem Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Das ist aber die einzige Ausnahme,sonst sind Kinder den Eltern im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet und im BGB - nur,wenn eine Bedürftigkeit bzw.Pflegebedürftigkeit vorhanden ist und die Eltern ihren Lebensunterhalt durch Krankheit oder ähnliches nicht mehr sichern könnten.

Das ganze aber nur,wenn das Kind mit seinem Einkommen über seinem eigenen Selbstbehalt liegt und das tut er mit 650 € + 184 € Kindergeld mit Sicherheit nicht.

wenn Dein Sohn einen Verdienst hat, hat er eine gewisses Unterhaltspflicht den Elern gegenüber

ja, auch die kinder haben unterhaltspflicht für die eltern. nicht nur umgekehrt.

ja, da hat er recht...