Privates Schuldanerkenntnis

4 Antworten

Das kann schlussendlich nur ein Gericht entscheiden.

Grundsätzlich erst einmal : Ja. Ist gültig

Emotionaler Einfluss wird nicht reichen um das unwirksam machen, dazu bräuchte es eher so etwas wie Bedrängung, Irrtum über Inhalte o.ä.

Wie will er denn diesen "emotionalen Einfluss" beweisen? Sie wird behaupten, dass sie für diesen Betrag Auslagen hatte.

Wenn er allerdings einfach nicht zahlt, muss SIE klagen, und dafür auch die evtl. Kosten vorher auslegen.

Den "emotionalen Einfluss" muss er beweisen. Das dürfte nicht klappen.

Allein um sie schnell los zu werden, wird nicht ausreichen.

Da muss schon mehr vorgefallen sein, etwa Bedrohung mit einem Übel.