Der Nachmieter unterschreibt ein Protokoll mit Übernahme der Schönheitsreparaturen. Nun möchte er die Reparaturen nicht übernehmen?
Wir haben unsere Wohnung gekündigt und auch bereits einen Nachmieter. Der Nachmieter hat bereits eine Übernahmevereinbahrung unterschrieben und verpflichtet sich zur Übernahme der Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren der Wände, Streichen von Böden, Heizkörpern und Rohren.
Davor hatten wir einen Vorabnahme, in der alles festgehalten worden ist, welche Arbeiten bis zur Endabnahme erledigt werden müssen.
Der Nachmieter sagt nun, dass er die Heizkörper neu gestrichen haben will, weil er sie für renovierungsbedürftigt hält. In der Vorabnahme wurde aber protokolliert, dass nur gesäubert werden muss.
Was gilt nun und wer hat die Verantwortung?
5 Antworten
Person A schließt mit Person B einen Vertrag über die Übernahme von Arbeiten, die in einem Protokoll beschrieben wurden. Der Zeitraum der Arbeiten wurde nicht festggelegt. Das Protokoll entspricht in seinem Inhalt dem Protokoll der Vorabnahme der Wohnung, bevor das Mietverhältnis endet.
Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung präsentiert A als scheidender Mieter den Vertrag dem Vermieter, der das für bare Münze nimmt und entlässt den Mieter ohne Sanktionen.
Nun kommt B zum Mietbeginn und fordert als Mieter vom Vermieter das Streichen der Heizkörper ein. Der Vermieter muss dem Folge leisten oder dem Mieter B erklären, dass die Heizkörper von weiteren Schönheitsreparaturen ausgenommen bleiben.
In der Vorabnahme wurde aber protokolliert, dass nur gesäubert werden muss.
Wohnungsübernahme findet zwischen Mieter und Vermieter statt - wenn kann der Vermieter entsprechende Forderungen stellen.
aber die Pflicht der Schönheitsreparaturen übernimmt der Nachmieter.
wie kommst Du darauf ? Der Nachmieter steht mit Dir in keinerlei vertraglichem Verhältnis - dieses begründet er nur mit dem Vermieter.
Wir haben das mit einem Übernahmeprotokoll schriftlich festgehalten, welches vom Vermieter abgesegnet wurde.
Damit eine solche Vereinbarung auch gegenüber dem Vermieter verbindlich und rechtswirksam ist, muss eine ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter erfolgen.
Der Vermieter weiss Bescheid und hat bereits eine Kopie davon.
Wenn der Vermieter damit einverstanden war ist nun der Nachmieter in der Pflicht.
Ihr habt vereinbart, daß alle Arbeiten laut protokoll der Vorabnahme erledigt werden. Wenn nun der Nachmieter von diesem protokoll abweichen will, kann er ja gern streichen. Du bist raus - wenn auch der Vermietzer damit einverstanden war.
Es geht auch noch darum, dass der Nachmieter die in der Vorabnahme aufgeführten Arbeiten nicht erledigen will. Es sind obligatorische Arbeiten wie Streichen, Tapezieren und Boden rausreißen. Nun wird uns vom Nachmieter vorheworfen, diese obligatorischen Verpflichtungen verschwiegen zu haben… aber der NM hat doch eindeutig unterschrieben, dass alle Schönheitsreparaturen übernommen werden.
Wenn es in der Übernahmevereinbarung drin steht und er das unterschrieben hat, ist das auch nicht verschwiegen. Wenn er die Vereinbarung nicht richtig durchliest, ist es sein Problem. Du hast es ja dann auch schriftlich.
In Kurzform:
Schönheitsreparaturen ist Mieterangelenheit + Dein Nachmieter hat sich verpflichtet die Schönheitsreparaturen zu übernehmen = DU BIST RAUS AUS DER VERANTWORTUNG
Renvoierungsarbeiten (sofern erforderlich) ist Vermietersache (über das ob und wie darf sich der Nachmieter mit dem Vermieter streiten) = DU BIST RAUS AUS DER VERANTWORTUNG
Okay, aber die Pflicht der Schönheitsreparaturen übernimmt der Nachmieter. Daran muss sich der Vermieter ja bei der Endabnahme halten.