Privater Nebenverdienst - bis zu welchem Betrag steuerfrei?

6 Antworten

http://www.tinto.de/zusatzverdienst/nebenverdienst.html

Wird nur ein Minijob (eine geringfügige Nebenbeschäftigung bis maximal 450 Euro Verdienst) neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeführt, muss der Minijobber keine Sozialversicherung bezahlen. Zwar ist er seit dem 1. Januar 2013 bei einem neuen Minijob, den er ab 2013 antritt oder bei einem bestehenden Minijob, dessen Verdienst über 400 Euro, aber maximal 450 Euro, angehoben wird, rentenversicherungspflichtig (ausgenommen Altersrentenbezieher) - jedoch kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Nach der Änderung zum 1. Janurar 2013 wird hinsichtlich der Versicherungspflicht unterschieden:

•Beginnt ein neuer Minijob nach dem 1. Januar 2013, ist dieser versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (Ausnahme: Altersrentenbezieher) - doch kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

•Ein bestehender nicht rentenversicherungspflichtiger Minijob, der ab 2013 auf über 400 Euro, aber maximal auf 450 Euro, angehoben wird, ist ab der Erhöhung rentenversicherungspflichtig - doch kann man eine Befreiung beantragen.

•Ein bestehender rentenversicherungspflichtiger Minijob, der ab 2013 auf über 400 Euro, aber maximal auf 450 Euro, angehoben wird, bleibt auch nach der Erhöhung rentenversicherungspflichtig - ohne dass man eine Befreiung beantragen kann.

Pappageno 
Fragesteller
 26.12.2013, 18:49

Spreche von einem privaten, unregelmässigen Zusatzverdienst, nicht von einem Mini Job ( 400 Euro Job).

Ginger1970  28.12.2013, 12:25
@Pappageno

Dafür werden keine anderen Regeln gelten... Die Grenze ist immer gleich.

Ginger1970  28.12.2013, 12:30
@Ginger1970

Sorry, muss mich selbst verbessern, es gibt wohl Unterschiede...

Da es sich anscheinend nicht um einen sogenannten Minijob handelt, sondern um eine freiberufliche (künstlerische) Tätigkeit gilt die Grenze von 450 € monatlich nicht. Grundsätzlich ist deshalb der Gewinn aus dieser Tätigkeit zu versteuern.

Pappageno 
Fragesteller
 26.12.2013, 19:15

Habe mal was von Freibeträgen bis zu 2400 Euro im Jahr gehört. Wäre ja auch irgendwie lächerlich. Ein 400 jobber verdient bis zu 4800 Euro im Jahr nebenbei und muss kein cent versteuern und jeder der ein wenig privat dazu verdient soll alles versteuern !!

Hier hab ich noch was gefunden, weiß aber nicht, ob die Zahlen ganz aktuell sind:

Es besteht auch die Möglichkeit mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit Geld hinzuzuverdienen. Meist müssen diese Einkünfte nicht versteuert gezahlt werden. Das macht diese Art von Nebenverdienst äußerst attraktiv. Wenn der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit nach Abzug aller Betriebsausgaben 410,00 € übersteigt, muss dieser Betrag versteuert werden. Bei der Einkommensteuererklärung ist eine nebenberufliche Selbständigkeit zwingend anzugeben. Verluste können hier Steuer mindernd wirken, da das Finanzamt die Verluste mit den Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit verrechnet, sodass die Steuerlast sinkt.

http://www.helpster.de/nebenverdienst-versteuern-so-machen-sie-es-richtig_15902#anleitung

Jede freiberufliche Tätigkeit ist zu melden und natürlich beim FA auch als Ertrag anzugeben.

Sobald du auch nur eine einzige "Rechnung" schreibst, die du nicht angegeben hast, bist du wegen Steuerhinterziehung dran!

Denke daran, dass der Begriff Mehrwertsteuer bei dir nie vorkommen darf - sonst hast du noch mehr Probleme, weil du ja keine Mehrwertsteuer abgeführt hast! Nachzahlung, Geldstrafe...

Ob du am Ende aber effektiv Steuern abführen musst, das ist eine andere Sache. Aber melden musst du die Einnahmen!

Pappageno 
Fragesteller
 26.12.2013, 19:13

Habe mal was von Freibeträgen bis zu 2400 Euro im Jahr gehört. Wäre ja auch irgendwie lächerlich. Ein 400 jobber verdient bis zu 4800 Euro im Jahr nebenbei un muss kein cent versteuern und jeder der ein wenig privat dazu verdient soll alles versteuern !!!!

Wenn du nebenher Einnahmen aus einer künstlerischen Arbeit hast, dann sind diese Einnahmen steuerpflichtig. Gibst du diese Einnahmen in deiner Steuererklärung nicht an, machst du dich der Steuerhinterziehung schuldig.