Privater Autoverkauf bei nicht gewussten Mängeln Verkäufer?

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6 Antworten

Eigentlich ist die Lage glasklar - der Wagen wurde so verkauft, wie er ist und  die Käuferin hat keinerlei Ansprüche. Die Leute wollen immer "gebraucht" bezahlen, aber "neu" bekommen. Leider ist das nur nicht miteinander in Einklang zu bringen.

Im Kaufvertrag steht ja bei den Hinweisen und auf dem zweiten Blatt auch nochmal ausdrücklich, dass das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft wurde.

Du brauchst dir also keine Sorgen machen. Außerdem wird diese Masche, nachträglich den Preis zu drücken, immer beliebter und ich würde das klar zurückweisen.

die sachmangelhaftung wurde ausgeschlossen. der käufer müsste dir jetzt erst mal nachweisen da du von den mängeln die er meint auch gewusst hast.

das dürfte nicht klappen. das ein gebrauchtes auto kein neuwagen ist sollte jedem klar sein. wie hoch war der verkaufspreis?

vielen Dank für die Antwort. Der Kaufpreis betrug 1750€, ich wusste nichts von Mängeln. Wie läuft das denn wenn die Mängel da waren aber ich nichts davon wusste?

@kathrin2794

dann passiert garnichts. du bist kein fachmann der mängel erkennen muss. das müsste nur ein händler.

der käufer kann dir auch nicht nachweisen das du die mängel verschwiegen hast.

bei dem kaufpreis sind mängel schon wahrscheinlich. der käufer hätte da auch genau prüfen können.

wenn er anruft einfach sagen das die haftung ausgeschlossen wurde und keine mängel bekannt sind.

Du hast den Wagen für 1750.- verkauft und laut Vertrag "unter Ausschluss jegllicher Sachmängel (Seite1,1 und Seite2)". Damit ist doch schon alles gesagt.

Was von Dir fehlt, wäre die Angabe, für welche Reparaturen sie die 700.- haben will. Aufgrund dieser Angaben könnte noch besser eingeschätzt werden, ob und wo ein Betrug beginnt.

Die Sachmängelhaftung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen. Die Reparaturkosten gehen dich nicht mehr an. Die gehen allein zu Lasten der Käuferin. Ihr Pech wenn sie ein KFZ mit Mängeln kauft.

Keine Lust, Deinen Vertrag zu lesen.

1. Hast Du Gewährleistung wirkungsvoll ausgeschlossen?

2. Was waren das für Mängel?

3. Was will die Käuferin? Ist ja schön, dass sie Dich informiert, aber das ist nicht alles.