Private Vermietung auf Ebay ist gleich Schwarzarbeit?

8 Antworten

normalerweise werden solche Einträge bei Ibä & bei deren Kleinanzeigen gelöscht, wenn Du keine Gewerbe hast. Impressumspflicht & Steuer-Nr. bzw. UST_Ident Nr. mit Adresse.

Es gibt für Händler auch spezielle Unterrubriken für Dienstleistungen

Es gibt aber so viele Plattformen wie Leihdirwas.de (leider offline) sowie auch www.Frents.com oder auch sharely.us. 

So können Privatleute über die privaten Sharingplattformen eine "Aufwandsentschädigung" erhalten für den "Verleih" von Geräten wie Bohrmaschinen, Musikanlagen, Instrumenten etc.

Da müßte man viele Leute verklagen. Auch bei Verkäufen, selbst im Bezug von Hartz 4 gibt es den Begriff "Vermögensumwandlung" bei Gebrauchtgeräten

Man muß nicht eine Ladenpräsenz haben. Es gibt manche Firma, die aus Garage angefangen hat

Der Typ hat keine Ahnung. Du kannst und darfst auch als Privatperson Geräte vermieten.  Du musst lediglich bei der Steuererklärung die Einnahmen und Ausgaben der Einkommensteuer berechnen und angeben. Letzteres gilt jedoch nur, wenn die Einnahmen der Vermietung eine gewisse Summe überschreiten. Die Grenze habe ich so nicht im Kopf. Kannst du aber leicht beim zuständigen Finanzamt in Erfahrung bringen. Nennt sich dann »Gewinn oder Verlust aus Vermietung und Verpachtung.« 

Wenn du häufig Geräte vermietest, kann es sein das man dir gewerbliche Absichten unterstellt. Das wäre z.B. der Fall, wenn man mehre Immobilien in kürzester Zeit verkauf. Beispielsweise mehre Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Der Verständnis halber jetzt nicht weiter aushole. Es einfach mal dabei belasse, das es für dich nicht relevant ist. Mein Tipp an dich, alle nötigen Informationen beim FA einholen. Die können dir genau sagen, was du berücksichtigen musst und ob die Einnahmen der Vermietung bei der privaten Steuererklärung angegeben werden müssen. 

LG medmonk

für die kleine Nebelmaschine nehmen wir 10 € am Tag. zuzüglich Fluidverbrauch. Da kräht kein Hahn nach

Apropos. Weißt Du, daß es jetzt Schwierigkeiten gibt mit dem Nebelfluid mit der beim europäischen Verband aufgelaufenen Klage ?

dh. die Bundesanstalt für Arbeitssicherheit prüft den Inhaltsstoff Propan 1,2 -Diol

Siehe hier meinen Eintrag im PA Forum:

http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=5&t=91317

Oh ne, das ist mir auch neu. Danke für die Info.

Man kann auch sein Auto auf z.b www.drivy.de vermieten auch privat sogar versichert etc. Und das ist alles legal ohne Anmeldung und Gewerbe etc. Ich denke das ist geschafel

Das ist Unsinn.  Eine Vermietung auf eigene Rechnung kann keine Schwarzarbeit sein. Du mußt aber die Einkünfte daraus steuerlich melden. D.h. sie werden deinen sonstigen Einkommen zugeschlagen und alles zu sammen wird versteuert.

Wenn du es regelmäßig machst brauchst du einen Gewerbeschein.