Vermietung mit späterem Selbstbezug - Wie lange muss man mind. vermieten?

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Es gibt keine Mindestvermietungsdauer vor Eigennutzung! Eine Vermietungsabsicht hast Du schon, wenn Du ein Inserat aufgibst um einen Mieter zu finden. Das genügt zum Nachweis für das Finanzamt. Und Du hast die Wohnung ja auch vermietet, also gibt es auch keinen Auslegungsspielraum. Alle Einnahmen und Ausgaben gehören in das Steuerjahr in dem sie entstanden sind. Die von Dir beschriebenen Sanierungsarbeiten sollten also vor oder während der Vermietungszeit liegen und auf keinen Fall nach der Vermietungszeit und vor der Eigennutzung der Wohnung. Und die Gebäudeabschreibung ist ja auch nur im Vermietungszeitraum möglich. Daher brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, irgendetwas aus einem zurückliegenden Steuerjahr zurückzahlen zu müssen. Machen ja viele so, dass Sie eine Wohnung erst sanieren und die Kosten dafür steuerlich geltend machen und danach dann selbst einziehen. Auf eines soltest Du allerdings noch achten: Renovierungen/Sanierungen, die während der ersten 3 Jahre nach Immobilienkauf durchgeführt wurden und die Kosten dafür in Summe höher als 15 Prozent des Kaufpreises liegen, führen dazu, dass es sich bei den gesamten Kosten um anschaffungsnahen Aufwand handelt, der nur über die Gesamtnutzungsdauer der Wohnung (in der Regel 50 Jahre) abgeschrieben werden kann. Man sollte also bei einem Kaufpreis von 100.000 EUR in den ersten 3 Jahren nicht mehr als 15.000 EUR für Renovierungsarbeiten ausgeben.