Dienstleistung auf Ebay für geringes Geld angeboten, kein Gewerbe angemeldet, jetzt folgende Nachricht, was hab ich zu befürchten?
Hallo, ich war so blöd und habe vor einigen Wochen auf Ebay angeboten, für geringes Geld (1 € pro Brief) alte Briefe auf Wunsch zu transkribieren. Ich hatte überhaupt nicht beabsichtigt, das als Schwarzarbeit zu machen, hatte aber jetzt nicht vorher ein Gewerbe angemeldet, weil ich gar nicht wusste, dass das nötig ist. Ich hab gar nicht dran gedacht, das das Schwarzarbeit sein könnte, wenn man das nicht vorher anmeldet und eine Gewerbenummer (oder wie das heißt) angibt. Ich habe keinerlei Dienstleistung erbracht und kein Geld eingenommen, hatte aber jetzt plötzlich diese Nachricht: "Hallo, wer eine Dienstleistung gegen Entgelt anbietet, muss über ein entsprechendes Gewerbe verfügen. Andernfalls ist es Schwarzarbeit. Aus diesem Grund werden Finanz-u. Gewerbebehörde informiert." Ich habe die Anzeige direkt gelöscht, weil ich ja gar nicht vorhatte, gegen irgendwelche Gesetze zu verstoßen. Jetzt habe ich total Panik! Was passiert jetzt? Muss ich mit schlimmen Strafen rechnen? Kann ich noch irgendwas tun, um das Schlimmste zu verhindern? Muss ich nachträglich irgendwas anmelden? Ich hab ja auch nicht vor, da nochmal irgendwas reinzustellen.
4 Antworten
Du hast etwaas angeboten, aber noch nichts gemacht, richtig? Also was soll passieren? Abgesehen davon glaube ich nicht, dass derjenige, der das geschrieben hat, tatsächlich irgendeine Behörde informiert.
Entspann dich.
Wer schrieb den diese Nachricht? Ein anderer User? oder das E-Bay Team. Mich wundert es dass erst garnicht nach einem Gewerbe gefragt wurde, sondern gleich mit "aus diesem Grund wird die Behörde informiert" gedroht wurde.
Also ein berühmtes Zitat welchses in diesem fall anzuwenden ist:"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" also rechtlich gesehen bist du angreifbar. Allerdings bezweifele ich, dass dort ein echtes verfahren draus gemacht wird. Da es sich um einen unglaublich geringen wert handelt und den aufwand nicht wert ist. im schlimmsten fall hast du mit einem bußgeld zu rechnen. (denke unter 50€)
solltest du dieses allerdings veruschen anzufechten dann kann daraus ein verfahren entstehen und es kann sich um höhere strafen handeln.
also würde ich an deiner stelle (falls es überhaupt zu einem bußgeld kommt) dieses einfach kurz rechtlich überprüfen lassen(kz zu deinem anwalt schicken) ob es nich irgend ne schein firma o.ä. ist, und dann einfach bezahlen dann bist du raus.
ich denke aber es wird wahrscheinlich höchstens zu einer verwahrnung kommen.
Wer hat das geschrieben ?
Normalerweise fragt Ebay zuerst n