Soll ich als Vermieter ein extra Konto für alles was mit der Vermietung zu tun hat anlegen?

10 Antworten

"Lustigerweise" behauptet unsere Sparkasse, wir müssten ein zweites Konto einrichten, da ansonsten irgendwann unser normales Girokonto gesperrt werdenwürde, wnen man feststellt, dass darauf Mieteinnahmen eingehen. Hat die Welt sowas schon gehört? Selbstredend soll dann das 2. Konto 7 Euro Geühren pro Monat kosten! Das ist dann ganz toll, wenn ich das als Kosten bei der Steuer absetzen kann und dann aber trotzdem auf ca. 50 Euro Kosten pro Jahr sitzen bleibe. Für 1 Kontobewegung im Monat. Ist klar. Wahrscheinlich zahle ich aber dann auch noch darauf irgendwann Strafzinsen, wenn das Konto ein Guthaben von 2000 Euro oder so überschreitet. Mehr als absurd. P.s. wir wollten auch gerne ein 2. Konto, um an das Geld nicht dranzugehen und dort Rücklagen für bspw. Sanierungsarbeiten am Haus bilden.Aber nicht für solche Kosten !

Das hängt vom Unterlagenumfang ab. Wenn monatlich lediglich ein Geldeingang für die Miete stattfindet und ein Abgang für z.b. Hausverwaltung, ist es sicherlich nicht erforderlich ein extra Bankkonto zu eröffne. Dann kann man sich die Bankgebühren sparen. Einfach die anfallenden Belege (Versicherung, Grundsteuer, Renovierungen, Zinsen) in eine separate Akte abheften. Wenn wirklich mehrere Wohnungen vermietet werden, würde ich ebenfalls ein eigenes Bankkonto empfehlen.

Man kann zwar die Kontorführungsgebühren für das Zweitkonto absetzen, aber wenn z.B. 100 Euro Kontoführungsgebühren pro Jahr anfallen, erhalte ich, bei einem Steuersatz von angenommenen 40 %, 40 Euro erstattet. 60 Euro habe ich dann immer noch aus der eigenen Tasche bezahlt.

Wenn es der Übersichtlichkeit dient, z.B. bei mehreren Wohnungen, ist es sinnvoll. Ansonsten reicht das private Konto.

Mal abgesehen davon dass ein persönlicher ESt-Satz von 40% schon sehr hoch gegriffen ist, können aber die hypothetischen 100€ Kontoführungsgebühren dazu führen, dass Du in der Progression sinkst und anstatt der hypothetischen 40% nur noch hypothetische 39,5% Steuern zahlst.

Bei einem z.v.E von hypothetisch knapp 50.000€ (das sind nämlich ca. 40% Steuersatz) bedeutet eine Ermäßigung von einem halben Prozentpunkt bei Berücksichtigung des Grundfreibetrages von 8004€ eine Steuerersparnis von ca. 200€.

LG TornadoBull

Ein zweites Konto ist auf jeden Fall vorteilhaft.

Erstens hast Du einen besseren Überblick über die Zahlungsbewegungen und zweitens kannst Du die Kontoführungsgebühren (wenn es welche gibt) zu 100% als Werbungskosten geltend machen.

Ich persönlich würde ein zweites Konto für die Vermietung nutzen.

LG TornadoBull

Sinnvoll bzw. notwendig ist das auf geleistete Kautionen bezogen, da u.a. auch wg. der vorgeschrieben Verzinsung. Ansonsten erleichert das die jährliche Abrechnung der Nbenkosten, man braucht nichts mühsam zusammenklauben und man tut sich viel leichter bei den Abgaben in der EkS>T.-Erklärung, da dem Bogen Viermietung und Verpachtung.