Privat Auto verkauf / Rückgabe / Fehler?

ichbinhannes  02.04.2021, 01:55

Um welches Fahrzeug geht es? Wie alt? Wie viele km?

EnisTh17 
Fragesteller
 02.04.2021, 02:42

S 320

12/1999

217.645km

7 Antworten

Bei üblichen Kaufverträgen unter Privatpersonen ist meist "gekauft wie gesehen" und auch ein genereller Haftungsausschluß vereinbart worden. Dann haftet der Verkäufer nur für jene Schäden, die er arglistig verschwiegen hat.

Wenn Du ihn darauf aufmerksam gemacht hast, dass die Batterie und das Öl gewechselt werden muss und er dennoch damit losfährt, riskiert er einen Motorschaden. Dafür musst Du nicht einstehen.

Wenn Du ihm verschwiegen hast, dass das Fahrzeug einen Dir bekannten Unfall hatte, dann kann das einen Kaufvertrag nichtig machen. Er hätte also ein Recht auf Rückabwicklung, ggf. Schadensersatz oder Minderung. Allerdings: Bei einer Rückabwicklung müsste er das Fahrzeug in dem Zustand übergeben, wie er es erhalten hatte - und "Dank" des durch ihn verursachten Motorschadens hätte er damit Probleme.

Allerdings: Wenn der Motorschaden in einem Zusammenhang mit den Unfallfolgen zu bringen ist, dann hast Du wieder ein Problem - aber das sollte ja klar sein.

Für die letztliche (ggf. gerichtliche) Klärung wäre es also schon interessant, wer was beweisen kann: Also ob Du Zeugen dafür hast, dass dem Käufer das lange Stehen des Fahrzeugs bekannt war (impliziert Batterieprobleme und altes Öl), ob der Käufer beweisen kann, dass Du von dem Unfall wusstest oder gar, dass der Unfall den Ölverlust verursacht hat.

Apropos Unfall: Wenn das eher ein Bagatellschaden war, dann kann ein solches Fahrzeug nicht als "Unfallwagen" bezeichnet werden. Also selbst wenn Du wusstest, dass da mal eine kleine Beule war, dann musst Du darauf nicht hinweisen, darfst das Auto aber besser auch nicht als "unfallfrei" deklarieren. Dies gilt nur, wenn der Bagatellschaden nicht zu einer Wertminderung geführt hat. Und wenn Du als Laie nicht erkannt hast, dass hinter der kleinen Beule doch ein kapitaler Unfallschaden steckte, kann man nicht von einem arglistigen Verschweigen eines Unfallschadens Deinerseits ausgehen.

Wenn das auf eine juristische Klärung hinausläuft (passiert eigentlich eher bei höherem Fahrzeugwert), dann solltest Du schon einen Juristen einschalten UND alle Drohungen des Käufers gegen Dich sichern. Das kann vor Gericht immer hilfreich sein, weil die Richter ein solches Verhalten gar nicht mögen ;-)

Gruß Jogi
(Ich bin kein Jurist und gebe nur meine Meinung zu einem allgemeinen Thema (hier Kaufverträge und Haftung) wieder).

EnisTh17 
Fragesteller
 02.04.2021, 02:45

Vielen dank.

Der Schaden von dem der Käufer gesprochen hatte, von dem ich selber erstmal nix wusste, hat auf jeden fall gar keinen Zusammenhang mit dem Motor und dem jetzigen Motorschaden.

Der Käufer ist mit Nummernschilder eines anderen Fahrzeuges losgefahren, obwohl ihn ihn extra mehrmals sagte das das Auto neues Öl und Batterie braucht da es lange stand...

Liebe grüße

EnisTh17 
Fragesteller
 02.04.2021, 02:48
@EnisTh17

Habe auch einen Zeugen

Grinzz  02.04.2021, 07:31
@EnisTh17
Der Käufer ist mit Nummernschilder eines anderen Fahrzeuges losgefahren (...)

Weißt du das sicher? Waren Siegel an dem Kennzeichen oder war es entstempelt? War er alleine da und hat die Kennzeichen selbst mitgebracht?

EnisTh17 
Fragesteller
 02.04.2021, 11:54
@Grinzz

Er war mit einem Freund der Mechatroniker ist da, und wollte eigentlich mit Roten Kennzeichen das Auto abholen, doch dann sah ich beim vorbeifahren das es normale Kennzeichen sind, die bestimmt einem anderen Auto gehören

Grinzz  02.04.2021, 12:34
@EnisTh17

Dann würde ich mich entspannt zurücklehnen 😉

Falls er sich noch einmal meldet verweist du ihn mal dezent auf § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch). Sollte es sogar ein gesiegeltes Kennzeichen gewesen sein, kommt auch noch eine Urkundenfälschung in Betracht. Es kommt irgendwie blöd vor Gericht zu gehen, wenn man dem Richter sagen müsste, dass man eine Straftat begangen hat 😅

Stand denn im Kaufvertrag dass Öl und Batterie ausgewechselt werden müssen bzw dass der Wagen lang stand? Das ist imo das Wichtigste.

Ein Gewährleistungsausschluss hilft nicht bei verschwiegenen Mängeln und wenn du das nur mündlich übermittelt hast und der Käufer sich auf einmal nicht mehr daran erinnern will bzw. behauptet du hättest nichts gesagt dann hast keine Beweise ihn über die dir bekannten Mängel unterrichtet zu haben (hast vllt Zeugen?). Auf der anderen Seite kannst du dann auch sagen dass dir sowas nicht bekannt war... außer dass der Wagen lange stand, das musst ja gewusst haben. Daraus resultiert ja oft ne schlechte Batterie.

Für Mängel die du nicht wusstest haftest durch einen Gewährleistungsausschluss auch nicht, also z.B. das Ölleck.

Hast du Gewährleistung und so ausgeschlossen?

Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen, wenn du da keine Mängel verschwiegen hattest, ist es ok.

Batterie ist eh Verschleiß und Öl ist halt Pech, wusstest du doch nicht.

EnisTh17 
Fragesteller
 02.04.2021, 01:55

Mein Fehler war, das ich beim Kaufvertrag vergessen habe einzutragen das der Vorbesitzer einen Unfall hatte, und vorne nur leicht unter der Stoßstange etwas angerissen war, da ich es nicht wusste.

:-)

VirageXO  02.04.2021, 11:35

Der Fragesteller hat hier arglistig getäuscht.

HansOlo88  02.04.2021, 11:44
@VirageXO

Ich fürchte auch fast.

VirageXO  02.04.2021, 11:45
@HansOlo88

Nicht ‚fast‘ 😁. Völlig unstreitig. Der hat hier doch zugegeben, den Unfall verschwiegen zu haben

HansOlo88  02.04.2021, 11:47
@VirageXO

Ne, er schreibt das : "da ich es nicht wusste."

VirageXO  02.04.2021, 11:51
@HansOlo88

Neenee, der wusste das:

Mein Fehler war, das ich beim Kaufvertrag vergessen habe einzutragen das der Vorbesitzer einen Unfall hatte,

Das hat er „vergessen“, ...

und vorne nur leicht unter der Stoßstange etwas angerissen war, da ich es nicht wusste.

..und das wusste er nicht.

Aber schon dass er verschwiegen hat, dass das Ding überhaupt mal einen Unfall hatte, ist schon eine arglistige Täuschung.

Völlig egal, ob der Schaden fachmännisch und perfekt behoben worden ist.

HansOlo88  02.04.2021, 12:19
@VirageXO

Ich weiß, aber der Käufer weiß das doch noch gar nicht.

Der reitet doch auf Öl+Batterie rum.

Der Käufer meldet sich nach 4Std. fahrt das das Auto nicht mehr Fährt, das beim auto die Batterie kaputt ist und das das Auto Öl verliert.

Da stimmt was nicht. Wenn es bei dir zu Hause noch angesprungen ist, kann nicht unterwegs die Batterie kaputt gehen.

obwohl das Auto als ich es noch hatte gefahren ist und keine Probleme hatte.

Entscheidend ist auf jeden Fall, dass das Auto noch keinen Motorschaden hatte, als der Käufer losfuhr. Da kann es sich also auch nicht um einen versteckten Mangel handeln, von dem du wusstest und den du arglistig verschwiegen hast. Nur darauf könnte sich der Käufer berufen. Das müsste man dir aber erstmal beweisen. Wenn der Motorschaden erst später eintrat, wäre das eine Gewährleistung, die du aber ja ausgeschlossen hast. Wer weiß, wie der Käufer gefahren ist und welche Fehler er gemacht hat.

Der Schaden von dem der Käufer gesprochen hatte, von dem ich selber erstmal nix wusste,

Sofern du nichts davon wusstest, kann man dir daraus auch keinen Strick drehen. Man müsste dir auch hier nachweisen, dass du davon wusstest und es arglistig verschwiegen hast.

Mein Fehler war, das ich beim Kaufvertrag vergessen habe einzutragen das der Vorbesitzer einen Unfall hatte,

Also wusstest du doch davon?

oder was kann passieren, der Käufer will jetzt Anzeige erstatten...

Kenne zwar nicht die genaueren Umstände und um politisch korrekt zu bleiben, formuliere ich mal etwas allgemeiner. Es gibt gewisse Käuferkreise mit übereinstimmenden äußerlichen Merkmalen, die legen es von vornherein darauf an, nach Übergabe des Fahrzeuges ordentlich Stress mit angeblichen Fehlern zu machen, die Verkäufer weichzukochen und damit ordentlich Geld rauszuschlagen. Schon alleine die Drohung mit einer Anzeige lässt darauf schließen, denn hier handelt es sich alllenfalls um ein zivilrechtliches Problem, das weder Polizei noch Staatsanwaltschaft mangels Zuständigkeit interessiert.

Was kann ich tun ?

Am besten gar nichts und sich auch gar nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Du kannst in aller Ruhe abwarten, ob irgendein Schreiben von einem Anwalt kommt (was meistens nicht der Fall ist) und frühestens dann ist es an der Zeit, sich wieder um diesen Fall zu kümmern. Dann ist es auch erst sinnvoll, denn dann hast du eine konkrete Forderung mit Begründung vor dir, auf die man mit entsprechenden Gegenargumenten reagieren kann.

Mein Fehler war, das ich beim Kaufvertrag vergessen habe einzutragen das der Vorbesitzer einen Unfall hatte, und vorne nur leicht unter der Stoßstange etwas angerissen war, da ich es nicht wusste.

Paradox, was du nicht weist kannst nicht in einen Kaufvertrag schreiben.

Dazu kommt da das Auto lange stand, sagte ich auch extra zum Käufer Öl und Batterie musste gewechselt werden.

nicht gewechselt, sondern da war schlicht zuwenig Öl drinn, er sprang ohne Probleme an, kann nicht an der Batterie liegen

aha, das fehlende Öl war wohl die Ursache des Motorschadens, warum ist der Ölstand nicht kontrolliert worden?

ob dir das angelastet werden kann?

was stand noch so im Kaufvertrag?

EnisTh17 
Fragesteller
 02.04.2021, 02:47

Kaufvertrags waren alle Daten vom Wagen beschrieben und die Gewährleistung das ich für nix hafte nach dem Kauf.

Es war etwas zu viel Öl im wagen, und auch sehr altes Öl.

Hatte es extra mehrmals angesprochen

VirageXO  02.04.2021, 11:43

Dadurch, dass er nicht auf den unfallschaden hingewiesen hat, hat er eh arglistig getäuscht.