Autoverkauf und Tuning?

3 Antworten

Ja. Durch die erloschene Betriebserlaubnis liegt ein Mangel vor. Durch diesen Mangel ist das Fahrzeug weniger wert, da es nicht im Straßenverkehr genutzt werden kann und zudem auch noch Reparaturkosten für die Beseitigung anfallen. Durch das Unterdrücken dieser Tatsache verschaffst du dir einen Vermögensvorteil, da du mehr bekommst, als wenn du auf die Manipulation hingewiesen hättest. Du schädigst zugleich das Vermögen des Käufers, da er durch den Irrtum den vollen Preis für ein Fahrzeug gezahlt hat, das weitaus weniger wert ist.

§ 263 StGB:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber wenn das ein rein privater Verkauf ist über EBay Kleinanzeigen beispielsweise, und der Käufer als Privatperson mir das Auto abkauft, der muss mir erstmal beweisen das ich das geändert habe könnte ja auch mein Vorgänger gewesen sein worüber ich natürlich nicht Bescheid wusste

@Stoja99

Das kannst du natürlich behaupten, dann kommen eben nochmal zwei Straftaten dazu. Einmal der vorsätzlich falsche Betrugsvorwurf an den Vorbesitzer, der dir ohne dein Wissen ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis verkauft haben soll, sowie der Vorwurf der angeblichen Falschbeurkundung durch den aaSoP, der die letzte HU durchgeführt hat und dabei die illegale Abgasanlage durchgewunken haben soll.

@migebuff

Nagut wenn man mir beweisen kann schon also das ist rein fiktiv so ich denke nicht das man bei einem Autoverkauf 100% ehrlich ist man will ja auch das meiste rausholen

@Stoja99

Und wenn ich beispielsweise auch durch den TÜV damit jahrelang durchgekommen bin und die nichts gemerkt haben ist das schon schwer mit das erstmal Amtlich zu beweisen

und dem Käufer das nicht mitgeteilt habe?

Wenn der Käufer rechtliche Schritte einleitet, dann ja.

Nein.

(Aber nur weil etwas nicht strafbar ist heisst das nicht, dass es zivilrechtlich OK ist)

Doch, denn er verkauft ein Fz mit erloschener Betriebserlaubnis, und teilt diesen wesentlichen Umstand dem Käufer nicht mit.

@wiki01

Die Betriebserlaubnis aber nur beispielsweise auf das geänderte Teil, wenn beispielsweise der Auspuff modifiziert wurde heißt das nicht das das Auto stillgelegt wird oder nicht

@Stoja99

Doch. Mit einer nicht zugelassenen Abgasanlage erlischt die Betriebserlaubnis. Somit kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

@wiki01

Und welchen Straftatbestand erfüllt das?