Urlaubsrecht MFA

3 Antworten

Beim Urlaub hat der Chef das letzte Wort, er muss aber das Anliegen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen. Er muss 12 Werktage (einschlielich Samstag) zusammenhängend gewähren. Mehr leider nicht. Tut mir leid.

Das Gesetzt sagt aus, dass wir 2 Wochen von unserem Urlaube selber entscheiden können, den rest darf der Chef entscheiden.

Naja, nicht ganz. Schauen wir mal ins Bundesurlaubsgesetz rein:

§ 7 (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Es hängt also immer vom Arbeitgeber ab. Leider ist das Gesetz etwas schwammig. Die Wünsche des Arbeitnehmers müssen berücksichtigt werden, aber der Arbeitgeber macht betriebliche Belange geltend, warum der Urlaub nicht zu dieser Zeit genommen werden kann.

Ja, er darf es so bestimmen.