Arbeitgeber macht mehr Urlaub, als ich Urlaubstage habe

2 Antworten

Der ArbG wäre gut beraten, eine Vereinbarung über ein Zeitkonto mit den ArbN zu schließen. Ohne diese darf er nicht an die Überstunden und eigentlich darf er auch nicht den kompletten Jahresurlaub des ArbN für seine Betriebsferien verbrezzeln.

Grds. ist der ArbG in einem solchen Fall zu einer bezahlten Freistellung verpflichtet (Annahmeverzug).

Das sollte eigentlich im Arbeitsvertrag geregelt sein. Unbezahlter Urlaub gegen deinen Willen ist unzulässig.