Postbank Kontopfändung?

15 Antworten

  1. Zum Gericht und erst einmal Kontenfreigabe beantragen.

  2. Wenn Du eine kleine Rate bezahlen kannst, geh zum Gläubiger und mach eine Ratenvereinbarung. Die Sperre wird nach Eingang der ersten ein zwei Raten wieder aufgehoben.

  3. Alles weitere guckst Du hier: http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/kontopfaendung-richtig-reagieren/was-tun-bei-kontopfaendung.html

Also bei mir hat das alles nicht geholfen. Finanzamt wollte Steuern. Bin am nächsten Tag hin zum FA und die stellten fest, daß ich sogar zuviel gezahlt hatte. Aber die Pfändung war zwei Wochen drauf. Konnte nicht ans Konto. An keines. Hab ja Geschäft- und Privat bei PB. PB schob es aufs FA und umgekehrt. Hätte damals einen Anwalt einschalten sollen.

versuche erstmal mit de´m gläubiger eine einvernehmliche Regelung z.B. Ratenzahlung zu finden; der Gläubiger hebt dann zwar die Pfändung der Bankverbindung nicht auf, aber er kann sie "ruhend" stellen, sodass Du wieder normal über Dein Konto verfügen kannst (solange Du die Raten einhältst); werden die Raten nicht eingehalten nimmt der Gläubiger die Ruhendstellung zurück und Du stehst wieder auf dem Schlauch; wenn nur sozialleistungen auf dem Konto eingehen, dann sind diese innerhalb von sieben Tagen unpfändbar und werden ausbezahlt; also gleich hingehen und alles abheben; ein problem kann weiterhin sein, dass zwar Sozialleistungen ausbezahlt werden, aber keine Überweisungen etc. ausgeführt werden; das kann heissen, dass Du alles mit Bareinzahlung erledigen musst, das kann leider teuer werden; also immer die beste Möglichkeit eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen; gehen andere Zahlungen auf dem Konto ein sind die weiterhin pfändbar; ist die 7-Tage-Frist abgelaufen brauchst Du eine Freigabe vom Amtsgericht;

Als ehemaliger Unternehmensberater, vom FA abgeschossen, ist Nachstehendes aus eigener Erfahrung:

Die Kontensperre folgt nach ungenügender Kontenpfändung. Alle eingehenden Beträge, ausgenommen Sozialleistungen, soweit diese den Pfändungsfreibetrag ÜBERSCHREITEN, unterliegen der Pfändung und sind dem Gläubiger, welcher die Pfändung veranlasst hat, zuzuführen. Alle Sozialleistungen unter der Pfändungsfreigrenze sthendem Empfänger zu und der kann sich diese auszahlen lassen. Dafür gilt die Frist von 7 (sieben) Tagen ab Wertstellung nicht ab Buchung. Da das Konto gesperrt ist sind Überweisungen, oder sonstige vergleichbare Verfügungen nicht möglich. Guthaben, welche ab 8. Tag auf dem Konto verblieben sind unterliegen bzw. verfallen der Pfändung.

Eine Freigabe des gesperrten Konto´s seitens des Vollstreckungsgerichtes erfolgen nur in Extremfällen. Darunter fällt, als Beispiel, Behinderung des Kontoinhabers insofern es diesem nicht möglich ist die Bank aufzusuchen. Aber auch da gilt die Frist der 7 Tage.

Abhilfe bei diesen "Problemen" wird es erst geben, wenn das seit 2006 geplante Gesetz hinsichtlich der Schaffung von sog. >>P-Konten<< durch ist. Da soll dann eine Kontenpfändung bei Guthaben bis 985 € nicht mehr möglich sein. Detail´s sind mir aber nicht bekannt.

Also, da Harz4 nicht pfändbar ist, musst du einmal die Hotline von der Postbank anrufen und denen sagen das eh nur harz4 draufkommt, dann geben die das binnen 24std. wieder frei und du kannst über dieses Geld ganz normal verfügen, auch mit der Karte. Zum Schalter brauchste nicht gehen, die können nix machen, dafür gibts ne extra Hotline bei der Postbank. Mehr kannste nicht machen, außer bezahlen.

Achja, am besten heute noch bei der Kreissparkasse ein neues Konto eröffnen und das Geld künftig dort hin fließen lassen, dann haste erstmal kein Problem mehr.

Hotline 0900-1616000 Für solche Pfändungen bei der Postbank