LOhnvorschuss in bar bei Kontopfändung?

9 Antworten

Eine Lohnpfändung liegt nicht vor.

Dann eröffne doch einfach ein neues Bankkonto und teile das Deinem Arbeitgeber für künftige Lohnzahlungen mit.

Dann hast Du auch keine Probleme mit § 850h ZPO.

Wenn das so einfach wäre. Du weißt schon, dass der FS sich damit möglicherweise strafbar macht?

Hi hast du kein P Konto? Für eine Person darf man ja Pi Mal Auge 1.133 Eur behalten. Wenn du anderweitig Mehrkosten hast zb Fahrkosten musst es da schriftlich einreichen dann wird das freigeschaltet.

Der Vorschuss würde wahrscheinlich nur dazu führen daß du nächsten Monat dann noch mehr Probleme hast über den Monat zu kommen, zumal du Vorsichtig sein musst, da es ja zur Lohnpfändung auch in der Regel nicht lange dauert.

Eine "Kontopfändung" wie es umgangsprachlich heißt, ist ein drittschuldnerisches Auszahlungsverbot gegen eine Bank. Gleiches kann auch gegen einen Arbeitgeber oder sonst einen Deiner Schuldner verhängt werden. Es richtet sich jeweils gegen Deinen den Schuldner des Zahlungspflichtigen. So lange Deinn Arbeitgeber noch kein drittschuldnerisches Auszahlungsverbot erhalten hat, darf er barlohn auszahlen.

Die Frage ist ehr, ob Du das auch annehmen darfst, da wäre ich mir nicht so sicher. Da könnte dann gegen Dich auch leicht der Vorwurf der Unterschlagung verhängt werden.

So lange es sich bisher nur um eine Konto- und nicht um eine Lohnpfändung handelt ist das rechtlich machbar allerdings nicht sinnvoll.

Denn die Lohnpfändung dürfte alsbald folgen und wenn der ArbG dies dann macht, dann macht er sich strafbar.

NEIN, natürlich nicht.

Und da Dein AG das auch weißt, wird der das nicht machen. Dann macht er sich nämlich schadensersatzpflichtig.

Schon mal an eine Schuldnerberatung und/oder ggfls. an eine Privatinsolvenz gedacht!?