Post von der Polizei beschuldigt wegen BTM?

5 Antworten

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Falls Du mit "BtM-Eintrag" den Eintrag "Betäubungsmittelkonsument" im Polizeiauskunftssystem meinst - der ist unabhängig von einer Verurteilung. Es genügt der Anschein, dass Du einer bist.

Ichfragegerne3 
Fragesteller
 12.09.2016, 21:06

Also habe ich jetzt offiziell ein Btm
Eintrag obwohl ich unschuldig bin und meine Kollege alles zugegeben hat ?

Brandor  12.09.2016, 21:12
@Ichfragegerne3

Nein, da es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist.

Philippus1990  12.09.2016, 21:17
@Brandor

Das ist egal. Ein Bekannter von mir wird von der Polizei auch als "Gewalttäter Sport" geführt, obwohl er freigesprochen worden ist. Die Polizei ist nicht an den Zweifelssatz gebunden, weil es bei Ihr nicht nur um Strafverfolgung, sondern auch um um Gefahrenabwehr, geht.

Ichfragegerne3 
Fragesteller
 12.09.2016, 21:19

Ich werde wegen Btmg beschuldigt also wegen dem besitzt und nicht wegen dem Konsum und da ich es nicht besitzt habe, da meine Kollege alles zu gab sollte ich doch kein Eintrag bekommen.

Philippus1990  12.09.2016, 21:23
@Ichfragegerne3

Hast Du aber. Das Polizeiauskunftssystem ist keine Strafe, sondern ein internes Informationssystem zur Gefahrenabwehr, welches der Polizei ihre Arbeit erleichtern soll. Entscheidungen der Justiz sind daher irrelevant.

Ichfragegerne3 
Fragesteller
 12.09.2016, 21:41

Muss ich mich um meinen Führerschein fürchten wegen drogenscreening oder sogar Mpu. Ich habe gesagt das ich nicht Konsumiere und habe auch keine weiteren Angaben gemacht.

Philippus1990  12.09.2016, 21:48
@Ichfragegerne3

Nein. Das wäre nur zu befürchten, wenn Du berauscht Auto fährst, sogenannte harte Drogen nimmst (alle illegalen Drogen außer Cannabis) oder die sogenannte weiche Droge Cannabis täglich respektive zusammen mit einer anderen Droge ("Mischkonsum") konsumierst.

Brandor  13.09.2016, 11:08
@Philippus1990

Er meint das “offizielle Führungszeugnis“.

Philippus1990  13.09.2016, 15:32
@Brandor

Dann muss er sich mal verständlich ausdrücken. Da ist natürlich nichts vorhanden.

Ichfragegerne3 
Fragesteller
 13.09.2016, 16:17

Nein Philip du meinst schon das richte ich denke auch das du recht hast

Das du Post von der Polizei bekommen hast ist ganz normal da du Zeuge in einem laufenden Strafverfahren bist.

Auf keinenfall zur Polizei gehen und eine Aussage machen. Du kannst dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein in der zuständigen Rechtspflegeabteilung abholen. Du musst dafür nur das Aktenzeichen des Strafverfahrens wissen und deine Einkünfte dort niederlegen und eine Selbstbeteilung von nur 15 € tragen.

Nach Einschaltung eines Anwalts wird von einer Strafverfolgung höchstwahrscheinlich abgesehen.

Natürlich möchten die bei der Vernehmung auch noch mehr von dir wissen, deshalb ist es besser das du dich nicht unwissend belastest und sofort einen Anwalt einschaltest.

Da sollte ein Anhörungsbogen bei gewesen sein.

Den füllst du aus und schilderst, dass du mit der Sache nichts zu tun hast und wenn sie dir das glauben, auch mit der Aussage deines Freundes, dann wirst du nochmal Post bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Wenn sie dir nicht glauben, dann wirst du nochmal herzlich dazu eingeladen, dich doch mal verbal dazu zu äußern. Da du unschuldig bist und es ein schlechtes Licht auf dich rücken würde, wenn du nichts machst, ist es zu empfehlen, dass du deine Unschuld beteuerst.

Da dein Freund aber nicht mit dir Verwand ist, wirst du wohl notgedrungen eine Aussage gegen ihn machen müssen. Irgendwoher muss das Zeug ja kommen.

Hat Dein Kollege möglicherweise seine Aussage geändert?Jetzt bist Du ersteinmal beschuldigt,Du musst Dich dazu nicht äusern.Wurdest Du zur Vernehmung geladen,oder wurde Dir nur mitgeteilt das Du beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bist?

Ichfragegerne3 
Fragesteller
 12.09.2016, 21:05

Mir wurde nur Mitgeteilt, dass ich beschuldigt werde. Er hat erst gestern zugeben. Ich dürfte mich schriftlich äußern er hingegen würde eingeladen, da er die tat schon gestanden hatte.

andie61  12.09.2016, 21:16
@Ichfragegerne3

Dann solltest Du Dich da nicht mehr zu äussern,als beschuldigter kannst Du Angeben zur Sache verweigern,Du musst auch Deinen Kollegen nicht belasten.Ich hoffe Du hast den Anhörungsbogen nur mit Deinen Daten ausgefüllt und Dich zu Sache nicht eingelassen?

Ichfragegerne3 
Fragesteller
 12.09.2016, 21:23

Die haben mich nach meinem Konsum gefragt in dem Fragebogen diese habe ich verneint und keine weiteren Angaben gemacht. Mein Kollegen habe ich aber belastet aber er wusste das ich das geschrieben habe, weil er es sowieso zugeben wollte.

andie61  12.09.2016, 21:30
@Ichfragegerne3

Das war ein Fehler,das hättest Du nicht machen dürfen,Du weisst nicht was er ausgesagt hat,möglicherweise hast Du ihn damit noch mehr belastet.

Falls ein positiver Test auf THC gegen dich vorliegt dann wirst du den BTMG "punkt" bald in deiner Polizeiakte finden, andernfalls geh auf die örtliche Wache und stell das richtig, schließlich sind die Vernehmungsprotokolle immernoch einsichtig und der Verdacht gegen dich verläuft sich im Sand. Im schlimmsten Fall zieh einen Anwalt hinzu, aber wenn kein positiver Drogentest gegen dich Vorliegt, hast du nichts zu befürchten. 

Brandor  12.09.2016, 21:11

Sofort einen Anwalt einschalten und von dem Zeugenverweigerungsrecht gegenüber der Polizei gebrauch machen.

theage2334  12.09.2016, 21:40
@Brandor

Zeugenverweigerungsrecht finde ich persönlich unnötig, daher er sich nichts vorzuwerfen hat (wenn kein test vorhanden). Es könnte höchstens für misstrauen sorgen und die ganze Gelegenheit unnötigerweise in eine Farce verwandeln. Falls du eine Erklärung haben solltest, die meine Meinung widerlegt darfst du sie mir selbstverständlich vortragen.

Brandor  13.09.2016, 11:06
@theage2334

Auch wenn er sich nichts vorzuwerfen hat, können in der Vernehmung fragen fallen mit der er sich weiter belasten könnte (z.B. der eigene Konsum, wo der Kumpel den Stoff besorgt u.s.w.).

Es ist sein gutes Recht einen Anwalt einzuschalten, alleine schon wegen der Akteneinsicht. Warum sollte das Verhalten misstrauen wecken? Sie haben sicherlich ein fundiertes Wissen, theoretisch.

AnitaAn  13.09.2016, 13:05
@Brandor

Akteneinsicht kann man auch als Beschuldigter/Angeklagter selbst nehmen.