Jemand sitzt in Untersuchungshaft,was tun?

6 Antworten

Naja, er/sie wird ja nicht grundlos wgn. Verstoß gegen das BTM in Gewahrsam genommen sein. Also ist er/sie erstmal zu Recht da.

U-Haft bedeutet "Untersuchungs-Haft", also das der Vorfall, die Behauptung und das Problem wird "untersucht" und solange bleibt man weggesperrt.

Ganz unschuldig landet da niemand! Und auch wenn die wem anders gehören- er/sie hat diese anscheinend dabei gehabt. Das ist ebenfalls verboten.

Frei kommt er/sie, sobald die Sache geklärt ist. Natürlich gut, wenn ein anderer dafür seine Schuld auf sich nimmt. Eine Anzeige würde dennoch erfolgen... weil, wie gesagt: Unschuldig kommt man nicht in U-Haft - und möglich, dass er/sie von der U-Haft in den Knast wandert.

Ein Verfahren wird auf jeden Fall eröffnet - da dürfen sich dann alle dazu äußern und der Richter entscheidet.

Falls es absolut privat ist: Stehe nicht für die Fehler ein, die Dein Freund gemacht hat. Auch wenn Du vorher unschuldig warst. Danach bist Du es und die Konsequenzen wirst Du tragen müssen - möglicherweise Haft!

Ganz unschuldig landet da niemand!
Unschuldig kommt man nicht in U-Haft

Wo lebst Du? Und wann?

Es gibt schon einen Grund, warum das Untersuchungshaft heißt.

Und natürlich kommt es vor, daß Unschuldige in Untersuchungshaft sitzen. Wie kommst du darauf, daß die Polizei nur Schuldige festnimmt? Die können sich doch auch irren, daß sind doch keine Hellseher oder Telepathen...

die ermittlungen dazu laufen zur zeit...falls dein kumpel zu recht erwischt wurde ,siehst du ihn lange nicht in freiheit

er ist seit gestern abend in uhaft, kann man da nicht irgendetwas machen, da es nicht mal seins ist und er es auch nicht verkaufen wollte?

@ktjrva

sicher  doch....nein es war nicht seins. dem großen unbekannten gehört der dreck...stimmts?

@catweasel66

meins war es und ich hätte es gerne wieder - der käufer wartet! :-)

der besitzt ist schon strafbar - wem auch immer das gehört - und ohne begründung oder verdacht kommt keiner in u-haft!

(freundin soll jetzt dafür wohl bürgen, weil im gegensatz zum ihm nicht vorbestraft ... meine interpretation!)

@PeterP58

von mir aus können solche strolche sehr sehr lange hinter gittern verschwinden, ich hab ne 12 jährige tochter, keine lust mich mit dealern anlegen zu müssen.

@ktjrva

Dann kommst Du nicht da drum herum, zuzugeben, daß es Deins war und Du es dem Kumpel heimlich zugesteckt hast.

es soll also in diesem Fall zwischen Besitzer und Eigentümer differenziert werden?

Das Zeug was bei ihm gefunden wurde, ist nicht seins und er hatte damit auch nichts vor er hatte es in dem Moment nur bei sich, ist halt bloed gelaufen

@ktjrva

wenn er dann auch noch anfängt rumzulügen, reitet er sich nur rein

@ktjrva

es wird bei ihm gefunden und hat aber gleichzeitig NICHTS damit zu tun....völliger blödsinn !!

Besitz von BTM in grosse Menge ist ein Delikt. Ob es ihm gehört oder nicht spielt kaum eine Rolle. Dann kommt es auf die Menge dass er dabei hatte. Mildernde Umstände (Aussage gegen der Händler/Wahre Besitzer, keine Vorstrafe) werden im Rahmen des Gesetz gewährt.

Untersuchungshaft kann dauern bis die Untersuchung beendet ist und bis die Entscheidung gefallen sit ob er drin bleibt oder nicht bis Verhandlung

Wenn er eine große Menge Drogen bei sich hatte, was wohl der Fall ist, denn du schreibst in  einem Kommentar "er hatte es in dem Moment ... bei sich", dann wird er wohl einsitzen. Mindestens ein Jahr.

http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html

Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer ... Betäubungsmittel ... in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt...

Was ist denn hier passiert? Beitrag doppelt? Keine Ahnung, wie das gekommen ist.