muss ich eine körperdurchsuchung wegen eines btm eintrags dulden?

10 Antworten

Die Voraussetzungen für eine Durchsuchung sind in den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer zu finden und durchaus unterschiedlich. Damit die Polizei feststellt, dass man einen Eintrag wegen Drogen hat, müssen ja erst mal die Personalien festgestellt worden sein. Und bereits dafür gab es ja einen Grund, der hier nicht näher benannt ist.

Personendurchsuchungen müssen gar keinen konkreten Grund haben. Es kann schon ausreichen, dass sich eine Person an einem Ort aufhält, an dem vermehrt mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.

was willst du denn machen? wenn die polizei durch irgendwelche allgemeine dinge meint, dass du verdächtig bist, gegen das btm gesetz zu verstoßen, dann kannst du dich nicht wehren oder ggf. hinterher den polizisten verklagen, lohnt aber nicht.

es genügt ein sog. "anfangsverdacht", damit die polizei razzien inkl. durchsuchungen vornehmen darf. das darf aber nur eine grobe abtastung sein, für eine totale untersuchung bedarf es eines richterlichen bescheides.

Ich würde es lieber nicht drauf ankommen lassen. Du kannst letztlich nichts dagegen tun.

Das lässt sich nicht so einfach beantworten. Wenn gegen dich der Verdacht einer Straftat besteht darfst du durchsucht werden... und auch nach den Polizeigesetzen der Länder.

Wenn deine (recht kurze Frage) so einfach zu beantworten wäre bräuchte man ja wohl kaum ein 3 jähriges Studium zur Polizei...

die frage ist sehr einfach wenn man nicht mehr reininterpretiert als da steht : kein verdacht, garnichts, lediglich ein btm eintrag

@guesswhobitch

Eben nicht!!!

Einfach so (aus Lust und Laune) darf die Polizei eine Person auf der Straße nicht anhalten und die Personalien feststellen... Ausnahmen gibt es dabei natürlich auch... z.B. wenn du Verkehrsteilnehmer bist, an s.g. "verrufenen Orten" angetroffene wirst, usw.

Und nun fängt das Problem an... Wenn du z.B. in "Klein Kleckersdorf" an der Bushaltestelle sitzt und auf den Bus wartest darf nicht einfach der "Dorfpolizist" zu dir kommen und einen Ausweis verlangen... außer er kann dies rechtlich als Maßnahme der Gefahrenabwehr oder der Straf-/ Owi-Verfolgung begründen.

Ohne rechtmäßige Identitätsfeststellung (Idf) auch kein rechtmäßiger Abgleich deiner Daten mit den pol. Auskunftssystemen... führt zu unrechtmäßig erlangten Infos auf die sich keine weiteren Maßnahmen stützen dürfen.

Besteht jedoch einer der o.g. Gründe zur Idf kann unter Würdigung der Gesamtumstände in Verbindung deinem Btm-Eintrag sehr wohl eine Durchsuchung erfolgen.

Wo ist das bitte einfach? Was war denn der Grund für die Idf?

Ja, dürfen sie auch. Muss mich auch jedes mal komplett auf der Straße nackisch machen.

Die ersten zwei- bis dreimal habe ich mich noch geniert, dann stumpft man irgendwann ab, wenn man oft genug erlebt, dass man nicht der einzige ist.

Du solltest der Durchsuchung gut gelaunt zustimmen, sofern Du im Vorfeld eine gründliche körperliche Durchsuchung des Beamten/der Beamtin durchführen darfst, der/die Dich anschließend durchsuchen möchte.

Ja, sehr lustig... wird bestimmt dazu beitragen die Stimmung hoch zu halten und der geforderten Durchsuchung zu entgehen.

Nicht!