Porblem mit Klarna
hallo... ich habe ein Problem mit Klarna. Immer wieder mache ich Online Shopping und bestelle auch bei Bestseller. Am Anfang war ich relativ zufrieden, aber mittlerweile habe ich erkannt, was für ein Verein das ist! Ich weiß, dass schon viele hier deswegen geschrieben haben, aber eine genaue Antwort habe ich nicht bekommen. Ich hatte die letzten Monate einige Probleme mit Klarna, ständige Mahnungen, obwohl ich RECHTZEITIG bezahlt habe, nervige email schreiberei mit dem höchst unfreundlichen Kundenservice, bis ich ständig Screenshots meiner Zahlungen machen musste. Nun versucht dieser Verein mir ganz anders Geld aus der Tasche zu ziehen. Nämlich bekam ich diese Woche ein Schreiben von Ident-Inkasso, dass ich eine Rechnung von Bestseller nicht bezahlt hätte. Insgesamt 50 euro wären das und dazu nochma ca 40 euro Inkassogebühren. So, dann bin ich auf die Klarna Seite und habe mal geschaut, um welche Bestellung es sich da handelt. Es handelt sich um eine Bestellung, die ich im FEBRUAR getätigt habe. Ich erinnere mich daran auch noch, ich habe lediglich einen Schal behalten, den Rest rechtzeitig zurück geschickt und rechtzeitig bezahlt. Die Bezahlung, die 15 euro betrug, kann ich noch via Kontoauszug nachweisen. Den Retourezettel von Hermes hab ich auch noch, aber Hermes hinterlegt solche Daten nur 90 Tage. So wir haben mitte Juni, die Bestellung war im Februar, mails von Klarna habe ich dementsprechend nicht mehr. Ich habe NIE eine Mahnung bezüglich dieser Bestellung erhalten, wirklich NIE, weiß aber noch, dass die Retoure bestätigt wurde und das Geld muss ja angekommen sein. Was soll ich jetzt tun? Ich hab davon keine Ahnung und mir wird wirklich schlecht, bei dem was ich hier so über Klarna lese....vor allem, ich habe Klarna einige Mails geschrieben-keine Antwort-der Verein ignoriert mich komplett. Rufe ich an, werde ich weggewiesen oder ich erreiche erst garkeinen. Nicht das am Ende noch der Gerichtsvollzieher vor meiner Haustüre steht. Und unnötig Geld, werde ich denen sicher nicht geben! Mfg
9 Antworten
Keine Angst
Mit dem Retourbeleg bist Du aus dem Schneider
Es spielt also keine Rolle wie lange das bei Hermes gespeichert wird
Die Weitergabe ans Inkasso ist leider meistens obligatorisch (Masseninkasso)
Klarna ist dafür bekannt "gerne" und schnell an ein ext IB abzugeben
Ident ist ein schwedischer Inkassoladen welcher erst seit 2012 (!) existiert und dringend Geld benötigt
Du solltest gegenüber dem Inkassoladen die Forderung schriftlich zurückweisen (nicht anrufen)
Tenor : ".....Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner daten an Schufa und Auskunfteien bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon... "
Die Gebühren des ext Inkassobüros sind selbst im Verzugsfall nicht durchsetzungsfähig (link dazu als Kompl an Dein Postfach)
Dann erst mal abwarten und wieder posten wenn sich die Schweden melden
Lieber Fragesteller
Es ist eine Zumutung für die Antwortgeber, lange ungegliederte Texte lesen zu müssen. Es gibt eine Absatzfunktion und eine Stichpunkt-Funktion. Diese tragen sehr zur Verständlichkeit der Texte bei und ich lege nahe diese in Zukunft zu benutzen. =)
Zur Sache:- Rechtliche Unwissenheit ist eine der Grundlagen des Geschäftserolges von Inkassobüros.
- Die Beweislast liegt zu 100% beim Gläubiger und dies ist Hermes, nicht das Inkassobüros.
- Es besteht KEINE Notwendigkeit sich außergerichtlich zu einer Forderung zu äußern.
- Telefonier nicht. Telefonieren hat keinen Beweiswert.
- Gerichtsvollzieher sind nicht die Bimbos von Inkassobüros. Ohne vollstreckbaren Schuldtitel bewegen die sich keinen Milimeter. Diesen kriegt der Gläubiger nur durch das gerichtliche Mahnverfahren (und auch nur wenn du sowohl den Mahnbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid ignorierst und die Widerspruchsfrist verstreichen ließest) oder durch ein Urteil in seinen Gunsten im Rahmen eines Zivilverfahrens. Im Zivilverfahren muss der Gläubiger seinen Anspruch nachweisen können sonst wird kein Richter dich zur Zahlung verurteilen.
Vorgehensweise:
- Schicke einen (nur einen auf keinen Fall einen zweiten) Brief per Einwurfeinschreiben an Hermes mit Kopie an das Inkassobüro. In diesem erklärst du den vollumfänglichen Widerspruch und untersagst die Weitergabe deiner personenbezogenen Daten.
- Teile ferner mit, dass du unter keinen Umständen bereit bist zu zahlen und weder weitere Briefe noch ein Anwalt dies ändern werden.
- Drohe für den Fall einer Zuwiderhandlung an, das Inkassobüro beim zuständigen Oberlandesgericht zu melden und Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen.
- Leg die Füße hoch.
- Reagieren musst du nur noch für den Fall, dass dich ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht. Wie oben schon erwähnt, kannst du diesem binnen 14 Tagen widersprechen (ankreuzen, unterschreiben, ans Amtsgericht zurück).
- Dann bliebe dem Gläubiger nur der Klageweg. Diesen wird er nicht einschlagen, wenn er seine Forderung nicht beweisen kann.
Perfekte Ausführung !
Gläubiger ist allerdings Klarna
Oops stimmt...
Auch ich habe mit dem etwas merkwürdigem Geschäftsverhalten von Klarna Probleme, die gehen leider auf Richtigstellungen nicht ein und verweisen nur auf die Firma, für welche die Rechnung eingetrieben werden soll (welche wiederum sich nicht rührt wie z. B. Poster XXL).
Nun hat die Ident-Inkasso anscheinend die offenen Fragen aufgekauft und versucht mittels E-Mail das Verfahren zu betreiben, weder gerichtsfest, noch sehr glaubwürdig und ein wenig nach Spam aussehend.
Mich nervt es so langsam jedes Schreiben überflüssigerweise zu beantworten und daher - sollen sie als beweislastiges Unternehmen Klage einreichen - vielleicht merken sie dann endlich, dass man berechtigte Richtigstellungen nicht einfach ignorieren darf und der Aufwand vermeidbar wäre.
Möglicherweise hilft eine Strafanzeige (nimmt jede Polizeidienststelle auf und kostet nix) wegen Verdachts auf Betrug zum Nachteil des Kunden. Da müssten die zumindest offenlegen, ob und wie die mit diversen Inkassofirmen zusammenarbeiten und ob dort Gelder fliessen... Ist als "Warnschuss" womöglich gut geeignet.
Ich würde dem Inkasso zurückschreiben. Beispiel: "Hallo. Ich informiere Sie hiermit, dass ich bei der fraglichen Bestellung nur einen Artikel behalten und auch bezahlt hatte, den Rest zurückgesendet hatte. Ich habe den Retourenzettel von Hermes noch und kannd as somit auch nachweisen. Wenn Sie mich weiterhin belästigen, werde ich ggf. Strafanzeige wegen Betrug/Nötigung erstatten, sowie Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einreichen. Weisen Sie ihre Mandantin darauf hin, dass Sie sich zukünftig nicht mit Hilfe von Inkassobüros Beträge ergaunern soll. Ich untersage Ihnen die Speicherung der personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
natürlich musst du das nicht zahlen. Wenn die bei sich im Lager Unfug treiben, kann dir das egal sein. Du hast den Beweis, einen Teil zurückgeschickt zu haben. Bei Klarna wird das sehr oft berichtet. Entweder hat das dort Methode oder aber die haben einfach eine katastrophale Warenwirtschaft ;-)
inhaltlich habe ich denen genauso geschrieben, aber noch keine antwort...