Porblem mit Klarna

9 Antworten

Keine Angst

Mit dem Retourbeleg bist Du aus dem Schneider

Es spielt also keine Rolle wie lange das bei Hermes gespeichert wird

Die Weitergabe ans Inkasso ist leider meistens obligatorisch (Masseninkasso)

Klarna ist dafür bekannt "gerne" und schnell an ein ext IB abzugeben

Ident ist ein schwedischer Inkassoladen welcher erst seit 2012 (!) existiert und dringend Geld benötigt

Du solltest gegenüber dem Inkassoladen die Forderung schriftlich zurückweisen (nicht anrufen)

Tenor : ".....Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner daten an Schufa und Auskunfteien bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon... "

Die Gebühren des ext Inkassobüros sind selbst im Verzugsfall nicht durchsetzungsfähig (link dazu als Kompl an Dein Postfach)

queenfeli 
Fragesteller
 21.06.2013, 13:50

inhaltlich habe ich denen genauso geschrieben, aber noch keine antwort...

EXInkassoMA  21.06.2013, 17:16
@queenfeli

Dann erst mal abwarten und wieder posten wenn sich die Schweden melden

Lieber Fragesteller

Es ist eine Zumutung für die Antwortgeber, lange ungegliederte Texte lesen zu müssen. Es gibt eine Absatzfunktion und eine Stichpunkt-Funktion. Diese tragen sehr zur Verständlichkeit der Texte bei und ich lege nahe diese in Zukunft zu benutzen. =)

Zur Sache:
  • Rechtliche Unwissenheit ist eine der Grundlagen des Geschäftserolges von Inkassobüros.
  • Die Beweislast liegt zu 100% beim Gläubiger und dies ist Hermes, nicht das Inkassobüros.
  • Es besteht KEINE Notwendigkeit sich außergerichtlich zu einer Forderung zu äußern.
  • Telefonier nicht. Telefonieren hat keinen Beweiswert.
  • Gerichtsvollzieher sind nicht die Bimbos von Inkassobüros. Ohne vollstreckbaren Schuldtitel bewegen die sich keinen Milimeter. Diesen kriegt der Gläubiger nur durch das gerichtliche Mahnverfahren (und auch nur wenn du sowohl den Mahnbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid ignorierst und die Widerspruchsfrist verstreichen ließest) oder durch ein Urteil in seinen Gunsten im Rahmen eines Zivilverfahrens. Im Zivilverfahren muss der Gläubiger seinen Anspruch nachweisen können sonst wird kein Richter dich zur Zahlung verurteilen.

Vorgehensweise:

  • Schicke einen (nur einen auf keinen Fall einen zweiten) Brief per Einwurfeinschreiben an Hermes mit Kopie an das Inkassobüro. In diesem erklärst du den vollumfänglichen Widerspruch und untersagst die Weitergabe deiner personenbezogenen Daten.
  • Teile ferner mit, dass du unter keinen Umständen bereit bist zu zahlen und weder weitere Briefe noch ein Anwalt dies ändern werden.
  • Drohe für den Fall einer Zuwiderhandlung an, das Inkassobüro beim zuständigen Oberlandesgericht zu melden und Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen.
  • Leg die Füße hoch.
  • Reagieren musst du nur noch für den Fall, dass dich ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht. Wie oben schon erwähnt, kannst du diesem binnen 14 Tagen widersprechen (ankreuzen, unterschreiben, ans Amtsgericht zurück).
  • Dann bliebe dem Gläubiger nur der Klageweg. Diesen wird er nicht einschlagen, wenn er seine Forderung nicht beweisen kann.
EXInkassoMA  21.06.2013, 17:15

Perfekte Ausführung !
Gläubiger ist allerdings Klarna

Auch ich habe mit dem etwas merkwürdigem Geschäftsverhalten von Klarna Probleme, die gehen leider auf Richtigstellungen nicht ein und verweisen nur auf die Firma, für welche die Rechnung eingetrieben werden soll (welche wiederum sich nicht rührt wie z. B. Poster XXL).

Nun hat die Ident-Inkasso anscheinend die offenen Fragen aufgekauft und versucht mittels E-Mail das Verfahren zu betreiben, weder gerichtsfest, noch sehr glaubwürdig und ein wenig nach Spam aussehend.

Mich nervt es so langsam jedes Schreiben überflüssigerweise zu beantworten und daher - sollen sie als beweislastiges Unternehmen Klage einreichen - vielleicht merken sie dann endlich, dass man berechtigte Richtigstellungen nicht einfach ignorieren darf und der Aufwand vermeidbar wäre.

Möglicherweise hilft eine Strafanzeige (nimmt jede Polizeidienststelle auf und kostet nix) wegen Verdachts auf Betrug zum Nachteil des Kunden. Da müssten die zumindest offenlegen, ob und wie die mit diversen Inkassofirmen zusammenarbeiten und ob dort Gelder fliessen... Ist als "Warnschuss" womöglich gut geeignet.

Ich würde dem Inkasso zurückschreiben. Beispiel: "Hallo. Ich informiere Sie hiermit, dass ich bei der fraglichen Bestellung nur einen Artikel behalten und auch bezahlt hatte, den Rest zurückgesendet hatte. Ich habe den Retourenzettel von Hermes noch und kannd as somit auch nachweisen. Wenn Sie mich weiterhin belästigen, werde ich ggf. Strafanzeige wegen Betrug/Nötigung erstatten, sowie Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einreichen. Weisen Sie ihre Mandantin darauf hin, dass Sie sich zukünftig nicht mit Hilfe von Inkassobüros Beträge ergaunern soll. Ich untersage Ihnen die Speicherung der personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

natürlich musst du das nicht zahlen. Wenn die bei sich im Lager Unfug treiben, kann dir das egal sein. Du hast den Beweis, einen Teil zurückgeschickt zu haben. Bei Klarna wird das sehr oft berichtet. Entweder hat das dort Methode oder aber die haben einfach eine katastrophale Warenwirtschaft ;-)