Pool im angemieteten Garten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da der Garten Dir zur alleinigen Nutzung vermietet ist und außerdem eingezäunt ist, darf der Pool stehen bleiben.

Die Genossenschaft hat dadurch keinerlei Nachteile.

Sie könnte nur dann was dagegen haben, wenn im Mietvertrag oder in der darauf verwiesenen Hausordnung was stehen würde.

Danke für die Auszeichnung.

 Es stört auch keinen dort wo es steht .

Offensichtlich stoert es sehr wohl jemanden, naemlich den Hausmeister und - was noch viel schwerer wiegt - den Vermieter.

Habt ihr den Garten tatsaechlich angemietet oder handelt es sich um einen Gemeinschaftsgarten, den ihr lediglich mitbenutzen duerft? Was wurde vertraglich zum Garten vereinbart?

also der hausmeister sagte mir sogar das es nicht von ihm käme und es von ihm aus stehen bleiben könne . nene der garten ist mit angemietet :-) terasse und ein stückchen garten ,dafür zahle ich ja auch mit . ich habe den schlüssel für mein törchen und sonst keiner, wäre ja noch schöner , dann hätte ich ja jeden tag fremde leute fast im wohnzimmer stehen :-) .

Wenn der Garten allein dir mitvermietet wurde und er außerdem eingezäunt ist, darfst du als gegenwärtiger alleiniger Besitzer den Pool aufstellen und betreiben. Du trägst dann die Verantwortung für mögliche Unfälle. Das gilt auch für eine Schaukel. Sandkasten etc..

Der Hauseigentümer hat ein Hausrecht, kann eine Hausordnung erlassen, in der geregelt ist, was man wo abstellen darf, ob man Antennen oder Sat Schüsseln anbringen darf. 

Ich würde erst mal nachsehen, was in der Hausordnung bzw. auch im Mietvertrag steht. 

Wenn da nichts steht, würde ich einen kleinen, aufblasbaren Pool als übliche Nutzung eines Gartens ansehen. Bei einem festen, zwar abbaubaren, aber mit grossem Wasservolumen, hätte ich auch meine Bedenken. Aber da wäre wahrscheinlich eine Beratung beim Rechtsanwalt sinnvoll. Vielleicht gibt es ja auch sowas wie ein Gewohnheitsrecht, wenn sowas jahrzehnte lang geduldet wurden, und jetzt eine neue Hausordnung kommen würde, dann würde ich argumentieren das es eine Mietvertragsänderung ist, die ich nicht akzeptieren muss.

also , im mietvertrag steht nichts von einem pool , nur etwas von einem teich bzw bauliche veränderungen . das wasser für den pool bezahle ich selber da hier im haus jeder seine eigene wasseruhr hat ;-) in meinem garten steht auch ein sandkasten mit dach , sowie eine schaukel , da sagt ja auch keiner was . wir sind außerdem eine super hausgemeinschaft und es stört keinen im haus ,im gegenteil . aber der grund war ja auch einfach nur "Gefahr" 

@prilente

achso und das volumen spielt wohl auch keine rolle , selbst kleine babybecken müssen weg :-(

@LouPing

Wie kommst du darauf, der Vermieter sei dran, wo doch sogar in deinem Link das genaue Gegenteil steht?

@AalFred2

Das wäre durchaus möglich, wenn es sich bei dem Garten um einen Gemeinschaftsgarten handeln würde. Dann wäre der Pool "offentlich" zugänglich und könnte von anderen Kindern unkontrolliert genutzt werden.  Hier aber handelt es sich um ein eingezäuntes Gartenstück, welches ausschließlich der Mieter nutzt.

Damit kommen die nicht durch!

Ich würde es einfach so lassen und auf eine Verhandlung ankommen lassen. Könnte natürlich sein, dass die dich dann auf dem Kiecker haben... Muss man selbst entscheiden, ob man sich mal zur Wehr setzt (und mit den menschlichen Konsequenzen leben kann) oder ob man alles über sich ergehen lässt...