Polizist gibt meine Daten an Dritte weiter

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Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne dienstliche Erfordernis - das gibt gerade für einen Polizisten gewaltigen Ärger.

 

Das ist ein Dienstvergehen und wird durch den Dienstherrn innerhalb disziplinarrechtlicher Gegebenheiten schwer geahndet. Das Mindeste wäre ein Verweis - der zeitigt alleine bereits eine 5 Jahre andauernde Beförderungssperre, es gibt disziplinarrechtliche Maßnahmen bin hin zur Degradierung oder gar der Aberkennung von Teilen der Altersversorgung oder aber auch die Entlassung (letztere ist jedoch hierbei nicht zu befürchten, die Hürden dafür sind sehr sehr hoch), auch "Nebenstrafen" wie z.B. die Strafversetzung an den Ar.... der Welt, können jederzeit möglich werden.

 

Solche Sachen wird man niemals machen, wenn der zum lieben und höflichen Bürger ein Schimpfwort sagt oder auch nur unfreundlich ist, nicht einmal am Rande. Aber bei der unberechtigten Weitergabe von Daten, dann schlägt es ein.

 

Die Datensysteme bei der Polizei werden natürlich gesichert und jegliche Zugriffe werden dokumentiert. Entweder nur der Rechner, von dem aus das stattfindet oder aber gar, wer darauf wann zugegriffen hat, wer an dem Rechner angemeldet war - das kommt auf das jeweilige System des jeweiligen Bundeslandes an.

 

Das kann jederzeit nachvollzogen werden.

 

Du hast natürlich eine rechtliche Handhabe. Wende dich dazu an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes. Erkläre, um welche Daten es sich handelt und dass Du den Verdacht hegst, dass ein Polizeibeamter sich hier veröffentlichend betätigt hat.

 

Dieser wird der Sache mit Sicherheit nachgehen. Zunächst, das ist kein Polizist, sondern in Sachen Datenschutz diesem übergeordnet. Zudem reagieren Datenschutzbeauftragte gemeinhin eher übervorsichtig als nachlässig.

 

Sollte dabei rauskommen, dass tatsächlich dieser Mensch hier eine Verfehlung begangen hat, die Veröffentlichung mit dem Zeitpunkt der Nachschau im System in Einklang zu bringen ist, der nachgeschaut hat, dann bekommt der eine vor den Latz geknallt, dass alles zu spät ist, dabei wird keinerlei Spaß verstanden.

 

Jedoch wird man keine Hexenjagt veranstalten. Nur weil der zu Dir den Spruch gesagt hat, ist das noch lange kein Beweis. Beweis wäre, der hat Deine Daten abgerufen, ohne ersichtlichen Grund - also bestehendes Ermittlungsverfahren oder dergleichen. Es könnte auch rauskommen, das der nicht einmal annähernd was mit Deinen Daten zu tun, diese nicht einmal eingesehen hat.

 

Und zudem, schau auch mal in dem Kreis von Personen um Dich herum nach. Wer könnte da was wissen und wer kann seinen Mund nicht halten. Auch die Möglichkeit besteht immer und hierbei hast Du keine Handhabe, denn wenn der was weiß und es herumerzählt, das ist wedeer Strafbar noch wird es verfolgt.

 

 

Danke, das ist genau was ich wissen wollte. Wenn es dokumentiert wird muss die Polizei erklären bzw. der Polizist warum sie/er mich ohne Grund durchleuchtet haben. Weil ich sonst keinen Nachweis habe.

Schlimmer find ich jedoch das es öffentlich gemacht wurde.

@MiniSekretaerin

Wie gesagt, Du braucht jemand, der sich Deiner Sache annimmt. Ein Anwalt bringt mal nicht sehr viel, der sitzt ja auch außerhalb.

 

Der Datenschutzbeauftragte jedoch sitzt ganz genau da, wo Du ihn jetzt brauchst, kann überprüfen oder Überprüfungen anordnen.

 

Das ist Dein Mann (oder Frau). Du findest diesen im Internet. Suche nach "Datenschutzbeauftragter Bundesland". Dem schreibst Du den Sachverhalt. Wenn es Beweise gibt, einfach so wirst Du diese niemals finden, der wird und will sie auch finden.

@fastlink

Als ob dieser Datenschutzbeauftragte nichts besseres zu tuhen hätte. Die sind da wie überall bei der Polizei wahrscheinlich völlig unterbesetzt.

@slick533

Immer diese negativen Wellen!!!!!

Blablabla - "hat der nichts besseres zu tun....."

Denkt auch mal einer positiv? Der hat bestimmt Zeit. Das ist ein lieber netter Mensch, der wird gerne helfen........

 

Aber nein - Immer alles mies machen.

Die Polizei darf keine Daten an Dritte weitergeben.Und höre auf mit dem Geschwätz  nur weil er Polizist ist,hat er mehr Rechte bzw, wird ihm mehr geglaubt.Auch der Polizei wird ein Disziplinarverfahren bekommen,wenn sie sich nicht an die Gesetze bzw. Regeln halten.Also wenn du 100%ig sicher bist,das deine Daten durch ihn weitergegeben worden ist,so kannst du gegen ihn eine Berschwerde einreichen.Dies wird überprüft und wenn du recht hast,dann bekommt auch dieser ein Verfahren an den Hals.Es kann soweit gehen,wenn der Schaden dadurch sehr groß ist,dass er suspentiert wird.Also dann unternehme gegen diesen Polizisten etwas wenn du sogar Rufmord befürchten musst,durch die Weitergabe der Daten.

nein, keine, wie du schon selber sagst, außerdem wären solche beweise dann auch "weg" oder halt nicht da...

Zunächst müsstest du zweifelsfrei nachweisen können, dass "sensible Daten" tatsächlich von ihm verbreitet wurden.

Jugendstrafen oder Akteneinträge sind u. U. nun mal auch in einem Führungszeugnis festgehalten. Daneben wissen Freunde, Mittäter, Opfer, Schule, Berufsschule usw. von deinen "Jugendsünden".

Wen nur einer damit pralt, sich verquatscht oder wichtig macht verbreitet sich das rasend schnell - wer hat wann damit angefangen, das willst du beweisen?

Ein Disziplinarverfahren wegen Verstoß gegen dienstliche Verschwiegenheit bringt dem Beschuldigten allenfalls eine Verwarnung. Wie miboki zutreffend sagt, ist damit eher nicht zu rechnen, da Beweise fehlen und Aussage gegen Aussage steht. Dafür riskierst du einen besonders scharfen Blick der Kollegen und die (zutreffenden) Aussagen müssen weder widerrufen werden noch sind sie aus der Gerüchteküche. Was soll es also bringen?

Vergiß es. Stehe zu deiner Vergangenheit offensiv - irgendwann findet jeder alles heraus, der Mantel des Schweigens ist kurz, sehr kurz. Nichts bleibt verborgen, auch wenn man sich das wünscht.

 

Also Datenschutz abschaffen und sich willenlos der Neugier einiger ausliefern.

Hmmh dachte der Datenschutz hat einen Grund.

Polizisten sind scheinbar auch nur Menschen wie alle anderen, da gibs logischerweise dann auch Schnacker drunter. Ohne Handfeste beweise wirste da wohl keine Chance haben