Polizeiausbildung trotz BZR Eintrag wegen „Fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr?
Hallo liebe Leute,
ich bin 25 Jahre alt und hatte mit 19 einen Autounfall, wurde gerichtlich verurteilt und habe 4 Monate Fahrverbot erhalten, zudem noch ein Bußgeld in Höhe von 400€ für das überfahrene Stoppschild... Und bin nun gerichtlich vorbestraft aufgrund dessen, dass es im BZR steht...
Nun meine Frage: Stehen meine Chancen mehr als schlecht mich für den Mittleren Polizeidienst zu bewerben?
(Habe 2 ausbildungen im Sozialen Bereich und aktuell als Krankenschwester in der Psychiatrie tätig)
Ich bin echt verzweifelt ... wenn es wirklich daran scheitern sollte....
3 Antworten
Grundsätzlich werden Bewerber mit Vorstrafen bei der Polizei abgelehnt. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Vorstrafe sehr gering ist und trotzdem die charakterliche Eignung des Bewerbers von der Einstellungsbehörde bejaht wird. Ob eine Ausnahme gemacht wird, ist zudem immer eine Einzelfallentscheidung. In deinem Fall ist es ein Versuch also Wert.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wie aus meinem Fall zu entnehmen ist, war es leider etwas größeres aber villeicht habe ich dennoch Glück, da dieses Ereignis mittlerweile 5 Jahre her ist und ich sonst keine anderen Vorstrafen habe.
Dann heißt es jetzt abwarten und Daumen drücken.
Charakterliche Eignung heißt ?
Gibt es bei sowas nicht eine Vertilgungsfrist ?
Versuchen kann man es
Du musst eine positiven Leumund Prüfung absolvieren, daher wenn die das Führungszeugnis sehen werden die dir wahrscheinlich absagen.
Außer du hast so ein guten Eindruck hinterlassen mit deiner Berufslaufbahn, das die dich dennoch Kennenlernen wollen.
Hallo,
"Polizei" ist Ländersache (+Bundespolizei), also gibt es dementsprechend viele unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich somit nur für Bayern sprechen. Aus Gesprächen mit Kollegen weiß ich, dass folgendes auch für Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin und Niedersachsen zählt.
Kurze Antwort: Nein.
Etwas längere Antwort: Ein Ausschließungsgrund für eine Einstellung liegt bereits vor, wenn du rechtskräftig verurteilt wurdest, auch ohne Freiheitsstrafe - sogar ein Strafbefehl ist ein KO-Kriterium.
Das taucht zwar nirgends im Führungszeugnis auf, aber natürlich überprüft die Polizei bei einer Einstellung auch die internen Datenbanken ab. Ein Ladendiebstahl, welcher nicht eingestellt wird, bedeutet somit schon das Ende der noch nicht mal begonnen Karriere.
Vielen Dank für die Antwort.
Eine kurze Frage hätte ich noch: War die kurze Antwort „Nein“ auf die Frage ob ich direkt ausgeschlossen werde oder ob es ein großes Problem für die Einstellung in den Polizeidienst entstehen könnte?
Stimmt, das war per Copy&Paste dumm -.- Mein Fehler.
Die ursprüngliche Frage war "Kann ich noch Polizist werden" Antwort: "Nein". Zumindest in den Ländern, die ich oben aufgezählt habe weiß ich es... ich denke aber mal, dass das im übrigen Bundesgebiet genauso sein wird...
Weißt du das zu 100%? Weil manchmal machen die ja auch Ausnahmen und wollen einen kennenlernen wenn der Rest passt..
Zu meinen aufgezählten Ländern: Ja, 100% (am Freitag erst wieder mit einem Einstellungsverantwortlichen in München gesprochen)...
Hmm okay komisch, weil meine einstellungsberaterin hat gemeint, dass erstmal alles geprüft wird ob es öfter zu einem Verkersunfall gekommen ist etc. und dann wird entschieden aber sie hat nicht gesagt, dass es ein sofortiger Ausschluss sein muss..
Es werden wohl auch Bewerber eingestellt die unter 1,0 Promille im Strassenverkehr hatten und mein Fall war ja kein „Vorsatz“ sondern fahrlässig..
Hab soviele unterschiedliche Antworten.. Muss dann doch wohl einfach mal abwarten..
Ps: wohne in Baden-Württemberg
Unter 1,0 Promille ist es ja auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit, namentlich der 24a StVG. Dieser ist nicht im BZR vermerkt.
Bei dir liegt aber eine Straftat nach 315c StGB vor.
Wenn du nur wegen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr verurteilt worden wärest, ist das tatsächlich eine Ausnahme in BW und kein Hindernisgrund.
Aber bei einer Straftat (was ja auch kein Unfall im polizeirechtlichen Sinn ist, was auch immer deine Einstellungsberaterin sich da zusammenreimt), ist meines Wissens Ende im Gelände - leider.
Bayern ist diesbezüglich "einfacher": Eintrag im BZR, keine Einstellungsvoraussetzungen.
Aber wenn du eh mit der Einstellungsberaterin in Kontakt bist, warte doch einfach ab, was sie sagt? Das ist dann zu 100% fix...
Ja das macht Sinn was du da versuchst zu erklären..
Aber ich finde es sehr komisch, ich habe gerade eben einen Einstellungsberater in Stuttgart und einen in Ludwigsburg angerufen und beide sagten mir, dass es im Einzelnen geprüft wird und da es kein Vorsatz war, sehen die darin auch kein Problem zumal es nach Jugendstrafrecht beurteilt wurde.
Ich habe keine Ahnung bin total überfragt wie schon erwähnt JEDER sagt komplett was anderes und ich mein wenn zu 100% keine Chancen bestehen würden wieso hat mir das die Einstellungsberaterin nicht von vorne rein gesagt?
(Hatte heute einen Termin zur Abgabe meiner Bewerbungsunterlagen)
Versuch es auf jeden Fall!
Mehr als ablehnen können sie es nicht.
Was ich außerhalb von Bayern weiß, ist ja auch nur das, was mir Kollegen mitteilen. Die werden nicht so nah dran sein an den Einstellungsvoraussetzungen.
Nur für Bayern kann ich zu 100% sprechen.
Also, versuch es! Viel Erfolg!!!
Kurzes Update: Ich habe vor ca. einem Monat meinen Termin zum Einstellungstest erhalten :)
Also nehme ich an, dass es für die Polizei wohl doch kein Problem darstellt oder?
Oder wird es erst nach bestandenem Test erneut geprüft und entschieden?
Nein, das wird vor dem Einstellungstest geprüft.
Vielen Dank für das Update und Glückwunsch!
Bist du dir sicher, dass es vor der Einladung zum Test durchgeführt wird?
Denn auf dem Schreiben der Einladung steht drin, dass trotz nach bestandener Prüfung der Bewerber noch abgelehnt werden kann.
Jeder hat dazu irgendwie eine andere Meinung und überall steht was anderes. Keiner weiß es zu 100% nicht mal meine Einstellungsberaterin 🤦🏽♀️
Doch, ich bin mir (ziemlich) sicher... wenn du bereits 12 mal verurteilt worden wärest, würden sie dich ja nicht zu einer Prüfung einladen... das kostet nur Zeit und Ressourcen. Deinen Background abchecken dagegen ist in wenigen Minuten erledigt...
Also für diejenigen die es noch interessiert, da mein Fall ja etwas fragwürdig war 😅 ich habe alle Tests bestanden und habe auch eine Direktzusage erhalten.😊
Herzlichen Glückwunsch! Danke für den Nachtrag!
Klar gibts das, allerdings nach 15 Jahren in meinem Fall...
Kann das ein direkter Ausschlussgrund sein?