Was bedeutet "gerichtlich strafbare Handlung"?
Ich stolpere auf die Formulierung "gerichtlich strafbare Handlung". Was das heißt leuchtet mir schon ein, aber es erscheint mir, dass diese Formulation nur im Kontext zu Straftaten erwähnt wird. Stimmt das? Oder muss eine gerichtlich strafbare Handlung nicht gleich eine Straftat sein?
5 Antworten
Diese Formulierung ist doppelt gemoppelt. Der Begriff strafbar klassifiziert eine Tat bereits eindeutig - als Straftat. Straftaten sind im StGB und in verschiedenen Strafnebengesetzen (z.B. Waffengesetz, Jugendschutzgesetz...) geregelt. Das Strafmonopol hat der Staat, ebenso das Monopol der Gesetzgebung und der Justiz.
Daher ist logisch, dass jede strafbare Handlung eine Straftat ist und auch nur von einem Gericht bestraft werden kann. Der Zusatz "gerichtlich" ist daher überflüssig.
Nein, das ist nicht wahr. Jede strafbare Handlung muss eine gesetzlich normierte Straftat sein. So legt es § 1 StGB fest.
Bestraft werden können nur Straftaten. Strafen sind in Deutschland die Geld- und die Freiheitsstrafe. Ausnahmen hiervon gibt es nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Andere Begrifflichkeiten, wie z.B. die Vertragsstrafe entstammen dem Zivilrecht. Das ist eine ganz andere Sparte, in der die Bezeichnung, eine Handlung sei "strafbar" absolut nicht verwendet wird. Dies wäre auch irreführend, da es im Zivilrecht keinen staatlichen Strafanspruch gibt. Es geht um Finanzen und Druckmittel zwischen Personen oder Institutionen. Niemand, der dort einen Prozess verliert, geht als "Sträfling" aus der Sache hervor.
es geht um das Strafgesetzbuch StgB
Darin sind alle Taten zu finden, die nach dem Strafrecht mit Strafen geahndet werden können. Diese sind wohl gemeint mit "gerichtlich strafbar"
Zu Unterscheiden sind andere Dinge, die als Ordnungswidrigkeiten gelten, und mit einem Bussgeld "bestraft" werden .. dass sind dann aber keine Straftaten nach dem Gesetz.
Umgangssprachlich, oder Privatrechtlich kann es noch weitere "Strafen" geben: die Strafarbreit die ein Lehrer dem Schüler aufgibt (falls man sowas noch macht) oder die Strafzahlung zu der sich ein Lieferant verpflichtet hat, wenn er zu spät liefert ...
Darin sind alle Taten zu finden, die nach dem Strafrecht mit Strafen geahndet werden können.
Wohl kaum. Da gibt's schon noch ne ganze Menge Straftatbestände in Nebengesetzen (z.B. UrhG, AO, BtMG, ...).
nö .. ich bin zwar kein Jurist, aber ich wüsste nicht dass z.B. im urheberrecht STRAFTATEN definiert sind.
Da wird auch kein Staatsanwalt und keine Polizei tätig. Da muss der Geschädigte sich einen Anwalt nehmen und seine Ansprüche geltend machen.
Klar ist eine einfache Beleidigung zwar StGB relevant, aber in der Regel billiger als eine Urheberrechtsverletzung ...
Nun es gibt Handlungen, die gesellschaftlich als verwerflich angesehen werden oder z.B Ordnungswidrigkeiten, welche aber nicht als strafbare Handlungen angesehen werden. Da bei uns der Grundsatz gilt: keine Strafe ohne Gesetz muss sich die Handlung auf eine strafrechtliche Norm beziehen
Hallo.
Das Wort gerichtlich ist überflüssig, da die Staatgewalt vom Staat aus geht.
Das ist das gleiche wie eine Straftat
Hm...eine Straftat ist ein schwerer Gesetzesverstoß. Eine strafbare Handlung ist eine Handlung, die bestraft werden kann. So eine Handlung muss nicht unbedingt eine Straftat sein. Das Gericht verhängt Strafen nicht nur für Straftaten. Nicht wahr?