Polizei weiß über Funk über frühere verfahren Bescheid?

5 Antworten

Natürlich ist das gespeichert, damit können die Beamten auch das besser abschätzen..

Steht ja auch im Erziehungsregister.

NonNam  04.04.2021, 20:33

Nicht wirklich. Im Erziehungsregister stehen nur Verurteilungen.

Leestiger  04.04.2021, 20:35
@NonNam

Genau, weil du es sagst...

https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html

(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen....

6.der Freispruch wegen mangelnder Reife und die Einstellung des Verfahrens aus diesem Grund (§ 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes),

7.das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes

NonNam  04.04.2021, 20:40
@Leestiger

Eben. Aber der TE schrieb doch "Wir hatten nix gemacht und deshalb wurde das Verfahren eingestellt". Dann dürfte da nichts stehen. Oder bin ich blöd?

Leestiger  04.04.2021, 23:38
@NonNam

Es gab ein Verfahren, also wurden Akten erzeugt..

Und sowas bleibt im Polizeicomputer...

Eingestellt bedeutet doch nicht "unschuldig" - es bedeutet, das Strafverfahren endet (vorerst). Die Beschuldigten werden also nicht angeklagt und weder verurteilt noch freigesprochen. Es kann aber sein, dass die Ermittlungen später wieder aufgenommen werden...

NonNam  04.04.2021, 23:50
@Leestiger

Mh. Wahrscheinlich hast Du recht. Aber das überzeugt wenig.

Leestiger  05.04.2021, 00:22
@NonNam

Der Fragesteller hat gehört, dass bei der Abfrage sein eingestelltes Verfahren genannt wurde! Also ist es entweder so oder der Fragesteller lügen?

Oder welche Erklärung hast du?

Artus01  04.04.2021, 20:50
Steht ja auch im Erziehungsregister.

Nö, eingestellte Verfahren stehen nicht im Erziehungsregister, zudem hat niemand, auch nicht die Polizei, direkten Zugriff auf das Bundeszentralregister.

Leestiger  05.04.2021, 00:26
@Artus01

Dann lügt der Fragesteller also, wenn er behauptet, er hätte das gehòrt..

Bring du ihm das bei!

Leestiger  05.04.2021, 00:35
@Leestiger

Und der hier lügt auch - Bring auch ihm das bei!

Eingestellte Verfahren werden im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) und diversen Polizeiregistern, in welche jedoch nur begrenzt behördliche Personen Einblick haben

https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/w-bis-z/zentrales-staatsanwaltliches-verfahrensregister-zstv.html

Und auch

Auch wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt hat oder der Angeklagte von einem Gericht freigesprochen wurde, kann die Polizei die erhobenen personenbezogenen Daten weiterhin speichern, wenn ein Tatverdacht von ausreichender Substanz verbleibt und nicht auszuschließen ist, dass die Speicherung der Daten des Beschuldigten künftig bei der vorbeugenden Straftatenbekämpfung von Nutzen sein könnte (vgl. Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 04.03.1996, BayVBl 1996, S. 468 ff.). Für die Speicherung eines Vorgangs bei der Polizei ist dagegen entscheidend, ob nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Beschuldigte weiterhin als Täter der ihm vorgeworfenen Straftat in Betracht kommt. Auch wenn der Tatnachweis hinsichtlich einer Straftat nicht geführt werden kann, können Zeugenaussagen oder sonstige konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Tatverdacht fortbesteht (vgl. auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.05.2002, Az.: BvR 2257/01). Die Einstellung eines Verfahrens oder ein gerichtlicher Freispruch beseitig daher für sich alleine den Tatverdacht grundsätzlich nicht.

Aber du bist ja besser informiert, was man im INPOL alles finden kann und das sind alles Lügen....

Artus01  05.04.2021, 08:52
@Leestiger

Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest auch meine Antwort zu der Frage zu lesen, hättest Du dir schon einen Teil Deines Kommentars ersparen können. Da steht nämlich drin das solche Informationen natürlich in den Systhemen der Polizei gespeichert sind.

Eingestellte Verfahren werden im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) und diversen Polizeiregistern, in welche jedoch nur begrenzt behördliche Personen Einblick haben

In meinem Kommentar steht:

Nö, eingestellte Verfahren stehen nicht im Erziehungsregister, zudem hat niemand, auch nicht die Polizei, direkten Zugriff auf das Bundeszentralregister.

Bist Du überhaupt in der Lage den Unterschied zu erkennen? Übrigens ist das Erziehungsregister Teil des Bundeszentralregisters. Was da so alles drinsteht findest Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/

Leestiger  05.04.2021, 11:42
@Artus01

Dass du mir unterstellt hast, die Polizei würde im Erziehungsregister nachsehen habe ich gar nicht kommentiert, diese Dummheit von Dir muss man erwähnen...

Ich habe geschrieben, dass es AUCH im Erziehungsregister steht! Und vorher schon geschrieben dass es natürlich gespeichert ist..

Also hör einfach auf etwas zu unterstellen, dann hättest du dir deinen falschen Kommentar sparen können!

Was im EZR (:Teil des BZR) über eingestellte Verfahren steht, hättest du auch in einem meiner Kommentare lesen können, dann hättest du dir deinen Hinweis und die dümmliche Unterstellung sparen können!

Leestiger  05.04.2021, 11:46
@Leestiger

Und deine eigene Antwort auf die du so gerne verweist erklärt nicht, warum du hier als Kommentar falsch behauptest "Nö, eingestellte Verfahren stehen nicht im Erziehungsregister.."

Artus01  05.04.2021, 13:57
@Leestiger

Natürlich wieder kompletter Müll den Du verbreitest.

Ich habe geschrieben, dass es AUCH im Erziehungsregister steht! Und vorher schon geschrieben dass es natürlich gespeichert ist..

Das Verfahren gegen den Fragesteller wurde eingestellt und steht daher auch NICHT im Erziehungsregister. Nett das Du Deinen Fehler so gut hervorgehoben hast. Ich kenne nämlich den § 60 BZRG. Aber das hättest Du auch herausfinden können, dafür habe ich Dir extra den Link eingestelt.

Spare Dir also die Mühe hier Nebelkerzen zu werfen um Deinen Unsinn zu verschleiern.

Leestiger  05.04.2021, 14:30
@Artus01

Nicht als Ausrede jetzt mit dem Fragesteller und dessen Frage kommen!

Du hast pauschal behauptet "Nö, eingestellte Verfahren stehen nicht im Erziehungsregister"

Und wie ich weiter oben aus dem BZR zitierte "...(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen.... und die Einstellung des Verfahrens.."

Also lùgt einer von uns Beiden...

Artus01  05.04.2021, 14:33
@Leestiger
Nicht als Ausrede jetzt mit dem Fragesteller kommen!

Um den, und nur um den geht es hier.

Ansonsten noch viel Spass hier beim Unsinn verbreiten.

Alle Ermittlungsverfahren, die gegen Dich geführt wurden, sind im polizeiinternen Auskunfts- und Abfragesystem abrufbar.

Das ist in den internen Systhemen der Polizei gespeichert.

Es gibt Löschungsfristen dafür, die müssten im entsprechenden Landespolizeigesetz stehen. Ab und an wird sowas schonmal "vergessen".

Bei der Polizei werden Tatverdächtige erfasst, nicht Verurteilte.

Ja natürlich, die wollen doch wissen ob deine daten stimmen und in deren zentrale guckt dann einer nach ob das alles passt und ob du schon mal was angestellt hast oder nen haftbefehl ahst oder... alle begegnungen mit der Polizei können die dann erfragen...