Polizei sieht wie gefundene drogen von mir weggeworfen wurden was nun?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Verhalten des Polizisten, dir deine Knie so zu gefährden, ist möglicherweise bereits überzogen.

Irgendein Zeug zu finden und aufzuheben ist natürlich auch nicht strafbar.

Würde an deiner Stelle jede weitere Aussage verweigern und Termine bei der Polizei absagen. Nach dem bisherigen Vorkommnissen dürfte nichts groß folgen - die Wesentlichen (und wohl eher dürftigen) Umstände sind ja der Polizei schon bekannt.

Wenn doch eine Anklage vom Staatsanwalt kommt, kannst du dich immer noch um einen Anwalt kümmern.

Aus Neugier: In welchem Bundesland ist das passiert?

Gib nicht zu viel auf meine Antwort; das ist nur mein persönliches Empfinden. Ich habe von diesem Polizei- und Drogenzeug keine Ahnung.

blackwater1990 
Fragesteller
 14.11.2013, 10:34

In Rhein Land Pfalz aber weiß nicht wie so etwas an Bahnhöfen gewertet wird

Droitteur  14.11.2013, 10:50
@blackwater1990

Das kann man so und so sehen: Kann ja sein, dass an Bahnhöfen in der Richtung mehr Kriminalität herrscht - aber auch klar, dass da mehr Zeug herumfliegt, das Passanten aus Versehen aufheben könnten.

So, wie ich mir den Vorfall vorstelle, gehe ich auch davon aus, dass für die Polizisten feststeht, dass ihr nicht zu den interessanten Fällen gehört - ich bin sicher, dass man nicht mal einen guten Riecher haben muss, um da gewisse Unterschiede festzustellen.

Der Besitz wäre schließlich nicht mal besonders kritisch. Eingreifen mussten die Polizisten aber wohl deshalb, weil ihr möglicherweise gerade einen Deal durchziehen wolltet. Nachdem man dich dann also so hart angepackt hat und im Laufe der Prozedur klar wurde, dass ihr nur ein paar unschuldige Würste seid, bekamen sie wahrscheinlich selbst gewisse Beklemmungen (einem echten Dealer die Beine anzuschlagen ist halt was anderes - aber nicht einmal da wäre das in meinen Augen verhältnismäßig; und noch weniger, wenn es sich dann als echter Fehler herausstellt) - würde mich nicht wundern, wenn man genau aus diesem Grund der Angelegenheit einen besonders ernsten Anstrich geben und natürlich ganz sicher gehen wollte, ob nicht doch noch Anzeichen von Kriminalität zu finden sind.

Würde mich freuen, wenn du mir mitteilst, wie dein Fall zu Ende geht :)

blackwater1990 
Fragesteller
 14.11.2013, 23:20
@Droitteur

ich muss noch hinzufügen das es meiner Meinung nach keine Drogenpolizisten oder sowas waren. Einfach nur 2 patrouillierende Polizisten mit Hund aber ich glaube auch kein Spürhund . Es war am 31. da war Halloween am Bahnhof war ne Menge Los viele Jugendliche und es waren auch mehrere Partys in der Stadt. Die Polizisten waren ja nicht speziell wegen mir ab Bahnhof

freede  23.11.2013, 10:56

Gib nicht zu viel auf meine Antwort; das ist nur mein persönliches Empfinden. Ich habe von diesem Polizei- und Drogenzeug keine Ahnung.

Unglaublich eine solche Antwort als die hilfreichste Antwort auszuzeichnen... wohl nur weil sie dem Fragesteller genau gesagt hat was er hören wollte und nicht das was richtig ist.

Droitteur  23.11.2013, 11:00
@freede

Unglaublich solch ein sinnloser und unangemessener Kommentar. Woher soll der Fragende überhaupt wissen was richtig ist? Aber hier hat er getroffen. Und erst recht: woher willst gerade du es wissen? :D

Ich freue mich über die Antwort und weiß auch, dass der Stern zu Recht vergeben ist.

Trotzdem danke ich für deine Rückmeldung. Zuweilen bin ich auch einfach nur zum Chatten hier.

Droitteur  23.11.2013, 11:10
@freede

Meine Antwort ist im Übrigen nicht die einzige im Sinne des Fragenden, kann also kaum "nur" der Grund sein. Im Gegensatz dazu geht aber deine Antwort völlig an der Frage vorbei. Vielleicht bist du ja verbittert darüber, dass sie so gar nicht hilfreich ist. Es mag was dran sein, dass die Geschichte nicht glaubhaft ist - aber wenigstens die Antworter sollten hier kein Märchen erzählen, wenn die Fragen ausnahmsweise mal halbwegs klar gestellt sind.

Droitteur  23.11.2013, 11:13
@freede

Die Frage ist natürlich trotzdem eine Frechheit, eine Zumutung. Als würde eine Antwort nicht deutlich mehr Aufwand als das Fragen erfordern. Wenigstens kann ich irgendwann auf eine Tasse hoffen..

freede  24.11.2013, 16:39
@Droitteur

Du schreibst doch selbst, dass du vom Thema keine Ahnung hast.

Ich schon... ist schließlich mein Beruf.

Strafrecht und Strafverfahrensrecht kann man schwarz auf weiß nachlesen... da bringt einen ein denke da passiert nichts weiter nicht weiter.

Meine Antwort (weiter unten) war sicherlich nicht hilfreich... liegt aber daran, dass ich auf die Lügengeschichte keine vernünftige Antwort geben wollte... das wäre es nicht wert gewesen.

Positiv ist natürlich dass du dir Mühe mit deiner Antwort gegeben hast... auch wenn sie rechtlich eher fragwürdig ist.

Droitteur  24.11.2013, 17:11
@freede

Ich habe kaum praktische Erfahrung mit Polizeiarbeit und kenne auch nicht besonders viele praktische Fälle, darum wollte ich verhindern, dass meine Antwort allzu kompetent eingeschätzt wird. Solange aber nicht substantiiert erklärt wird, was an meiner Antwort falsch sein könnte, bleibe ich von meiner Einschätzung überzeugt und kann dagegen wenig mit deinem pauschalen Kommentar anfangen und mich darüber eher nur ärgern.

Vorliegend kann man eben schlecht mehr als ein "denke da passiert nichts weiter" (oder meinetwegen auch das Gegenteil) anbieten. Genauer geht es nur bei genauer Betrachtung - diese Betrachtung ist auch kaum durch schwarz-auf-weiß-Rechte zu ersetzen.

Ich habe mir meine Antwort jetzt noch mal durchgelesen: "denke da passiert nichts weiter" ist schon wieder eine herabwürdigende Zusammenfassung, die überhaupt nicht berücksichtigt, dass meine Aussagen sogar verhältnismäßig klar sind! Wenn da irgendetwas auszusetzen wäre, könnte man das wunderbar am Material machen. Und "denke da passiert nichts weiter" ist nicht mal der tragende Gedanke meiner Antwort 0o

Und natürlich habe ich schon ein bisschen Ahnung von dem, was ich rede, bin aber noch nur Student. Dass mir mit der praktischen Erfahrung etwas äußerst Wesentliches fehlt ist mir allerdings klar ;)

Und ich finde es positiv, dass du zwar nicht motiviert bist, konstruktiv an der Lügengeschichte zu arbeiten, aber wenigstens mit mir ins Gespräch kommst... auch wenn es in Bezug auf die Sachlichkeit eher fragwürdig ist.

freede  25.11.2013, 11:11
@Droitteur

OK... dann etwas sachlicher...

Zunächst halte ich den Teil der Frage mit den gefundenen Drogen für Blödsinn.

Wenn die Polizei den Fragesteller dabei beobachtet hat wie er im Besitz von Drogen war und diesen dann vorläufig festnehmen wollte sehe ich darin kein Problem. Das "auf den Boden knallen, mit den Knien" wird daraus resultieren, dass die Polizei einen Fluchtgedanken unterstellt, bzw. die Vernichtung von Beweismitteln vermutet. Dabei darf die Festnahme so erfolgen... sagt die Rechtsprechung.

einem echten Dealer die Beine anzuschlagen ist halt was anderes - aber nicht einmal da wäre das in meinen Augen verhältnismäßig

Komplett falsch. Die Intensität der Zwangsanwendung richtet sich nicht nach der Schwere der Tat oder dem zu erwarteten Strafmaß.

Der Fragesteller ist jetzt mindestens des Besitzes von BtM beschuldigt... vermutlich sogar des Handelns. Kann sein, dass die StA das Verfahren einstellt... kann aber auch nicht sein. eventuell gibt es einen Strafbefehl (ist sehr wahrscheinlich bei der Beweislast). warum schreibst du "Nach dem bisherigen Vorkommnissen dürfte nichts groß folgen"?

Keine Ahnung wie man das im Rheinland sieht... aber bei uns gelten 9 KE Extasy nicht als "Eigenbedarf" und führen nicht zur Verfahrenseinstellung.

Würde an deiner Stelle jede weitere Aussage verweigern und Termine bei der Polizei absagen.

Warum gibst du einem Unschuldigen diesen Tipp? Wenn ich nichts gemacht habe will ich das doch auch erklären... und das am besten erstmal der Polizei. Die schreibt vor Abgabe des Vorgangs an die StA einen Abschlussvermerk. Wenn dort drin steht "die Aussage des Beschuldigten klingt glaubhaft, er hat die Drogen zufällig gefunden und dann schnell weggeworfen um keinen Ärger zu bekommen" führt sicher eher zu einer Einstellung des Verfahrens als der Vermerk "Der Beschuldigte ist nicht zur Vernehmung erschienen".

Der Besitz wäre schließlich nicht mal besonders kritisch.

Doch, das ist verboten. Siehe § 29 BtMG

Viel sinnvolles bleibt aus deiner Antwort nicht übrig. Wäre aber nett wenn du mir das nochmal kurz zusammenfassen könntest.

Droitteur  26.11.2013, 12:52
@freede

Nöpe, nicht "kurz"^^ Wenn doch, dann einfach nur alle bis auf den letzten Absatz auslassen.

Vielen Dank, ich habe mich sehr über deine Antwort gefreut :)

Ich muss noch mal feststellen, dass wohl auch dein Urteil über meinen Beitrag wesentlich davon beeinflusst ist, dass du den Teil mit den gefundenen Drogen für Blödsinn hältst.

Ich gehe einfach davon aus, dass der Frager die Wahrheit gesagt hat und unschuldig ist. Normalerweise deute ich die Fallbeschreibungen wo notwendig noch aus. Vorliegend aber halte ich es natürlich in dubio pro reo.

Als Unschuldigem kann ich ihm auch keinesfalls das Gegenteil von "Aussage verweigern und Polizei absagen" raten. Alternativ wäre nur noch gewesen, ihn gleich zum Anwalt zu schicken - da kann er aber auch noch genau so gut hin, wenn denn eine verbindliche Mitteilung kommt. So, wie ich den Frager einschätze, möchte er das Geld für den Anwalt nur ausgeben, wenn es auch wirklich ernst wird.

Aufgrund meiner bisherigen (unmaßgeblichen) Erfahrungen ist es eher nicht ratsam, ohne juristischen Beistand bei der Polizei auszusagen. Hinzu gesellt sich hier ein Paradebeispiel im Fragenden selbst:

"Ich Streite doch überhaupt nicht ab durch das aufheben eine Straftat begangen zu haben denn zu diesem Zeitpunkt hab ich es nach dem aufheben besessen"

Wie gesagt, vorausgesetzt die Fallbeschreibung trifft zu - Er wäre überhaupt nicht zu behelligen, meint aber allein schon aufgrund des Aufhebens Besitz erworben zu haben und nun strafbar zu sein! Diesen Schuldgefühlen neben weiteren Schwächehinweisen in Form einer unzumutbaren Rechtschreibung - ich wünsche ihm alle Satzzeichen, die du noch entbehren kannst ;) - steht jetzt ein hochentwickelter Apparat gegenüber, auf den man sich gern verlassen können möchte; aber auf den man sich verlassen zu müssen nicht gezwungen sein will!

Ich bin froh über die Arbeit der Polizei und mir ist klar, dass ein juristischer Beistand auch eine Bremse sein kann. (Weiß nicht mehr woher, irgendwer: "Die Anwälte sind die Bremsen am Wagen der Justiz - aber was ist schon ein Wagen ohne Bremsen." :D ).

Wir könnten sicher darüber streiten, wie weit man die Arbeit der Justiz erleichtern könnte oder nicht erschweren sollte. Ich kenne den derzeitigen Stand nicht - aber wenn der Frager wirklich Dreck am Stecken hätte, dann ließe sich das doch problemlos mithilfe verschiedener Fernermittlungen im Hintergrund herausfinden (mit einem Profifrager rechne ich hier nicht), wenn nicht ohnehin das Handy beschlagnahmt wurde.

Ich kann in der Fallbeschreibung aber keine Hinweise darauf finden - und ein Drogentest wurde wohl auch nicht gemacht. Das sieht mir alles nicht ganz koscher aus, aber das kann ich freilich nicht professionell einschätzen. Genau so ist ein Fluchtgedanke nach dem Sachverhalt plausibel in Frage gestellt.

Dinge wie "einem echten Dealer die Beine anzuschlagen" und "der Besitz wäre nicht mal besonders kritisch" gehören zu meiner persönlichen Einschätzung unabhängig von der schwarz-auf-weiß-Rechtslage - dass auch Nichtdealer keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leisten sollen und auch der Besitz von BtM schon strafbar ist, weiß ich. Mit letzterem wollte ich gerade deutlich machen, dass es wohl nicht allein um den Besitz sondern den Handel geht. Dass ein bekannter Dealer etwas gröber angefasst wird, dürfte schlicht weniger verwundern. Mein Beitrag ist also nicht zuletzt auch in Teilen eher schwammig denn juristisch.

Wenn ich die Auszeichnung als Hilfreichste Antwort berechtigt finde, dann schon allein wegen des Hinweis darauf, nicht weiter ohne Anwalt auszusagen - der Rest ist als Beiwerk mein persönliches Empfinden, was ich mehrmals auch so deutlich gemacht habe.

Droitteur  26.11.2013, 13:00
@freede

Vorsorglich weise ich mal darauf hin, dass in den Kommentaren weitere Beschreibungen enthalten sind, die meine Einschätzung bzgl des nicht ganz Koschern durchaus stützen:

"Die Polizei hat für sich die Sachlage aufgeschrieben wo ich nichts unterschreiben musste ich wurde auch nicht belehrt, mir wurde einfach nur gesagt das ich mich bei der Polizei dazu äußern könnte dannach durfte ich mich wieder an den Bahnhof stellen und eine stunde auf den Zug warten. Ich musste nur einen zettel unterschreiben wo drauf stand das es 9 tabletten waren sonst nichts"

Das ganze sieht mir einfach nicht besonders ernst aus, erst recht nicht nach so einem Kniefall.

An der Glaubwürdigkeit insgesamt können wir meinetwegen zweifeln^^ Irgendwas stimmt hier nicht - vielleicht ist es die Fallbeschreibung - aber irgendwas jedenfalls kann nicht stimmen.

freede  26.11.2013, 13:57
@Droitteur

Mein Beitrag ist also nicht zuletzt auch in Teilen eher schwammig denn juristisch.

Stimmt.

Wenn ich die Auszeichnung als Hilfreichste Antwort berechtigt finde, dann schon allein wegen des Hinweis darauf, nicht weiter ohne Anwalt auszusagen

Sehe ich nicht so. Ein Unschuldiger wird nicht vom "bösen Polizeiapparat" verfolgt und bequatscht bis er alles zugibt... das ist höchstens am Sonntag im "Tatort" so.

Das ganze sieht mir einfach nicht besonders ernst aus, erst recht nicht nach so einem Kniefall.

Ganz normales polizeiliches Handeln... wird täglich so gemacht. Sicherlich hätten du oder ich das besser formuliert. Aber ich lese da ganz genau raus welche Maßnahmen getroffen wurden. Ein Drogentest wird eigentlich nur bei Verkehrsdelikten durchgeführt.

Sind bei Dir alle Kommata und Punkte verschwunden?

ALso: Wenn ein Polizist jemanden beim Wegwerfen von Drogen beobachtet, muß er davon ausgehen, daß jemand "Dreck am Stecken" hat. Wenn dieser Jemand dazu noch alkoholisiert ist, dann denkt man das gleich doppelt. Womit auch die Vorgehensweise des Polizisten gerechtfertigt wäre.

Wieso sollte man einen Verdächtigen überprüfen lassen, was in einer Fundsache enthalten ist?

Die Bloßstellung sollte Deine geringste Sorge sein....

Hobelholz  14.11.2013, 21:00

Aha. Weil er etwas weg geworfen hat und alkoholisiert war, darf der Polizist ihn brutal zu Boden schmeissen???!!!

Hier, ein paar Satzzeichen ............................................................,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

Ist mir auch schon passiert... ich sehe ein paar Drogen auf dem Boden, hebe die auf und zack... steht die Polizei hinter mir und beschuldigt mich zu unrecht. Voll gemein sowas!

Wer soll dir die Geschichte glauben?

blackwater1990 
Fragesteller
 14.11.2013, 19:23

Ich bezweifel das die Polizei mich bis dahin Observiert hat, es gab auch keinen grund in meinen augen weshalb sie das recht dazu gehabt hätten. Genauso hast du nicht das Recht Über andere menschen zu urteilen meine schwester is Verheiratet und hat zwei kinder

freede  15.11.2013, 11:48
@blackwater1990

Ich bezweifel das die Polizei mich bis dahin Observiert hat

Und wenn doch??? Dann wüssten sie, dass deine Story eine Lüge ist?!

Genauso hast du nicht das Recht Über andere menschen zu urteilen

Wo urteile ich denn über dich? Mir ist doch vollkommen egal wie du dein Leben verbringst... mich nervt nur das Gejammer mit solch´ erfundenen Geschichten.

meine schwester is Verheiratet und hat zwei kinder

Danke für die Info. Die hat mich echt weiter gebracht...

Zum Kinder bekommen (egal wie viele) braucht es allerdings auch nur einen Mann und eine Frau, die es schaffen Sex zu haben...

Gefunden? Wer soll dir das glauben? Und warum sollte die Polizei plötzlich auf dich zugeschossen kommen nur weil du etwas aufhebst und wieder wegwirfst? Unglaubwürdig.

blackwater1990 
Fragesteller
 14.11.2013, 23:33

Ich Streite doch überhaupt nicht ab durch das aufheben eine Straftat begangen zu haben denn zu diesem Zeitpunkt hab ich es nach dem aufheben besessen ich wollte mich überwiegend nur darüber informieren was da Jetzt auf mich zu kommt....... außerdem haben die nicht gesehn wie ich was aufgehoben habe sondern nur wie ich es weggeworfen habe

Droitteur  15.11.2013, 02:46
@blackwater1990

Ich Streite doch überhaupt nicht ab durch das aufheben eine Straftat begangen zu haben

Ich denke nicht, dass es Goethe darum geht.

Im Übrigen: Das war keine Straftat - und du bist im Zweifel auch nicht verpflichtet, Müll, den du einmal aufhebst, auch mit nach hause zu nehmen. Du hast zu diesem Zeitpunkt auch nicht automatisch Besitz erworben, lass dir so einen Mist nicht einreden. Aus diesem Grund solltest du auch keinesfalls ohne Anwalt zur Polizei gehen - und erstmal ist in meinen Augen auch ein Anwalt entbehrlich, aber dann erst recht nicht zur Polizei gehen! (!!)

Für mich läge zB, wenn du einräumst, Besitz erworben zu haben, eine Interpretation dahingehend nicht fernliegend, dass wir hier schlicht von einem "toten Briefkasten" reden. Möglicherweise handelt es sich auch tatsächlich um einen solchen, der aber von der Polizei nun beobachtet wurde, um zu prüfen, wer dahinter steckt.

Halte dir immer vor Augen, dass du da nur Müll aufgehoben hast - würdest du da auch sagen, du hast den Besitz daran erworben? Nein, du würdest sagen: "Was geht mich der Müll da an?"

jett10  15.11.2013, 16:57
@Droitteur

Sehr richtig, Besitz kann der Fragesteller nur begründen, wenn er auch einen Besitzbegründungswillen hat. Das Aufheben allein genügt mithin nicht.

Roomoe  15.11.2013, 04:52

"Warum sollte die Polizei auf dich zugeschossen kommen ?" In welchem Utopia lebst du ? So etwas ist Gang und Gäbe... Er hebt was auf, da kommen grad die grünen Teufel (die auf Partys gut gerne nur nach verdächtigen Leuten oder Aktivitäten schauen), der eine sagt dem Anderen "Ah die Bullen, scheiß weg", er schaut kurz und hektisch rüber und wirft das Päckchen irgendwohin --> Polizist der auf dir liegt. Da reichen auch schon geringere Anhaltspunkte... Ich kenne Leute bei denen wurden Ganzkörperuntersuchungen in Clubs durchgeführt, weil sie als Dealer "enttarnt" wurden von Zivilpolizisten, nur weil sie mit bestimmten Leuten über Drogen geredet haben... Da kommt man sich schon ein bisschen verarscht vor, aber machen kann man trotzdem nichts dagegen.

user3096  15.11.2013, 06:40
@Roomoe

die auf Partys gut gerne nur nach verdächtigen Leuten oder Aktivitäten schauen

Ein schöne Phantasie hast du da. Hier aber wollte der Fragesteller zu einer Party fahren und kam von keiner Party.

Ich kenne Leute bei denen wurden Ganzkörperuntersuchungen in Clubs durchgeführt

welche Leute kennst du denn alles wo angeblich zuviel unrecht passiert? Wer sind denn all die Leute die du kennst? Sind es wirklich soviele? Na da kann ich mir hier jetzt schon vorstellen in welchem Drogen-Milieu du so verkehrst.

nur weil sie mit bestimmten Leuten über Drogen geredet haben

ist ja interessant zu lesen hier. Du kennst also viele Leute die nur über Drogen reden? Interessant, interessant...

da kommen grad die grünen Teufel

für mich hat meistens derjenige, der ein gestörtes Verhältnis gegenüber der Polizei hat, ganz einfach Dreck am stecken.

GoetheDresden  15.11.2013, 09:28
@Roomoe

Also ich bin mittlerweile schon 36 Jahre alt und hatte in meinem Leben noch keine solchen Probleme mit der Polizei. So wie es in den Wald hineinruft ...

Ich bin froh, dass es die Polizei gibt und die machen auch nur ihren Job. Hier in Sachsen werden sogar immer mehr Polizeistellen abgebaut obwohl die Kriminalitätsrate lt. Polizeigewerkschaft steigt.

Von "Gang und Gäbe" solcher Aktionen zu reden ist kompletter Unfug. Nur weil ich etwas in der Hand halte und wieder wegwerfe wird mich kein Polizist zu Boden werfen. Das ist Paranoia. Ich mutmaße, dass der Fragesteller die Situation anders darstellt als sie tatsächlich war.

Roomoe  15.11.2013, 18:25
@user3096

Okay ich gebe zu, dass ich schon ein wenig subjektiv bin wenn es um so etwas geht und, dass ich übertrieben habe mit den "Leuten die ich kenne", denn es ist nur einer Freundin genauso so passiert wie ich es erzählt habe. Das war zugegebenermaßen eine hyperbolische Aussage, tut mir Leid. Nichts desto trotz: Kann ja sein, dass man bei euch auf dem Land oder in der Kleinstadt oder in welcher von naivem Gutmenschentum geprägten Gegend ihr auch immer lebt nie in eine Polizeikontrolle gerät, bei der man zumindest bis auf die Socken durchsucht wird, aber wenn man sich in einem bestimmten Milieu herumtreibt und da sollte man nicht gleich dafür verurteilt werden, dann ist dort so etwas einfach nur Gang und Gäbe! Und was redest du da für einen absoluten Unsinn von Phantasie, das trifft eher auf dich zu, weil ich meine Worte aufgrund von Empirie treffe und deine sind anscheinend auf Vermutungen gestützt. Und vor allem: Wieso reden meine Freunde NUR über Drogen, wer hat so was jemals geschrieben ?? Kommt drauf an wie man Dreck am Stecken definiert... Hat man Dreck am Stecken wenn man in seiner Kindheit mal etwas geklaut hat oder wenn man beim Besitz und Konsum von Drogen "erwischt" wurde ? Ihr macht es euch so einfach wie's nur geht, genauso wie Junkies. Nur, dass die behaupten Drogen seien das Beste auf der Welt und ihr meint vermutlich , dass alle die Drogen nehmen sowieso ihr Recht verwirkt haben in der Gesellschaft zu leben, weil ihr euch einfach auf das gestellte Recht beruft (Rechtspositivismus) Aber so einfach kann man da nicht urteilen, das sollte jeder wissen der bei halbwegs klarem Verstand ist. Und nebenbei gesagt: Ich bin auch froh, dass es Polizisten gibt, schließlich bin ich weder Anarchist noch Idiot, allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass unser Rechtssystem große Lücken aufweist indem zum Beispiel Cannabis-Dealer genauso bestraft werden wie Totschläger, das entbehrt einfach jegliche Logik. Außerdem haben Freunde von mir und ich große Probleme mit unserer Exekutive gehabt, weil einem irgendwelche Worte in den Mund gelegt werden, gelogen und irgendwas versprochen wird, das nicht zutrifft, um Aussagen zu entlocken, die noch nicht einmal der Wahrheit entsprechen. Das ist eben die Praxis (sicher nicht bei allen Beamten) und der Rest Theorie.

Roomoe  15.11.2013, 18:36
@GoetheDresden

Das ist sehr schön, dass du so ein vorbildlicher und unbescholtener Bürger bist, so etwas ist mir zuvor auch nie passiert, aber kaum gerät man an eine bestimmte Gegend, wo jeder pauschal verdächtigt ist und kleine Fische am Haken (geringer Besitz zum Eigenkonsum) gleich ausgenommen werden wie die Weihnachtsgans. lies meinen Kommentar oben, dann wirst du ein wenig erleuchtet werden. Ich denke auch, dass der Fragensteller nicht ganz die Wahrheit spricht, aber es kann auch genauso abgelaufen sein, muss ja nur ein übermotivierter Polizist sein. (In Amerika durfte man (bis kurzem denke ich) genau das machen [jemanden zu Boden werfen, fixieren und durchsuchen] ohne dass auch nur geringste Verdacht bestand, abgesehen der Verdacht durch die Hautfarbe) Vielleicht hat ja hier jemand versucht solche Methoden "nachzuahmen" ;)

Wenn es zu einer Anzeige kommt, rate ich dir, dir einen guten Anwalt zu suchen. Ihr müsst belegen, dass du es nur gefunden hast. Ein paar Zeugen hast du ja schon,.

Ein Drogentest bringt nicht immer etwas, weil viele Dealer ja das Zeug nicht selbst nehmen.

Klar haben die Polizisten hart durchgegriffen, das kann ich aber auch nachvollziehen, denn wenn es um Drogen geht haben sie sicherlich schon einiges erlebt.

Wie gesagt, setz dich mit einem Anwalt in Verbindung und erkläre ihm die ganze sache.

user3096  15.11.2013, 07:18

Ein Drogentest bringt nicht immer etwas,

So ein Drogentest könnte schon etwas bringen... dann nämlich wenn der Beschuldigte selbst Drogenkonsument wäre und diese Drogen dann eigentlich Eigenbedarf sein könnten.

weil viele Dealer ja das Zeug nicht selbst nehmen.

Gut erkannt... Dealer nehmen so ein Zeug selten selbst....