Polizei rufen, wenn Obdachlose im Bankfoyer schlafen?

5 Antworten

Nabend

es kommt meines Erachtens vor allem auf den Willen des Verfügungsberechtigten an. Wenn der Filialmanager oder sonst eine Person, die das Hausrecht ausüben kann, möchte, dass die Person die Filiale verlässt, kann die Polizei zur Durchsetzung des Hausverbotes (= Schutz privater Rechte) tätig werden.

Liegt er dort einfach nur und du fühlst dich als Kunde gestört, geht aber keine konkrete Gefahr von dieser Person für sich oder andere aus, dann wird es m.E. schwierig.

Gruß

Yaffe

alarm67  19.11.2016, 18:25

Ruft der Kunde die Polizei, auch wenn Kunde/Polizei kein Hausrecht haben, glaube mir, die Polizei wird in der Masse den Obdachlosen höflich nach draußen begleiten!

Es wird dann von der Polizei abgewogen, was wohl der Eigentümer will! Und der will in der Regel keine Obdachlosen im Foyer haben, weil sich seine Kunden dann nicht wohlfühlen!

YaffeNasenberg  19.11.2016, 20:03
@alarm67

Dass die Praxis anders aussieht, ist mir bewusst. Höflich hinausbegleiten, okay.

Aber ich möchte es nicht sein, der sich vor einem Verwaltungsgericht verantworten muss, weil er die Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung des Platzverweises mit Zwang durchführt - so könnte es im Extremfall ja laufen...Rechtsgrundlage? Hm...

In der Masse werden die Foyers Videoüberwacht und eine Notruf- und Serviceleitstelle kontrolliert die Bilder regelmäßig (wenn die Bank das beauftrag/zahlt) und veranlasst alles weitere!

Aber ehrlich: Auch wenn es Dich stört, lasse ihn liegen und sich aufwärmen!

Deine konstruierten Geschichten habe ich so in meiner Branche und auch noch nie in den Nachrichten bestätigt bekommen!

Dann stehen die Bösen eher hinter Dir, legen sich aber wohl kaum in einen Schlafsack und lauern auf Opfer! Da gehen Deine Fantasien ein wenig mit Dir durch!!!

Jemand der dir auflauern möchte legt sich nicht im Schlafsack in eine Ecke.

Also bleib mal entspannt.

Was der Obdachlose dort macht ist keine Straftat. Erst wenn der Eigentümer ihn verweist und er nicht verschwindet wird es zum Hausfriedensbruch.

Die Polizei kann für Privateigentum wie den Vorraum einer Bankfiliale keinen Platzverweis erteilen.

Still  19.11.2016, 19:44

Doch, darf und macht sie. Nennt sich Gefahrenabwehr. Ferner kann die Polizei davon ausgehen, dass sie im Sinne der Bank handelt.

Stell dir vor: du bist im Urlaub und Fremde zelten in deinem Garten. Da handelt die Polizei auch ohne dein zutun.

Philippus1990  19.11.2016, 22:01
@Still

Zur Gefahrenabwehr muss erst einmal eine Gefahr da sein. Das sehe ich aber vorliegend nicht.

Still  19.11.2016, 22:10
@Philippus1990

Da fehlt dir halt die Phantasie ; - ) Es reicht schon, dass Kunden sich nicht an die Automaten trauen. (siehe Fragesteller)

schlafen lassen, ud wenn du Angst hast andere Fiale aufsuchen

Pannonia22 
Fragesteller
 01.06.2019, 20:35

Tja, gibt bald nicht mehr so viel Auswahl, wenn man bedenkt, dass Banken nun immer häufiger dazu neigen, wg. entweder Vandalismus oder solcher Leute ihre Foyers über Nacht (z.B. von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr) ganz zu schließen.