Polizei Einstellungsverfahren bestanden! mit Vorstrafe?

7 Antworten

Sozialstunden zählen nicht als Strafe. Du wirst später ein Vorstellungsgespräch haben, wo du Stellung zu der Sache nehmen kannst.

Dann entscheidet eine Einstellungskommission, ob du für den Beruf geeignet bist.

Grundsätzlich zählt eine Jugendstrafe nicht sehr viel, zumal Du seither nicht mehr aufgefallen bist. Die Entscheidung liegt bei der Personalstelle. Wenn Dein Delikt mit 14 Jahren z.B. ein Eigentumsdelikt war, wird es wirklich eng.

azeri61 
Fragesteller
 05.03.2014, 09:40

auch wenn ich danach nicht mehr aufgefallen bin ? immerhin ist die tat schon 5 knapp 6 jahre her ...?

Du hast dich wahrscheinlich zum 01.09 beworben.. wie ist es bei dir ausgegangen ?

azeri61 
Fragesteller
 25.04.2015, 22:04

wurde nicht genommen hab mich wieder beworben bin diesmal dabei aber fehlt wieder die leumung der rest alles ok unterlagen auch ausgedruckt und abgegeben

Ich wundere mich etwas darüber, daß in dieser Sache nicht bereits Angaben in den Bewerbungsunterlagen gefordert wurden. Das ist normalerweise der Fall. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Berlin von diesem allgemein üblichen Procedere abweicht.

Wenn es jetzt also so sein sollte, daß du erst bei der nochmaligen (?) Selbstauskunft "gebeichtet" hast, wird es nicht nur wegen der Sozialstunden eng, sondern auch wegen der zögerlichen Bereitschaft zur Wahrheit.

Dass der Sporttest durchgeführt wurde, hat erstmal nichts zu sagen. Es ist mit Sicherheit auch nicht "der liebe Herr", der über deinen Fall entscheidet. Dich an diesem Tag nicht weiter zu lassen, hätte er also nicht zu entscheiden, darum durftest du zum Sport. Seine Einschätzung muss auch nicht richtig sein.

Da bleibt nur abwarten. Du wirst evtl. die Chance bekommen, dich zu äußern, vielleicht aber auch nicht. Dann kommt das Schreiben, was mit "Leider" beginnt.

Gruß S.

azeri61 
Fragesteller
 05.03.2014, 18:38

ne ne ich musste das schreiben drucken hab ich von der polizei per pdf gekriegt nach erfolgreichem onlinetest wo ich auch vorher keine angaben machen musste wegen vorstrafen etc halt aber das blatt wahrheitsgemaß ausfüllen musste und dies mussten wir erst abgeben nach dem wir die prüflinge das einstellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hatten ......bleibt wohl nix anderes ubrig als zu warten

Sirius66  06.03.2014, 06:14
@azeri61

Na dann steht ja wenigstens kein "Verschweigen - mal gucken, ob es jemand merkt" im Raum. Denn das mögen die gar nicht!

In NIedersachsen muss man auch erst nach bestandenem SI ein pol. Fühtungszeugnis bringen und nochmal so einen Zettel ausfüllen. Gibt es dann Unterschiede zwischen Selbstauskunft in den Bewerbungsunterlagen und diesem, ist es nicht selten für den Bewerber gelaufen.

Gruß S.

Ich denke mal, es könnte dir im Vergleich mit anderen Bewerbern zum Nachteil gereichen. Auch wenn ein Straf-/Ermittlungsverfahren bereits vor langer Zeit gegen dich gelaufen ist, wo du anscheinend auch als Täter ermittelt wurdest, kann es für dich im Ranking heftige Minuspunkte geben. So könntest du vielleicht aus dem Einzustellenden-Segment auf einen Warteplatz oder sogar ganz raufallen.

Es kann auch vorkommen, dass ein Ermittlungsverfahren selbst schon als Ausschlussgrund zählt. Wie das jetzt bei dir ist, kann dir nur die einstellende Stelle sagen.