Kann man zu der Polizei trotz Jugendsünden?

5 Antworten

Hey, ich hab Ahnung davon, weil ich selber bei der Polizei in der Einstellung bin :-)
Also erstmal, bei jedem Menschen ist es eine Einzelentscheidung, Fakt ist aber: Das eine Jugendsünde in der Polizei sowas gesehen wird wie, einmal was klauen oder so, also keine Straftat was vor Gericht landet;
Im Allgemein heißt das: Alles was vor Gericht landet und wozu du verurteilt wurdest, gilt nicht mehr als Jugendsünde. Allgemein zählt eine Körperverletzung nicht mehr als Jugendsünde.
Es wird also sehr sehr schwer für dich, weil du schon ne Straftat gemacht hast und ab 14 ist man ja "bestrafbar" und da ist es egal ob du da noch keine 18 warst :/

Okay Dankeschön für die Information, ich denke ich probiere es trotzdem mal, kann ja nur schief gehen :P

@Damage11

Eben! :) Und wie gesagt; Bei jedem ist es eine Einzelentscheidung. Viel Erfolg!

Du musst für deine Bewerbung ohnehin dein Führungszeugnis vom Bürgerbüro beantragen und einreichen. Wenn da keine Straftaten vermerkt sind, hast du diesen Punkt bereits abgehakt. Ich würde es im Bewerbungsgespräch halt eben nicht unbedingt betonen... ;) Viel Glück.

Da bei mir selbst ein versehentliches Ermittlungsverfahren drin Stand (durch undeutliches Geständnis eines Mitschülers (/.-") ) wird sowas da auch drin stehen. Und wieso denkst du überhaupt, das das nicht drin stwht, nur weil du unter 18 warst?

*dass.

Weil ich schon ein Führungszeugnis vor 5 Monaten für meinen aktuellen Arbeitgeber brauchte und von dort an nichts mehr mit der Polizei zu tun hatte

Okay. war das den auch ein Führungszeugnis "O" für Behörden?

meinst du die Polizei ist das Richtige für dich ?

also ich zumindest schaue Sachbeschädigung

auf jeden Fall Körperverletzung schon als was kriminelles an

und ein "Krimineller" als Polizist ....

Es ist lange her und ich hatte eine sehr schlechte Phase.. Habe mich geändert.

@Damage11

kann man doch beim Bewerbungsgespräch ansprechen

das sind ja dort auch keine Unmenschen

und deine "Vorstrafen" wissen die bestimmt

vermute mal da genügt auch kein normales Führungszeugnis sondern ein qualifiziertes

Das kann man nicht so sagen Bestie. Sachbeschädigung ist kein Vergehen weshalb man bei der Polizei nicht genommen werden sollte. 
Körperverletzung halt schon.
Ist halt ne Einzelentscheidung, aber direkt jeden als Kriminellen verurteilen nur weil er was falsch gemacht hat, ist auch falsch.

einem bekannten von mir wurde gesagt weil er mit 15 was gemacht hat wolle man ihn nicht haben, man könne einem kollegen nicht vertrauen der bereits gegen das gesetz vertossen hat