Polizei: Beschlagnahmte Festplatte wieder bekommen?

7 Antworten

Leider hat die Polizei aber auch meine Festplatte mitgenommen, obwohl sie es nicht dürfen, oder?

Wie kommst Du auf die Idee, sie dürften es nicht?

und somit darf man die Festplatte auch nicht mehr mitnehmen, da es nicht dem beschuldigten gehört

Siehe dazu § 94 StPO: Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen. Da steht nirgendwo, daß diese Gegenstände auch zwingend dem Beschuldigten gehören müssen. Und wenn der Beschuldigte mit Dir in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, können sich Beweismittel theoretisch auch auf Deinem Rechner befinden.

Das ist Auslegungssache, denn hier geht es zunächst nicht um Eigentum, sonden um Besitz (anderenfalls könnte jemand auf einer geliehenen Festplatte illegale Inhalte abspeichern und mit dem Argument, daß man nicht Eigentümer der Festplkatte sei, der Beschlagnahmung wirksam widersprechen).

Die Festplatte befand sich im Einzugsbereich deines Bruders, damit ist nicht belegbar, daß er diese Festplatte nicht in Besitz genommen habe, damit sehe ich hier über die Möglichkeit des Besitztatbestandes (Zugriff war gegeben) auch eine Zulässigkeit der Beschlagnahmung. Was Du belegen könntest wäre dein Eigentumsrecht, was hier aber unerheblich wäre, es geht ja nicht um eine Pfändung, wo es von Relevanz wäre.

Was Du erreichen könntest: Sichtung / Kopie des Inhalts durch die Polizei und schnellstmögliche Rückgabe, ggf. Anfrage, ob man Dir darauf enthaltene Dateien zur Verfügung stellen könne. Das aber geht eher nicht, wenn Du auf (nicht bestehende) Rechte pochst, damit erreichst Du eher, daß man auf stur schaltet.

Einfach mal bei der Dienststelle nachfragen - rechne aber damit, dass das nichts wird. Falls doch, kannste dich freuen.

Ansonsten wir da leider nur ein Anwalt helfen.

Selbstverständlich bekommst Du die Festplatte zurück. Es muss nur "eben" festgestellt, werden, dass sie keine relevanten Daten enthält, bzw. dass sie nicht von Deinem Bruder genutzt wurde. Wenn sie doch Daten über Deinen Bruder enthält, wird sie nach abgeschlossenen Verfahren (inkl. Revisionsmöglichkeiten) zurückgegeben.

Ein Eigentumsnachweis dürfte nicht reichen, um die Platte vorzeitig zurückzubekommen, da sie im Zimmer des Bruders vorgefunden wurde, das leider auch Dein Zimmer ist. Ansonsten wären Beweismittel leicht zu schützen, indem man einfach die Hardware auf anderen Namen kauft.

Lass Dir von Deinen Bruder eine neue Festplatte kaufen, die Rückgabe kann Jahre dauern. Eine Hausdurchsuchung wird nur vom Ermittlungsrichter angeordnet, wenn schon erhebliche Verdachtsmomente vorliegen.

Also wäre ich in deiner Situation würde ich hingehen, anrufen oder eine nette Mail schreiben. Und den Sachverhalt schildern. Am besten sagst du noch dazu, dass du es nachweisen kannst, dass es deine ist. Wenn sie dich nach Hause schicken, am Telefon abwimmeln wollen der auf deine Mail nicht antworten, würde ich einfach warten bis ihr alles zurückbekommt.

Liebe Grüße kanthichen :)