Mein geklautes Fahrrad wiedergefunden und einfach genommen - Die Polizei unternahm nichts?

Wut? - Und ich dachte Alex wär ein schlimmer Troll.

Das ist kein Troll, ist wirklich passiert. Ich habe keine Zeit um auf GuteFrage zu Trollen.

9 Antworten

Die Beamten hätten durchaus was machen können. Warum sie nichts gemacht haben kann hier kaum einer seriös beantworten. Du könntest über eine Dienstaufsichtsbeschwerde Klarheit erlangen.

Die Mitnahme deines Rades war m.E. gerechtfertigt im Rahmen der Selbsthilfe nach § 229 BGB.

Diebstahl wie hier angesprochen wird, ist es nicht, da es schon an der Tatbestandserfüllung mangelt. Der entwendete Gegenstand ist nicht "fremd".

Und wenn du dich irrst, ist die Polizei dir auch noch bei einem Diebstahl behilflich!

Du hättest vor Ort den Diebstahl deines Fahrrades anzeigen können/sollen. Dann hätte die Polizei das Fahrrad sicher stellen müssen, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.

So wie du es hier beschreibst, hat die Polizei nichts verkehrt gemacht.

Du hättest vor Ort den Diebstahl deines Fahrrades anzeigen können/sollen. 

Er hat das vor Ort angezeigt. Um einen Diebstahl anzuzeigen, muss nicht die Terminologie "Anzeige" benutzt werden. Es reicht, dass die Beamten erfahren, dass ein Diebstahl des Rades stattgefunden hat. Da Diebstahl ein Offizialdelikt ist, hätten die Beamten einschreiten müssen.

@furbo

Spitzfindig: vielleicht fehlte es am Strafantrag, da wir nichts über den Wert des Rades wissen ; - )

@Still

Natürlich ist es spitzfindig, so ist unser Recht eben. Die Grenze für den 248a StGB liegt bei ungefähr 50 €. Selbst ein altes Rad bringt diesen Wert immer noch.

Mal zusammengefasst:

  1. Dein Fahrrad wurde gestohlen. Blöd für Dich.
  2. Du hast keine Anzeige erstattet. Blöd von dir.
  3. Nun siehst du dein angebliches Fahrrad wieder und willst es zurück. Durchaus verständlich.
  4. Du hast aber nur Bilder auf dem Handy und sonst keinerlei Eigentumsnachweise, geschweige denn eine Rahmennummer, und verlangst nun, dass die Polizei einfach das Fahrrad nimmt und dir gibt, nur aufgrund deiner Äußerungen? Das darf die Polizei gar nicht, da sie dazu gar keine Berechtigung hat.
  5. Du bist nun durchaus selber zum Dieb geworden, wie andere schon schrieben. Bravo.

Wie ist er bitte zum Dieb geworden? Wenn ich mein Eigentum an mich nehme, kann ich keinen Diebstahl begangen haben.

Du bist nun durchaus selber zum Dieb geworden, wie andere schon schrieben.

Nur, weil es andere schreiben, wird es nicht richtig. Ich kann nicht mein Eigentum stehlen.

Die Polizei kann nicht jedem, der ihnen ein Foto von einem Fahrrad unter die Nase hält gestatten, ein angekettetes Fahrrad sicher zu stellen, geschweige denn es ihnen aushändigen. Sie brauchen selbstverständlich einen Nachweis über die Eigentumsverhältnisse des Fahrrades. Deshalb hat die Polizei hier richtig gehandelt.

Hast du die Rahmennummer verglichen und das Fahrrad damals als gestohlen gemeldet?

Grundsätzlich bist du jetzt erstmal der Dieb. Der jetzige Besitzer könnte es z.B. unwissentlich gekauft haben. Das ist zwar auch verboten, aber er könnte es als gestohlen melden.

Habe ich nicht. Immer wieder passieren Diebstähle und es werden Sachen aus unserem Keller geklaut. Ich habe schon mehrfach die Polizei deshalb gerufen, aber nachdem mein Fahrrad gestohlen wurde, habe ich es diesmal nicht gemeldet. Die Polizei tut einfach nichts. Ich war schon von Anfang an dafür, eine Kamera einzurichten aber soll ja wohl verboten sein....

Und außerdem kann der Typ ruhig als gestohlen melden, da würde er sich doch selber verraten. Ich habe mehrere Beweisfotos und auch sogar Videos dass es mein Fahrrad ist. Sogar vom letzten Jahr. In den Videos sind Kratzer auf dem Fahrrad zu sehen, die exakt an der gleichen wie auf meinem Fahrrad zu sehen sind

Man sieht sogar woher er das Fahrrad machen lassen hat, nachdem er es stahl

@Kaliver232

Wie gesagt, der Dieb könnte das Fahrrad ja schon weiter verkauft haben. Jetzt stell dir mal vor, der sieht das Fahrrad irgendwo und nimmt es einfach wieder mit. Das wird ja eine endlose Kette.

Oder du könntest das Fahrrad ja schon weiter verkauft haben und es auf diese Weise einfach unrechtmäßig zurück haben wollen.

Das sind alle Dinge, die die Polizei erst prüfen muss.

@Koernchen79

Mit einem GPS Tracker dürfte das wohl diesmal kein Problem sein. Ich will wirklich nichts mit dem Täter zu tun haben. Ich könnte auch einfach mein Fahrrad dort stehen lassen und auf den Täter warten, habe ich aber nicht, da das Fahrrad wohl dort 3 Tage lang angekettet ist. Daraus beschließe ich, dass der Täter irgendwo in der Nähe wohnt.Die Polizisten waren echt doof, die haben nicht mal nach der Rahmennummer gefragt

@Kaliver232

Wie gesagt, Stand jetzt bist du der Dieb. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

@Koernchen79
Wie gesagt, der Dieb könnte das Fahrrad ja schon weiter verkauft haben. 

Das bezweifle ich. Ich war nämlich lange auf eBay Kleinanzeigen aktiv.

@Kaliver232

Es gibt doch noch 184 andere Wege um Sachen zu verkaufen.

@Koernchen79

Nein. Es ist mein Fahrrad. Punkt.

@Kaliver232

Kannst ja nochmal die Polizei anrufen und fragen, wer von uns recht hat.

@Koernchen79

Das stimmt, aber schnellstmöglich wäre auf dieser Weise

@Koernchen79

Werde ich.

@Kaliver232

Nein, finde ich nicht.

@Kaliver232
ich sah mein Fahrrad angekettet
das Fahrrad einfach mitgenommen, nachdem sie wegfuhren

Läufst du immer mit Einbruchswerkzeug durch die Gegend? Vielleicht kam es der Polizei seltsam vor, dass da einer mit Bolzenschneider neben dem Fahrrad stand.

Das "Stehlen" von eigenen Sachen ist kein Diebstahl, es fehlt zur Tatbestandserfüllung die Fremdheit der Sache.

An gestohlenem Gut kann man auch bei gutgläubigem Erwerb kein Eigentum erwerben.

unwissentlich gekauft haben. Das ist zwar auch verboten

Nö, ist es nicht. Wenn ich nicht weiß, dass es sich um gestohlene Ware handelt, fehlt der Vorsatz. Aber man kann kein Eigentum erwerben an gestohlenen Dingen.