Wie viele Anzeigen werden Prozentual eingestellt bei der Polizei im jahr?

6 Antworten

Dazu muss man erstmal unterscheiden, um welche Verfahren es geht.

Ein Verfahren wegen einer Anzeige, oder ein Verfahren, weil die Polizei ermittelt, weil es ein Offizialdelikt ist.

Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung usw. sind Antragsdelikte. Die werden nur verfolgt, wenn der Geschädigt einen Antrag stellt.

Ein Mann schlägt mit der flachen Hand seine Freundin. Deren Freundin ruft die Polizei und zeigt das an. Die Geschädigte stellt aber keinen Strafantrag. = Verfahren eingestellt, bzw. nicht eröffnet.

Sachbeschädigung. Einer tritt seinem Nachbarn im besoffenen Kopf den Zaun ein. Wird als Sachbeschädigung aufgenommen. Der geht hin, bittet um Entschuldigung und zahlt den Schaden. der Geschädigt nimmt die Anzeige zurück. Verfahren eingestellt.

Kneipenschlägerei. Dabei wird auch mit Gegenständen zugeschlagen. Das wäre dann schon gefährliche Körperverletzung und somit Offizialdelikt. Aber alle Aussagen widersprechen sich. Einstellung, weil die Schuldigen nicht mit Sicherheit bestimmt werden können.

usw. usw. usw.

weil (zuweilen leider) jeder in deutschland jeder jeden anzeigen kannst. das siehst du auch an den täglichen fragen von schulkindern bei GF, ob sie ihren schulkameraden anzeigen können, der ihnen i-was getan hat. die polizei muss alles aufnehmen, um der bürgerpflicht rechnung zu tragen, aber nicht alles ist wirklich ein straftatbestand. auch werden anzeigen zuweilen selbst zurückgezogen, weil die strafanzeige ein racheakt war etc. pp., der die behörden beschäftigt und personal einbindet, aber letztlich ganz niederen instinkten folgt..




Hallo.

Die Polizei stellt nichts ein. 0%

Das macht die  Staatsanwaltschaft und Gerichte

Bley 1914.

Hallo Raabtt!

Es gibt nicht den "einen" Sinn der EInstellung, vielmehr stehen dahinter viele Beweggründe. Generell lässt sich sagen: Das Strafverfahren hat eine hohe stigmatisierende Wirkung. Im Kontext der Kriminalitätstheorie des "Labeling Approach" ist leider anzunehmen, dass man sich als Gesellschaft selbst Straftäter schafft, je öfter und intensiver man Strafverfolgung betreibt. U.A. deswegen hat der Gesetzgeber Normen etabliert, mittels derer man von der Verfolgung einer Tat absehen kann, vgl. als Beispiel § 153 I StPO.

In der speziellen Materie des Jugendstrafverfahrens (bis 18 Jahre immer, bis 21 Jahre manchmal) kommt dieser Gedanken noch viel stärker zum tragen; Jugendliche hören mit erreichen des Erwachsenenalters ohne staatliche Einwirkung auf kriminell zu sein. Es gibt nur einen kleinen Kreis von sog. "Intensivtätern" (ca.7% der Täter), die in eine Dauerdelequenz verfallen könnten. Hier stört die Strafverfolgung in den meisten Fällen den Sozialisationsprozess des Jugendlichen also eher als diesem zu dienen (seinem "Erwachsenwerden"). Hier ist es sinnvoll, alles außer einem Strafurteil anzustreben; Insb. der Täter-Opfer-Ausgleich als Konfrontationsmittel des Täters mit dem Leid es Opfers hat sich als gutes Mittel herausgestellt, um den Täter zu "bessern". An verschiedenen Stellen im Gesetz kann dieswegen unter Durchführung eines TOA eingestellt werden.

Auch spielen in die Entscheidund, ob eingestellt werden soll, prozessökonomische Gründe ein. Da die Strafverfolgungsbehören (Staatsanwaltschaft und Polizei) nur begrenzte personelle Mittel haben, müssen sie gerade im Bereich der Bagatellkriminalität Selektieren. um nicht Land unter zu gehen.

Nebenbei bemerkt: Wenn das Ziel der Strafe der (zukünfitge) Rechtsschutz ist, indem man entweder die Allgemeinheit oder den Täter abschreckt, muss man leider sagen, dass empirische Studien zur Abschreckungswirkung über Jahre hinweg (auch unabhängig der Nation) zeigten, dass eine solche durch das Strafen nicht erreicht werden kann. Es spielen andere Instanzen eine Rolle, wie z.B. die Selbstkontrolle einer Person oder dessen soziale und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Dies ist meine persönliche Meinung, ich hoffei ch konnte dir damit weiterhelfen!

Die Welt ist ungerecht, onlylaw kann helfen!

Zusatz: Wenn du Wissen willst, wie viele Fälle im Ermittlungsverfahren eingestellt werden, schau in die PKS (polizeiliche Kriminalstatistik). Nur ca. 23% der bekanntgewordenen Taten wurden 2008 von der StA vor Gericht gebracht. Die anderen wurden hauptsächlich nach §§ 153, 153a StPO, 45 JGG eingestellt (35%) oder es wurde auf eine Privatklage verwiesen.

Wenn das Ziel der Strafe der (zukünfitge) Rechtsschutz ist, indem man entweder die Allgemeinheit oder den Täter abschreckt, muss man leider sagen, dass empirische Studien zur Abschreckungswirkung über Jahre hinweg (auch unabhängig der Nation) zeigten, dass eine solche durch das Strafen nicht erreicht werden kann. 

Die Strafzwecke sind immer wieder überdachtes Thema, eine wirklich sinn- und wirkungsvolle Strafe, mit der alle einverstanden sind, wird es wohl niemals geben. 

Ich denke dass in D die Kriminalstrafe eine akzeptable Mischung aus Repression und Prävention darstellt. Im Vergleich zur reinen Rachejustiz anderer Staaten ist unsere Strafsystem m.E. jedenfalls vorzuziehen. Auch wenn es manche Stammtische oft anders sehen. 

Bei der Polizei werden ca. 0 % der Strafanzeigen eingestellt.

Die Einstellungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Sie hat verschiedene Möglichkeiten der Einstellung. Darunter fällt auch die Einstellung gegen Geldauflage. Das bedeutet letztlich, dass der Beschuldigte auch bei eingestelltem Verfahren "bestraft" wird.  Bedenken sollte man dabei, dass es sich bei den eingestellten Verfahren i.d.R. um Bagatelldelikte handelt (obwohl der eine oder andere das nicht so sieht). 

Wie hoch der tatsächliche Anteil ungesühnter Taten bleibt, ist kaum bekannt.Von all den bekannten strafmündigen Straftätern kamen im Jahre 2006 knapp 1/3 vor Gericht und wurden verurteilt. Ich denke, der Anteil dürfte über die Jahre gleich geblieben sein.

Alles in allem ist es ein komplexes Thema, das kaum mit wenigen Worten zu behandeln ist. Um Näheres zu erfahren, wäre die Lektüre der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) empfehlenswert. 

Hier ein Link, wo es etwas grafisch aufgearbeitet ist:

http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=176