Plünderung bzw. Umbuchung Gesamtbetrag von Konto des Kindes auf Konto der Kindsmutter nach Trennung?
Liebe Community,
nun noch eine weitere Frage, die Ihr hofffentlich sachlich und korrekt beantworten könnt.
Ausgangslage:
Kurz nach der Geburt unseres gemeinsames Kindes haben wir gemeinsam ein Sparkonto für unser gemeinsames Kind (mittlerweile 3 1/2 Jahre) eröffnet mit der Vorgabe, dass beide auch einzeln auf das Konto zugreifen können. Beide haben gemeinsam bis vor kurzem noch auf das Konto einbezahlt (Kontostand ca. 2000 Euro).
Jetzige Situation:
Mittlerweile haben wir uns getrennt und leben seit ca. 1 Monat in getrennten Häusern. Sie hat das gemeinsame Kind und ich einen sehr gute Umgangsregelung. Auf die Nachfrage bei der Bank vor ein paar Tagen am Schalter (Bankkarte hat die Kindsmutter) wie denn der aktuelle Kontostand wäre wurde mir mitgeteilt, dass die Kindsmutter das Geld vom Sparkonto des Kindes auf Ihr Eigenes überwiesen hatte. Dieses geschah schon vor etwa zwei Monaten (als wir noch zusammen wohnten) und der aktuelle beträgt nur noch 0,01 Euro. Mir geht es nicht darum, dass ich das Geld haben will, aber es ist für das Kind gedacht.
Frage:
Was kann ich nun tun ? Gibt es eine rechtliche Grundlage dem Kind das Geld zurück zu führen ? Ich hoffe ich konnte mein Anliegen / Fragestellung richtig rüber bringen ...
Gruß MrX2003
5 Antworten
Bestimmt, da musst du dich aber an einen Anwalt wenden.
Der Sorgeberechtigte ist verpflichtet das Geld des Kindes zu verwalten, dazu bedarf es keiner Umbuchung.
Bei der jetzigen Situation liegt der Verdacht nahe, dass das Geld veruntreut wurde. Ich würde dafür kämpfen, dass es dem Kind wieder zurückgeführt wird.
So sehe ich das ja eigentlich auch. Dabei spielt für mich überhaupt keine Rolle, ob ich 1500 Euro und Sie nur 500 Euro einbezahlt haben. So ungefähr ist es nämlich. Er soll sein Geld auf seinem Konto behalten und mit 18 Jahren dann darüber verfügen. Meinetwegen soll man immer das Geld einfrieren auf dem Konto. Ich habe bereits das Konto so ändern lassen, dass nur beide Sorgeberechtigten GEMEINSAM abheben, etc. können (für die Zukunft). Ich werde glaube ich auch für eine Zurückführung des Betrages kämpfen.
Danke für den Stern.
Der Bankangestellte darf Dir keine Auskunft über die Bankgeschäfte Deiner Ex geben, da sie das Geld ohne Deine Zustimmung abheben konnte läuft das Buch auf deren Namen .. ein Kinderkonto ist ein Zinssteuerbefreites Konto, war es ein solches?
Eltern dürfen Gelder vom Bankkonto ihrer Kinder abheben, wenn das zum Nutzen der Kinder ist!
von uns beiden eröffnet...
dann seit ihr beide da eingetragen um ggf. etwas abzuheben ..indem ihr nur mit der zweiten Unterschrift rankommt ..
in dem Fall wende Dich an die Bank, denn die darf dann keine Auszahlungen ohne auch Deine Unterschrift vornehmen
Ja von mir und der Kindsmutter. Aber wie oben beschrieben konnten bisher Beide einzeln darauf zugreifen (war wohl damals ein Fehler). Mittlerweile habe ich es ändern lassen, dass wir nur GEMEINSAM abheben bzw. Transaktionen durchführen können. Trotzdem sind jetzt nur 0,01 Euro drauf. Will ja nur dass Sie den Betrag wieder zurückführt auf das Sparkonto des Kindes. Es ist das Geld des Kindes.
Also mittlerweile hatte ich per Anwaltsschreiben die Rückzahlung des Geldes unseres gemeinsamen Sohnes meiner EX eingefordert (Details erspare ich mir jetzt - Vermögenssorge ist das Stichwort). Sie muss / wird das Geld laut Rückmeldung Anwaltsschreiben meiner EX auf das Konto binnen 7 Tagen zurück überweisen. Das Sparkonto wurde ja mittlerweile von mir auch von einer ODER-Berechtigung auf eine UND-Berechtigung zur Abhebung geändert.
Einige dich mit der Kindesmutter.Sie wird das Geld gebraucht haben,für das Kind,das ja teuer ist.
Was heisst einigen ... Da stosse ich auf Granit.
Sei du da vernünftig,sie zieht ja das Kind gross oder willst du das Geld für Dich?
Ich habe doch geschrieben, dass es nicht für mich seien soll. Aber wir eröffnen ein Sparkonto, was er zur Volljährigkeit bekommen sollte. Beide zahlen separat drauf ein und nach Trennung überweist Sie es sich auf Ihr eigenes Konto ... Schon komisch. Ich will am liebsten dass sie das Geld zurück auf sein Sparkonto überweist und es bis zum 18 Geburtstag dort drauf bleibt und es sich vermehrt. Am Besten mit der Einschränkung, dass beide nur gemeinsam Transaktionen, etc. durchführen können.
Wie sagt man, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das ist an Dreißtigkeit nicht zu überbieten. Da kann nur sagen ,daß das von langer Hand geplant war.
Ja war es auch. Wie viele weitere Dinge, aber das ist jetzt nebensächlich. Die Frage ust doch was ich jetzt tun kann !?
Ich habe nie gesagt, dass ich Auskunft vom Konto meiner EX haben möchte. Sie hat von einem Sparkonto (auf dem Namen unseres gemeinsamen Sohnes - von uns beiden eröffnet) mit Zinsen alles komplett auf Ihr Konto überwiesen. Wer kann denn sagen, ob es für das Nutzen des Kindes war (wahrscheinlich Niemand). Mittlerweile hat Sie sich sogar ein neues Auto gekauft. Das Geld soll für das Kind sein, wenn es volljährig ist.