Plünderung bzw. Umbuchung Gesamtbetrag von Konto des Kindes auf Konto der Kindsmutter nach Trennung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bestimmt, da musst du dich aber an einen Anwalt wenden.

Der Sorgeberechtigte ist verpflichtet das Geld des Kindes zu verwalten, dazu bedarf es keiner Umbuchung.

Bei der jetzigen Situation liegt der Verdacht nahe, dass das Geld veruntreut wurde. Ich würde dafür kämpfen, dass es dem Kind wieder zurückgeführt wird.

MrX2003 
Fragesteller
 07.08.2015, 09:52

So sehe ich das ja eigentlich auch. Dabei spielt für mich überhaupt keine Rolle, ob ich 1500 Euro und Sie nur 500 Euro einbezahlt haben. So ungefähr ist es nämlich. Er soll sein Geld auf seinem Konto behalten und mit 18 Jahren dann darüber verfügen. Meinetwegen soll man immer das Geld einfrieren auf dem Konto. Ich habe bereits das Konto so ändern lassen, dass nur beide Sorgeberechtigten GEMEINSAM abheben, etc. können (für die Zukunft). Ich werde glaube ich auch für eine Zurückführung des Betrages kämpfen.

Volkerfant  01.09.2015, 11:22

Danke für den Stern.

Der Bankangestellte darf Dir keine Auskunft über die Bankgeschäfte Deiner Ex geben, da sie das Geld ohne Deine Zustimmung abheben konnte läuft das Buch auf deren Namen .. ein Kinderkonto ist ein Zinssteuerbefreites Konto, war es ein solches?

Eltern dürfen Gelder vom Bankkonto ihrer Kinder abheben, wenn das zum Nutzen der Kinder ist!

MrX2003 
Fragesteller
 07.08.2015, 10:50

Ich habe nie gesagt, dass ich Auskunft vom Konto meiner EX haben möchte. Sie hat von einem Sparkonto (auf dem Namen unseres gemeinsamen Sohnes - von uns beiden eröffnet) mit Zinsen alles komplett auf Ihr Konto überwiesen. Wer kann denn sagen, ob es für das Nutzen des Kindes war (wahrscheinlich Niemand). Mittlerweile hat Sie sich sogar ein neues Auto gekauft. Das Geld soll für das Kind sein, wenn es volljährig ist.

himako333  07.08.2015, 10:56
@MrX2003

von uns beiden eröffnet... 

dann seit ihr beide da eingetragen um ggf. etwas abzuheben ..indem ihr nur mit der  zweiten Unterschrift rankommt .. 

in dem Fall wende Dich an die Bank, denn die darf dann keine Auszahlungen ohne auch Deine Unterschrift vornehmen

MrX2003 
Fragesteller
 07.08.2015, 11:07
@himako333

Ja von mir und der Kindsmutter. Aber wie oben beschrieben konnten bisher Beide einzeln darauf zugreifen (war wohl damals ein Fehler). Mittlerweile habe ich es ändern lassen, dass wir nur GEMEINSAM abheben bzw. Transaktionen durchführen können. Trotzdem sind jetzt nur 0,01 Euro drauf. Will ja nur dass Sie den Betrag wieder zurückführt auf das Sparkonto des Kindes. Es ist das Geld des Kindes.

Also mittlerweile hatte ich per Anwaltsschreiben die Rückzahlung des Geldes unseres gemeinsamen Sohnes meiner EX eingefordert (Details erspare ich mir jetzt - Vermögenssorge ist das Stichwort). Sie muss / wird das Geld laut Rückmeldung Anwaltsschreiben meiner EX auf das Konto binnen 7 Tagen zurück überweisen. Das Sparkonto wurde ja mittlerweile von mir auch von einer ODER-Berechtigung auf eine UND-Berechtigung zur Abhebung geändert.

Einige dich mit der Kindesmutter.Sie wird das Geld gebraucht haben,für das Kind,das ja teuer ist.

MrX2003 
Fragesteller
 07.08.2015, 00:20

Was heisst einigen ... Da stosse ich auf Granit.

Felixie1  07.08.2015, 00:22
@MrX2003

Sei du da vernünftig,sie zieht ja das Kind gross oder willst du das Geld für Dich?

MrX2003 
Fragesteller
 07.08.2015, 01:03

Ich habe doch geschrieben, dass es nicht für mich seien soll. Aber wir eröffnen ein Sparkonto, was er zur Volljährigkeit bekommen sollte. Beide zahlen separat drauf ein und nach Trennung überweist Sie es sich auf Ihr eigenes Konto ... Schon komisch. Ich will am liebsten dass sie das Geld zurück auf sein Sparkonto überweist und es bis zum 18 Geburtstag dort drauf bleibt und es sich vermehrt. Am Besten mit der Einschränkung, dass beide nur gemeinsam Transaktionen, etc. durchführen können.

Wie sagt man, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das ist an Dreißtigkeit nicht zu überbieten. Da kann nur sagen ,daß das von langer Hand geplant war.

MrX2003 
Fragesteller
 07.08.2015, 08:28

Ja war es auch. Wie viele weitere Dinge, aber das ist jetzt nebensächlich. Die Frage ust doch was ich jetzt tun kann !?