Pitbull halten in Deutschland?

10 Antworten

Hallo, wie problematisch die Haltung des Hundes ist, liegt am alter deines Freundes und am jeweiligen Bundesland.

Fakt ist, ist dein Freund minderjährig darf er garkeinen Hund besitzen!

Ist dein Freund volljährig und kommt aus Niedersachsen ist die Haltung theoretisch kein Problem, da in Niedersachsen alle Hunde gleich gelten vor dem Gesetz! Das heißt, das man keine besonderen Auflagen erfüllen muss, außer dem Sachkundenachweis (Hundeführerschein).

Kommt ihr nicht aus Niedersachsen, gilt der Hund auch wenn er ein Mix ist, in allen anderen Bundesländern als "Gefährlich" (Listenhund/Anlagehund/SoKa). In dem Fall braucht man die Erlaubnis des Ordnungsamtes um den Hund halten zu dürfen.

Hält man den Hund ohne Erlaubnis, ist es eine Straftat! Genauso der Handel in manchen Bundesländern. Wenn du mal geschrieben hättest wo du herkommst könnte man die genauen Auflagen schreiben!

Im Fall das der Hund illegal gehalten oder veräußert wird, macht man sich Strafbar (In NRW kann man mit bis zu 100.000Euro zur Kasse gebeten werden!)

In manchen Bundesländern darf man den Hund von Privat erwerben, in manchen nicht!

Auflagen zur Haltung können Sachkundenachweis und Wesenstest sein, muss aber nicht! Je nach Bundesland halt.

Der Arztbesuch ist kein Problem, da den Arzt das im Normalfall nichts angeht, ob man den Hund gemeldet hat.

Das Problem ist, dass dein Bekannter jederzeit von der Polizei oder dem Ordnungsamt kontrolliert werden kann. Da kommt raus dass der Hund illegal gehalten wird und wird beschlagnahmt. Den Hund seht ihr dann auch nicht wieder.

Schlimmer ist wenn was vorfällt und der Hund ist nicht versichert.

Auch den Hund beim Tierarzt als andere Rasse in den Impfpass eintragen zu lassen, hat keine Relevanz! Der Amtsveterinär hat das letzte Wort!

Es gibt leider viele schwarze Schaafe, denen das völlig egal ist, dass es Auflagen gibt und die Hunde trotzdem veräußern. Vermehrt man die Hunde illegal, werden alle Tiere also auch die Elterntiere beschlagnahmt!

Nochmal: Die Haltung ohne Erlaubnis ist eine Straftat! Auffliegen wirds in jedem Fall!

fressmaschine  13.10.2013, 23:21

Genau von dir wollte ich es noch einmal bestätigt wissen! Dankeschön!!!

spart euch bitte unnötige Kommentare, es ist uns sehr wohl klar dass so eine Entscheidung nicht einfach so spontan gefällt werden sollte -.-

Nett von dir, aber den Satz hättest du dir klemmen können, denn jeder der hier anständig nachfragt bekommt auch ordentliche Antworten...

Und nun mal weiter: Es war/ist eine ganz üble Geschichte: selbstverständlich wird jeder Hund von ordentlichen Tierärzten und Tierkliniken medizinisch versorgt. Das kostet allerdings Geld - nicht anders wäre es jedoch, wenn es nicht um einen "Listenhund" ginge...

Und bitte lass dir raten: Bitte deinen Freund dringend!!! den Hund beim Ordnungsamt anzumelden... . nur so wird ihm der Welpe nicht einfach "eingezogen von Amts wegen"...

Dein Freund soll kleine Brötchen backen... hoffentlich ist er volljährig? ...und zumindest in NRW, vermutlich auch in anderen Bundesländern, wird ein Führungszeugnis vom Hundehalter verlangt. Den sogenannten "Hundeführerschein" als Sachkundenachweis soll er auch so schnell wie möglich machen... Und zum Wesenstest für Listenhunde soll er sich auf jeden Fall so schnell wie möglich die Unterlagen entweder vom Amtsveterinär oder vom Tierarzt seines Vertrauens geben lassen.

Soweit ich weiß, ist der früheste Termin für den Wesenstest wenn der Welpe ein halbes jahr alt ist.

Zum Thema Kastration von Listenhunden soll dein Freund erst seinen Tierarzt befragen...

Ganz bestimmt wird sich hier auch noch der user PittBullDMC zu Wort melden - das ist der Fachmann für alle Fragen rund um Listenhunde und die Landeshundeverordnungen.

Dein Freund soll nicht versuchen, was zu vertuschen oder zu verheimlichen - denn dann wird ihm der Hund weggenommen...

Alles Gute für euch!

PitBullDMC  14.10.2013, 00:02
  • Zum Thema Kastration von Listenhunden soll dein Freund erst seinen Tierarzt befragen...

Einige Bundesländer schreiben die Kastration vor. Die andern halt nicht. Auch in NRW muss der Hund nur kastriert werden, wenn das Amt das anordnet! Sonst nicht!

Hallo, es ist wichtig den Hund anzumelden. In den Landesvorschriften NRW ist es laut Landeshundegesetz (LHundG NRW) erlaubt solche sogenannten ,,Gefährliche Hunde" zu halten, wenn sie außerhalb des privaten Grundstückes einen Maulkorb tragen und angeleint sein sollen. Nachzulesen §3 LHundG :-)

PitBullDMC  13.10.2013, 23:37

Aber nur wenn man ihn aus dem Tierheim in NRW übernimmt!

Den Hund nicht anmelden und die Auflagen nicht erfüllen kann sehr teuer werden. Mit einem Pitbull wird man früher oder später erwischt. Dann gibt es die obligatorische Chippflicht, kaum anzunehmen, dass der Tierarzt darüber hinweg sieht.

erkundige dich zunächst, ob der Hund überhaupt in deinem Bundesland als Listenhund im Hundesgesetz auftaucht.

Dem Steueramt sowie gegenüber der Versicherung solte ohnehin darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Mischling handelt.

Dem Tierarzt ist es egal, ob gemeldet oder nicht. Nur den Nachbarn deines Freundes interessiert das.