Tochter will Pflichtteil ausgezahlt bekommen - Wer muss zahlen?

9 Antworten

Grds. hätte die Schwester einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus innerhalb von 10 Jahren vom Erblasser verschenkten Vermögenswerten.

Sollte sich der Schenker ein Nießbrauchrecht vorbehalten haben, entfällt diese Frist und der volle Verkehrswert gehört wieder zum Nachlass..

Der Übertragungswert im Zeitpunkt der Schenkung würde andernfalls, jährlich 10% fallend, dem Nachlass des Opas wieder hinzugerechnet und danach bemisst sich zur Pflichtteilsquote der Ausgleichsanspruch in Geld deiner Tante.

Der Anspruch richtet sich gegen die Erben des Nachlasses des Opas..

G imager761

Erstens würde ich auch raten, damit zum Anwalt zu gehen.

Mal ein paar Denkanstöße von mir: Grundsätzlich ist der Pflichtteil ein Anspruch des Berechtigten (Tante) gegen die Erben. Je nachdem, wann und wie die Schenkung hier vorgenommen wurde, könnten sich noch Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben und diese richten sich dann unter bestimmten Umständen auch gegen den Beschenkten (also Deinen Vater).

Grundsätzlich ist es das Problem des Erben bzw. des Beschenkten, wie sie das Geld für den den Pflichtteilsanspruch aufbringen

Anbieten kann man der Tante viel. Sie muss sich allerdings nicht darauf einlassen. Bei dem Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen Anspruch auf Geld!

Wann wurde denn der Hof überschrieben und in welchem Bundesland (Höfeordnung?). Grundsätzlich ist es so, dass pro Jahr seit der Schenkung 10 Prozent vom Wert abgezogen werden, so dass die Schenkung nach 10 Jahren nicht mehr in die Erbmasse einberechnet wird. Das Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Wenn Deine Großeltern im gesetzlichen Güterstand gelebt haben, würde Deine Oma die Hälfe erben (1/4 Zugewinn, 1/4 Erbteil), der Rest wird zu gleichen Teilen an alle Kinder (und die Abkömmlinge bereits vorverstorbener Kinder) verteilt. Das Pflichtteil wäre dann die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil.

Grundsätzlich ist der Pflichtteilsanspruch immer ein Geldanspruch - Dein bzw. die Oma müsste sie also ausbezahlen. Wer zahlt ist abhängig davon, wer laut Testament Erbe geworden ist.

Verjährt ist der Anspruch übrigens noch nicht.

Luczy2006 
Fragesteller
 18.11.2013, 11:11

Hof wurde Ende 2008 überschrieben - und im Testament steht meine Oma - mein Vater hat es nur 2008 überschriebn bekommen

Luczy2006 
Fragesteller
 18.11.2013, 11:19
@Luczy2006

in Sachsen

miboki  18.11.2013, 11:31
@Luczy2006

Wenn Deine Oma im Testament steht, ist doch klar, dass sie als Erbin angeschrieben wurde. Der Hof wird anteilig angerechnet. Soweit ich auf die Schnelle googeln konnte, gibt es keine Höfeordnung in Sachen.

Luczy2006 
Fragesteller
 18.11.2013, 11:45
@miboki

also muss meine oma zahlen und nicht mein vater?!?! und wenn bei ihr nichts zu holen ist - können die doch nur die konten pfänden und sie müsste dann in privat-insolvenz oder? oder es werden die felder verkauft und davon meine tante ausbezahlt??? bin ich da jetzt richtig????

SaVer79  18.11.2013, 11:50
@Luczy2006

Teils teils.....ich verweise mal auf den Beitrag, den ich bereits geschrieben habe....

Luczy2006 
Fragesteller
 18.11.2013, 12:03

also die Hälfte von gesetzl. Erbteil: z.b. 100.000 EUR gesamt: 50.000 € - Ehefrau - 25.000 € - mein Vater - 25.000 € - Tante --> (gesetzl. Erbteil) davon Hälfte, also 12.500 € ---> Pflichtteil ????????????????

SaVer79  18.11.2013, 12:29
@Luczy2006

Wobei der Wert der Immobilie nur anteilig zu berechnen wäre

Wenn die Schenkung/Übertragung des Hofes schon länger als 10 Jahre her war, als der Erbfall eingetreten ist/Dein Opa gestorben ist, dann ist das eh schon verjährt und ein Pflichtteilsanspruch kann nur noch gegen das verbleibende Erbe angemeldet werden.

Wer dafür Ansprechpartner ist, wer geerbt hat, das richtet sich nach dem Erbrecht bzw. einem evtl. Testament. Das Amtsgericht, Nachlassstelle, ist dafür zuständig. Da bekommt man sehr gute und auch kostenlose Auskünfte. Und wenn es dann schwierig werden sollte, könnte man immer noch einen Anwalt einschalten.

Wenn die Übertragung weniger als 10 Jahre zurück liegt, dann kann die Tante einen Pflichtteil-Ergänzungsanspruch anmelden, auf diese Schenkung.

Wenn der Hof 2008 überschrieben wurde, nur die Oma im Testament steht, hat die Schwester einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von 50%. Wert des Hofes z.B. 100000,--€, je Jahr ab Übertragung 10% weniger = Rest 50000,--€. Oma erbt alles, muss aber beiden Kindern den Pflichtteil auszahlen. Erbteil wären 12500,--€ je Kind, Pflichtteil davon 50% = 6250,--€. Den müsste sie der Tochter auszahlen. Ob nun Ihr Vater Land verkauft oder wie auch immer das Geld auftreibt- zahlen muss die Oma (kann er ihr ja geben)