Pfändungsfreibetrag nicht zurückgesetzt?

1 Antwort

Also eigentlich solltest du jeden Monat aufs neue die 1250€ zur Verfügung gestellt bekommen. Also wenn du vom Vormonat noch was übrig hast, dann darf das NICHT angerührt werden.

Aber im 3. Monat wäre dieser dann pfändbar.

Beispiel: Sie belassen im ersten Monat 75 Euro von ihrem geschützten Geld auf dem vorhandenen P-Konto. Im zweiten Monat ist dieser Betrag geschützt und verbleibt auf dem P-Konto. Lassen Sie den Betrag nun über den zweiten Monat hinaus auf ihrem P-Konto, also nehmen in mit in den dritten Monat, so ist der Betrag nicht mehr geschützt und wird abgeführt. Und dies obwohl er ausschließlich aus Ihrem geschützten Einkommen bestand

Quelle: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/p-konto-kann-ich-guthaben-in-den-naechsten-monat-uebernehmen/

Also am besten immer alles abheben was du nicht verbraucht hast.

ThomasStruk 
Fragesteller
 01.04.2022, 10:08

Darum geht es ja nicht. Ich hab 51€ auf dem Konto, Das System sagt mir, ich habe 36€ als Freibetrag zur Verfügung. Ich bekomme ja mein Geld am 15. und nicht am 01. Dennoch sollte mir das System sagen wie viel ich diesen Monat Freibetrag habe oder nicht?