Pfändungsfreibetrag nicht zurückgesetzt?
Guten Tag,
Ich bin aktuell in einer Privatinsolvenz. Ich hab ein P Konto. Der Freibetrag beträgt gesetzlich 1250€. Der sollte sich doch am 01. des Monats immer zurücksetzen, korrekt? Heute hab ich aber bei der Postbank angerufen und das System hat mir gesagt, dass mein Freibetrag nur 36€ ist? Wie kann das sein? Hab ich da was falsch verstanden?
Gruß
1 Antwort
Also eigentlich solltest du jeden Monat aufs neue die 1250€ zur Verfügung gestellt bekommen. Also wenn du vom Vormonat noch was übrig hast, dann darf das NICHT angerührt werden.
Aber im 3. Monat wäre dieser dann pfändbar.
Beispiel: Sie belassen im ersten Monat 75 Euro von ihrem geschützten Geld auf dem vorhandenen P-Konto. Im zweiten Monat ist dieser Betrag geschützt und verbleibt auf dem P-Konto. Lassen Sie den Betrag nun über den zweiten Monat hinaus auf ihrem P-Konto, also nehmen in mit in den dritten Monat, so ist der Betrag nicht mehr geschützt und wird abgeführt. Und dies obwohl er ausschließlich aus Ihrem geschützten Einkommen bestand
Quelle: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/p-konto-kann-ich-guthaben-in-den-naechsten-monat-uebernehmen/
Also am besten immer alles abheben was du nicht verbraucht hast.
Darum geht es ja nicht. Ich hab 51€ auf dem Konto, Das System sagt mir, ich habe 36€ als Freibetrag zur Verfügung. Ich bekomme ja mein Geld am 15. und nicht am 01. Dennoch sollte mir das System sagen wie viel ich diesen Monat Freibetrag habe oder nicht?