Entfernungspauschale Steuererklärung erst ab einen Kilometer

6 Antworten

Nein, das kannst du nicht so ansetzen.

§9 (1) Satz 3 Nr.4 Satz 2 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html spricht von vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, der km ist hier aber noch nciht voll. => keine Entfernungspauschale

Einzig richtige Antwort hier!

Kann ich bestätigen, das Finanzamt hat es bei mir abgelehnt, da die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort unter einem Kilometer liegt.

Was sollte das bringen? Mit einem Kilometer Arbeitsweg überschreitest du ohnehin nicht die Werbungskostenpauschale von 1.000 EUR im Jahr.

Hallo BlauesBlut. Danke für deine Antwort. Die überschreite ich schon, habe 9 Monate woanders gearbeitet. Dort hatte ich einfach 60KM in die Arbeit.

Das kannst du natürlich machen. Wenn du jedoch nicht noch weitere Werbungskosten in erheblichem Umfang geltend machen kannst, wirst du unterhalb des Pauschbetrages bleiben. In diesem Fall kommt die Abrechnung der Pendlerpauschale dann eh nicht zum Tragen.

Weiter wird dir das Absetzen des einen Kilometers nicht viel bringen. Der Betrag, um den es geht, dürfte sich, falls die Pendlerpauschale überhaupt zum Tragen kommt, lediglich um die 20 € bewegen.

Dann wäre das eben 1 km (jeder angefangene zählt) Aber dann würde die Pauschale sowieso den ArbeitnehmerpauschBetrag nicht erreichen. 1000. € sind bereits in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

1 km. * 30 Cent = 30 Cent am Tag * 230 Tagen =69 Euro

Die Pauschlae die jeder bekommt, ist 1.000,- euro.

Viel Spaß auf der Suche nach den 932,- Euro, damit sich wenigstens 1 Euro auswirkt.