Bekomm ich meine Pendlerpauschale als Azubi?

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Nehmen wir einmal an du hast im Jahr eine Ausbildungvergütung von 10.000 Euro. Das sind also deine Bruttoeinkünfte. Davon ziehst du die Fahrtkosten zur Arbeit, einfache Strecke mal 0,30 Euro mal Tage die du gefahren bist ab. Beispiel 65 km mal 0,30 mal 180 Tage (keine 230, du warst ja in der Schule) istgleich 3.510 Euro. Außerdem hast du an 50 Tagen die Berufsschule besucht dorthin sind es 150 km, also 300 km hin und zurück. Für den Schulweg darf man Reisekosten abrechnen. Hier gilt die gefahrene Stecke. 300 km mal 0,30 Euro mal 50 ergibt 8.100 Euro. Bist du wegen der Schule über 8 Stunden ausser Haus dann konnst du noch Reisespesen in Höhe von 6 Euro pro Tag geltend machen. 6 Euro x 50 Tage sind 300 Euro. Ziehe ich nun von den 10.000 Euro die Fahrten zur Arbeit und die Fahrten zur Schule sowie die Reisespesen ab, dann kommt ich auf ein Minus Einkommen von 1.910 Euro. Pauschalen für Arbeitskleidung und Kontoführungsgebühren können dieses Minus noch erhöhen.

Ergebnis: Du bekommst alle bezahlte Lohn- und Kirchensteuer zurück, auch den Soli. Du darfst das Minus-Einkommen auf das nächste Jahr vortragen.

Bezahlst Du überhaupt Lohnsteuern? Schau mal auf Deine monatlichen Lohnabrechnungen, ob da neben Sozialversicherung auch Lohnsteuern ausgewiesen sind. Nur wenn Du tatsächlich Lohnsteuern bezahlt hast, wirkt sich die Pendlerpauschale auch aus. Wenn Du keine Lohnsteuern bezahlt hast, kannst Du durch die Pauschale auch keine Lohnsteuer erstattet bekommen.

Nee, diese 4.400 € bekommst Du natürlich NICHT ausgezahlt! Für diese 4.400 € brauchst Du lediglich keine Steuern zu zahlen! Das heißt, Du bekommst lediglich die Steuern zurück, die Du auf diese 4.400 € bezahlt hast!

Ok danke erstmal und woher weis ich wie viele Steuern darauf bezahlt wurden ?

Dann kann ich mir ja selber ausrechnen wie viel ich zurück bekomme.

@Schmidt1986

dazu gibt es Steuerprogramme .. gibt es gerade wieder z.B. bei Feinkost Albrecht (Aldi) für 4,99 Euro

@Schmidt1986

Das weißt du von deiner Lohnsteuerbescheinigung 2012. Wie gesagt, wurde nichts gezahlt, bekommst du auch nichts zurück.

Die Pendlerpauschale wird nicht vom FA erstattet, sondern sie wird nur von Deinem Einkommen abgezogen und dann ist weniger Einkommen zu versteuern.

Bei der Pendlerpauschale zählen nur die einfachen km.

Hinzu kommen aber noch andere Werbungskosten:

  • für Fahrten zur Berufschule die gefahrenen km

  • Bücher usw.

  • Verpflegungspauschalen, falls Du für die Berufschule oder Exkursionen mehr als 8 h unterwegs warst.

  • ...

Ja ich habe Lohnsteuerbezahlt. Wie bekomm ich den Prozentsatz raus , dann kann ich mir das selber ausrechnen ob sich des überhaupt lohnt.

100% = BruttoLohn x% = Lohnsteuer

Daraus dann den Prozentsatz. Den dann ausgerechnet auf die 4400 Euro , dann weis ich ja was ich rausbekomme , korrekt ?

Nicht korrekt, weil es auch noch andere Werbungskosten gibt. Die 4400 EUR sind vermutlich ohnehin falsch berechnet. Du hast doch geschrieben, du fährst täglich 130 km. Anerkannt werden aber nur die Entfernungskilometer. Also 65 und das für 230 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche). Multipliziert mit 0,30 EUR ergibt das doch nicht 4400 oder doch? Sorry, hab grad keinen Taschenrechner dabei.

Im Übrigen gibt es Lohnsteuertabellen und keinen festen Prozentsatz.

@Sommerloch2010

Doch das was ich geschrieben habe , ist korrekt. Sind sogar noch mehr, da mein Schulweg 150km sind.

Aber das aussenvor. Da es wohl an die 1000 Euro werden, werde ich zu einem Steuerberater gehen.

Danke für die Hilfe

@Schmidt1986

Jeden Tag 150 km hin und 150 km zurück? Respekt, das ist schon ziemlich weit. Würde vermutlich nicht jeder machen.