PC Ebay Kleinanzeigen Verkauf?
Hi hab eine kleine Frage, habe einem Typen einen Gaming PC verkauft und einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der kam jetzt an und fordert 50 Euro weil ich anscheinend die falschen Komponenten aufgelistet hätte, bin mir aber jetzt unsicher dass es die richtigen sind. Der hätte alles austauschen können und will mich jetzt vielleicht wegen 50 Euro scammen. Was soll ich tun?
Persönliche Übergabe oder mit Versand?
Persönliche Übergabe
6 Antworten
Bei persönlicher Übergabe hatte der Käufer die Möglichkeit die Ware zu inspizieren. Ich finde es auch dubios dass er 50 € haben will wenn die Ware nicht passt. Ich würde da eine Rückabwicklung verlangen...
Ist es ein Fertig-PC? Dann kannst du googeln was verbaut wurde.
Über was für einen Preis sprechen wir hier ? Für wie viel hast du ihn verkauft ?
Wenn du dir sicher bist das alles richtig war, ignorieren. Wenn nicht sag mal um was es angeblich geht
Es sei ein i7-8700 kein i7-8700k, eine 110GB SSD, keine 250GB und Windows 10 Home, kein Pro.
Keine GPU ? Und woher hattest du den pc ? Fertig pc ?
Fertig PC von Captiva, GPU eine 1060
Also,erst einmal soll er sich nicht aufregen, bei dem aktuellen Markt ist das ein echt guter Preis. Wenn es stimmt, er dir vllt Fotos von den Daten schickt dann kannst entscheiden ob du das machst, immerhin liegt der neu Bau preis viel höher. Fertig Shops verbauen gerne mal einen non k, aber 110GB ssd klingt verdammt komisch, das packt nicht mal mifcom rein. Ich würde ihm keine 50 geben, wenn er das mit dem non k beweißen kann vllt 25
Hast du deine Anzeige mit dem PC schon gelöscht? Bzw hast du noch die Möglichkeit auf die Anzeige zu zugreifen, zum Beispiel über euren Chatverlauf? Dann würdest du ja sehen, welche Komponenten du aufgelistet hast.
Davon abgesehen bist du eine Privatperson und nicht zu einer Garantie oder Gewährleistung verpflichtet und ebay Kleinanzeigen ist eigentlich auch gekauft wie gesehen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du wirklich einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht hast, in dem auch wirklich verbaute Komponenten aufgelistet sind und dies nicht der Wahrheit entspricht.
Komponenten sind dort nicht direkt aufgelistet, jedoch eine Seriennummer und Typenbezeichnung des Herstellers. Damit lässt sich vielleicht herrausfinden, was verbaut ist, jedoch hätte ich den PC ja auch umbauen können.
Seh gerade, es war Persönliche Übergabe, dann bist du eh fein raus. Da er bei der Übergabe die Möglichkeit hatte, das Gerät zu begutachten und er es trotzdem mitgenommen hat, hat er sich bereit erklärt ihn so zu nehmen wie er ist.
Auch eine Privatperson muss das liefern, was in der Artikelbeschreibung steht und für Sachmängel haften.
Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen. Dies müssen sie jedoch wirksam tun. Und auch das nützt nichts, wenn die Sache nicht der Beschreibung entspricht.
Klar muss geliefert werden, was in der Beschreibung steht. Darum fragte ich ja, ob er in seiner Verkaufsanzeige oder einem Kaufvertrag aufgeschrieben hat, was in dem PC verbaut ist.
Naja, ich bezog mich primär auf diesen Absatz:
Davon abgesehen bist du eine Privatperson und nicht zu einer Garantie oder Gewährleistung verpflichtet
Man sollte schon wissen, was man verkauft (hat). Was soll man dir raten? Entweder hast du einen Fehler gemacht, dann steh dazu. Oder der andere will dich abzocken, dann lass ihn abblitzen.
Danke, nach genau dieser Formulierung habe ich gesucht. ☝️😌
Woher soll ich jetzt wissen dass es ein Fehler meinerseits war? Habe keine Quittung vom Kauf des PC´s...
Aber du hast doch die Bauteile offenbar angeführt:
- Musst du sie ja irgendwoher gekannt haben.
- Hat man doch die Bauteile auf dem Schirm - sind ja nicht 30 verschiedene Teile. Oder wie lange ist der Verkauf her?
Ja er listet auf wie ich es inseriert habe, nur leicht verändert. Ich habe bis auf die Grafikkarte grob gewusst was drin ist, jetzt bin ich mir jedoch nicht mehr sicher. Will am Schluss nicht wie der Idiot darstehen.
"Grob gewusst" ist bei Computern keine wirklich gute Strategie. Da kommt es auf kleinste Details an.
Wenn du also nur Vermutungen aufgelistet hast, solltest du so ehrlich sein und zum möglichen Fehler stehen. Dein Fehler es nicht adäquat zu überprüfen, kann nicht das Problem des Käufers sein.
du bist Beweispflichtig - wenn du Ärger vermeiden willst ...
Er ist doch beweisflichtig?
in dem Falle ja, da ich das gesehen habe:
Persönliche Übergabe
DAS hätte er direkt bei Kauf reklamieren sollen
500 Euro