Passende Rechtsform für gewerblichen Aktienhandel?

4 Antworten

Meiner Meinung nach, wenn du Aktien nur für dich selbst handeln möchtest, dann garkeine Rechtsform. Oder möchtest Du Gewerbesteuer zahlen, die höher sind, als die normalen Steuern?

Grundätzlich müsstest du für dich klären, wie dieser von dir angesprochene gewerbliche Aktienhandel genau aussehen soll. Also ist das nur ein Handel mit deinem Geld oder soll auch das Vermögen anderer verwaltet werden. Handelt es sich um einen reinen Handel mit Aktien oder geht es mehr in Richtung Vermögensverwaltung (Guckst du), wo neben Aktien auch verschiedene Beteiligungen, Immobilien und weiteres im Fokus stehen. Bei letzterem und auch bei Verwaltung des Vermögens anderer ist es auf jeden Fall sinnvoller das Risiko und damit die Haftung der Firma planbarer zu gestalten. Eine OHG hilft da wenig, eine GmbH oder UG schon eher.

Jeder, der etwas in dieser Richtung anstrebt, sollte sich im Vorfeld mit den verschiedenen Rechtsformen auseinandersetzen und auch mindestens die Grundzüge von Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen verstehen. Andernfalls können einem dann schnell manche Probleme teuer zu stehen kommen, selbst bei einer GmbH.

Wir hatten das vor knapp 20 Jahren auch mal gemacht, uns vom Steuerberater beraten zu lassen, was bei einer Änderung mehrerer einzelner Personengesellschaften zu einer GmbH rechtlich und steuerlich bewirkt. Bei ernsthafter Absicht eine GmbH zu gründen sollte man das auf jeden Fall tun. Das Ergebnis war eine sehr detaillierte Aufstellung (basierend auf definierten Umsatzannahmen), ein Vergleich gegenüber anderen Rechtsformen und ein Fazit, ob es denn wirklich sinnvoll wäre. Das kostet natürlich, damals eine kleine vierstellige Summe.

  1. Wie oben angesprochen ist also zu klären, ob es Haftungsfragen zu klären gibt (z.B. bei Verwaltung vom Vermögen anderer)
  2. Wieviele Gesellschafter es geben würde. Sofern es sich nur um dich handelt fallen automatische viele Gesellschaftsformen weg, da dort mdst. zwei Gesellschafter notwendig sind
  3. Je nach konkreter Tätigkeit und Umsatz kann geklärt werden, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist (§ 1 Abs. 2 HGB). Es gibt einen Ansatz, nachdem das ab einem Jahresumsatz ab 250.000€ p.a. angedacht ist. Da aber selbst als Kaufmann mit dem gesamten Vermögen gegenüber Geschäftspartner gehaftet wird ist oben genannter Punkt 1 vorher zu klären.
  4. Nach Klärung von Punkt 1, 2 und 3 würde man dann zum Schluss zu einem Handel als Privatperson, Kaufmann, GmbH oder auch UG kommen.

Das grob als Richtlinie aber wie bereits geschrieben empfiehlt es sich bei ernsthaften Absichten professionell beraten zu lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

OHG könnte mn auch als Ohne Haftungs Grenze lesen , ich weiß das es Offene Handelsgesellschaft ist.

Denn bei der OHG haftest Du auch mit deinem Privatvermögen, im Ggegensatz zur GmbH nur mit der Kapitaleinlage.

Das Ganze macht sowieso nur Sinn, wenn Du für ander Vermögen verwalten willst un dafür eine Gebühr kassierst.

Damit sich das lohnt mußt Du aber schon im zweistelligen Millionenberich Vermögen verwalten.

Dann brauchst Du noch eine BAFin Genehmiging.

Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq

Kommt auf die genaue Gestaltung deines Auftrages an und wer das Risiko trägt

Amarok611 
Fragesteller
 11.09.2018, 14:55

Z.b. Wenn ich jetzt erst mal nur für mich gewerblich mit Aktien handeln möchte

personengesellschaft oder Kapital? :-)

und welche from hätte mehr Vorteile?

FGO65  11.09.2018, 16:13
@Amarok611

Dazu findest du im Netz ohne Ende Vergleiche von Gesellschaftsformen mit Vor- und Nachteilen.